Verschiebung der Anteilspreisermittlung. Wird an einem Stichtag nach Nummer 6.1 kein Anteilspreis ermittelt bzw. kann kein Anteilspreis erzielt werden oder findet an diesem Stichtag keine Ausgabe oder Rücknahme von Investmentfonds-Anteilen durch die Kapi- talverwaltungsgesellschaft statt, verwenden wir stattdessen den ersten Tag, der auf den in Nummer 6.1 festgelegten Stichtag folgt, für den An- teilspreise ermittelt werden bzw. erzielt werden können, bzw. die Ausgabe oder Rücknahme von Investmentfonds-Anteilen stattfindet. Ist die Rücknahme von Investmentfonds-Anteilen länger als sechs Wo- chen ausgesetzt, gilt Nummer 6.3. Ist die Ausgabe von Investmentfonds- Anteilen länger als sechs Wochen ausgesetzt, gilt Nummer 5.1.
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Samples: Allgemeine Vertragsinformationen, Allgemeine Vertragsinformationen
Verschiebung der Anteilspreisermittlung. Wird an einem Stichtag nach Nummer 6.1 5.1 kein Anteilspreis ermittelt bzw. kann kein Anteilspreis erzielt werden oder findet an diesem Stichtag keine Ausgabe oder Rücknahme von Investmentfonds-Anteilen durch die Kapi- talverwaltungsgesellschaft Fonds- gesellschaft statt, verwenden wir stattdessen statt dessen den ersten TagTag mit Anteilspreisermittlung bzw. der Ausgabe oder Rücknahme von Investmentfonds-Anteilen, der auf den in Nummer 6.1 5.1 festgelegten Stichtag folgt, für den An- teilspreise ermittelt werden bzw. erzielt werden können, bzw. die Ausgabe oder Rücknahme von Investmentfonds-Anteilen stattfindet. Ist die Rücknahme von Investmentfonds-Anteilen länger als sechs Wo- chen Wochen ausgesetzt, gilt Nummer 6.35.3. Ist die Ausgabe von Investmentfonds- Investmentfonds-Anteilen länger als sechs Wochen ausgesetztaus- gesetzt, gilt Nummer 5.14.1.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Fondsgebundene Rentenversicherung
Verschiebung der Anteilspreisermittlung. Wird an einem Stichtag nach Nummer 6.1 5.1 kein Anteilspreis ermittelt bzw. kann kein Anteilspreis erzielt werden oder findet an diesem Stichtag keine Ausgabe oder Rücknahme von Investmentfonds-Anteilen durch die Kapi- talverwaltungsgesellschaft Fonds- gesellschaft statt, verwenden wir stattdessen den ersten TagTag mit Anteilspreisermittlung bzw. der Ausgabe oder Rücknahme von Investmentfonds-Anteilen, der auf den in Nummer 6.1 5.1 festgelegten Stichtag folgt, für den An- teilspreise ermittelt werden bzw. erzielt werden können, bzw. die Ausgabe oder Rücknahme von Investmentfonds-Anteilen stattfindet. Ist die Rücknahme von Investmentfonds-Anteilen länger als sechs Wo- chen Wochen ausgesetzt, gilt Nummer 6.35.3. Ist die Ausgabe von Investmentfonds- Investmentfonds-Anteilen länger als sechs Wochen ausgesetztaus- gesetzt, gilt Nummer 5.14.1.
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Samples: Fonds Rente Mit Mindestgarantie
Verschiebung der Anteilspreisermittlung. Wird an einem Stichtag nach Nummer 6.1 5.1 kein Anteilspreis ermittelt bzw. kann kein Anteilspreis erzielt werden oder findet an diesem Stichtag keine Ausgabe oder Rücknahme von Investmentfonds-Investmentfonds Anteilen durch die Kapi- talverwaltungsgesellschaft Fonds- gesellschaft statt, verwenden wir stattdessen den ersten TagTag mit Anteilspreisermittlung bzw. der Ausgabe oder Rücknahme von Investmentfonds-Anteilen, der auf den in Nummer 6.1 5.1 festgelegten Stichtag folgt, für den An- teilspreise ermittelt werden bzw. erzielt werden können, bzw. die Ausgabe oder Rücknahme von Investmentfonds-Anteilen stattfindet. Ist die Rücknahme von Investmentfonds-Anteilen länger als sechs Wo- chen Wochen ausgesetzt, gilt Nummer 6.35.3. Ist die Ausgabe von Investmentfonds- Investmentfonds-Anteilen länger als sechs Wochen ausgesetztaus- gesetzt, gilt Nummer 5.14.1.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Fondsgebundene Rentenversicherung