Versicherte Kosten für Sanierungsverpflichtungen. 5.1 Versicherte Kosten für Sanierungsverpflichtungen (Pkt.1.1.1) sind alle Kosten, die zur ordnungsgemäßen und wirksamen Erfüllung von Sanierungsverpflichtungen gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. § 4 Z 12 B-UHG), unabhängig davon, - ob der Versicherungsnehmer selbst zu sanieren hat oder von einer Behörde oder einem Dritten auf Erstattung von Kosten in Anspruch genommen wird und - ob der Anspruch auf öffentlich-rechtlicher oder zivilrechtlicher Grundlage geltend gemacht wird.
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Versicherte Kosten für Sanierungsverpflichtungen. 5.1 Versicherte Kosten für Sanierungsverpflichtungen (Pkt.1.1.1Pkt. 1.1.1) sind alle Kosten, die zur ordnungsgemäßen und wirksamen Erfüllung von Sanierungsverpflichtungen gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. § 4 Z 12 B-B- UHG), unabhängig davon, - • ob der Versicherungsnehmer selbst zu sanieren hat oder von einer Behörde oder einem Dritten auf Erstattung Erstat- tung von Kosten in Anspruch genommen wird und - • ob der Anspruch auf öffentlich-rechtlicher oder zivilrechtlicher Grundlage geltend gemacht wird.
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Versicherte Kosten für Sanierungsverpflichtungen. 5.1 Versicherte Kosten für Sanierungsverpflichtungen (Pkt.1.1.1Pkt.1.1 1) sind alle Kosten, die zur ordnungsgemäßen und wirksamen Erfüllung von Sanierungsverpflichtungen gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. § 4 Z 12 B-UHG), unabhängig davon, - ob der Versicherungsnehmer selbst zu sanieren hat oder von einer Behörde oder einem Dritten auf Erstattung von Kosten in Anspruch genommen wird und - ob der Anspruch auf öffentlich-rechtlicher oder zivilrechtlicher Grundlage geltend gemacht wird.
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Versicherte Kosten für Sanierungsverpflichtungen. 5.1 Versicherte Kosten für Sanierungsverpflichtungen (Pkt.1.1.1Pkt. 1.1.1) sind alle Kosten, die zur ordnungsgemäßen und wirksamen Erfüllung von Sanierungsverpflichtungen gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. § 4 Z 12 B-UHG), unabhängig davon, - ob der Versicherungsnehmer selbst zu sanieren hat oder von einer Behörde oder einem Dritten auf Erstattung von Kosten in Anspruch genommen wird und - ob der Anspruch auf öffentlich-rechtlicher oder zivilrechtlicher Grundlage geltend gemacht wird.
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Versicherte Kosten für Sanierungsverpflichtungen. 5.1 9.5.1 Versicherte Kosten für Sanierungsverpflichtungen (Pkt.1.1.1Pkt.9.1.1) sind alle Kosten, die zur ordnungsgemäßen und wirksamen Erfüllung von Sanierungsverpflichtungen gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. § 4 Z 4, Z. 12 B-UHG), unabhängig davon, - ob der Versicherungsnehmer selbst zu sanieren hat oder von einer Behörde oder einem Dritten auf Erstattung von Kosten in Anspruch genommen wird und - ob der Anspruch auf öffentlich-rechtlicher oder zivilrechtlicher zivil- rechtlicher Grundlage geltend gemacht wird.
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