Vollmacht des Versicherungsvertreters Musterklauseln

Vollmacht des Versicherungsvertreters. A 4.3.1 Erklärungen des Versicherungsnehmers Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend
Vollmacht des Versicherungsvertreters. 33.1 Erklärungen des Versicherungsnehmers
Vollmacht des Versicherungsvertreters. 19. Repräsentanten
Vollmacht des Versicherungsvertreters. 18.1. Erklärungen des Versicherungsnehmers
Vollmacht des Versicherungsvertreters. 1. Erklärungen des Versicherungsnehmers Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versiche- rungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betref- fend • den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsver- trages, • ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung, • Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Vollmacht des Versicherungsvertreters. 5.3.1 Erklärungen von dir
Vollmacht des Versicherungsvertreters. Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungs- nehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend
Vollmacht des Versicherungsvertreters. 14.1 Erklärungen des Versicherungsnehmers
Vollmacht des Versicherungsvertreters. 1 oder entsprechende unternehmensindividuelle Bezeichnung
Vollmacht des Versicherungsvertreters. (entfällt, da nicht relevant)