Versehentliche Obliegenheitsverletzung. In Erweiterung zu Abschnitt B3-3 bleibt der Versicherungsschutz bei fahrlässigen Obliegenheitsverletzungen in vollem Umfang bestehen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass das Versäumnis nur auf einem Versehen beruht und die Erfüllung der Obliegenheit bei Erkennen unverzüglich nachgeholt wurde. Eine fahrlässige Obliegenheitsverletzung liegt dabei dann vor, wenn der Versicherungsnehmer eine ihm obliegende Anzeige unterlässt oder fahrlässig die Anzeige unrichtig abgibt oder er fahrlässig die Erfüllung einer sonstigen Obliegenheit unterlässt.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Hundehalterhaftpflichtversicherung
Versehentliche Obliegenheitsverletzung. In Unterlässt der Versicherungsnehmer eine ihm obliegende Anzeige oder gibt er fahrlässig die Anzeige unrichtig ab oder unterlässt er fahrlässig die Erfüllung einer sonstigen Obliegenheit, besteht in Erweiterung zu Abschnitt B3-3 bleibt der Versicherungsschutz bei fahrlässigen Obliegenheitsverletzungen in vollem Umfang bestehen2 weiterhin Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer nachweister nach- weist, dass das Versäumnis nur auf einem Versehen beruht und die Erfüllung der Obliegenheit bei nach dem Erkennen unverzüglich unver- züglich nachgeholt wurde. Eine fahrlässige Obliegenheitsverletzung liegt dabei dann vor, wenn der Versicherungsnehmer eine ihm obliegende Anzeige unterlässt oder fahrlässig die Anzeige unrichtig abgibt oder er fahrlässig die Erfüllung einer sonstigen Obliegenheit unterlässt.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Hundehalterhaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung