Vollmacht des Versicherungsvertreters Musterklauseln

Vollmacht des Versicherungsvertreters. 1. Erklärungen des Versicherungsnehmers Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versiche- rungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betref- fend • den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsver- trages, • ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung, • Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Vollmacht des Versicherungsvertreters. 33.1 Erklärungen des Versicherungsnehmers
Vollmacht des Versicherungsvertreters. 5.3.1 Erklärungen von dir a) den Abschluss eines bzw. den Rücktritt von einem Versicherungsvertrag; b) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung; c) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrags und während des Versicherungsverhältnisses.
Vollmacht des Versicherungsvertreters. 18.1. Erklärungen des Versicherungsnehmers 18.1.1. den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages; 18.1.2. ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung; 18.1.3. Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Vollmacht des Versicherungsvertreters. Erklärungen des Versicherungsnehmers Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entge- genzunehmen betreffend
Vollmacht des Versicherungsvertreters. 19. Repräsentanten
Vollmacht des Versicherungsvertreters a. Erklärungen des Versicherungsnehmers Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minde- rung des Beitrags auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrags oder die Herabsetzung der Versi- cherungssumme und Anpassung des Beitrags werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht. Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versi- cherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzuneh- men betreffend 1) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versiche- rungsvertrags; 2) ein bestehendes Versicherungsverhältnis ein- schließlich dessen Beendigung; 3) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrags und während des Versicherungsver- hältnisses. Die Regelungen Ziffer 17.1 d) Absatz 1sind auch anzuwenden, b. Erklärungen des Versicherers Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versi- cherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nach- träge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln. c. Zahlungen an den Versicherungsvertreter Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammen- hang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versiche- rungsvertrags an ihn leistet. Eine Beschränkung dieser Voll- macht muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Vollmacht des Versicherungsvertreters. 34.1 Erklärungen des Versicherungsnehmers Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend 34.1.1 den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages; 34.1.2 eines bestehendes Versicherungsverhält- nisses einschließlich dessen Beendigung; 34.1.3 Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versi- cherungsverhältnisses.
Vollmacht des Versicherungsvertreters. (entfällt, da nicht relevant)
Vollmacht des Versicherungsvertreters. 1 oder entsprechende unternehmensindividuelle Bezeichnung