Common use of Versicherungsbestätigung Clause in Contracts

Versicherungsbestätigung. Zur Vorlage bei Ihrer zuständigen Erlaubnisbehörde bestätigen wir, dass Sie als versicherte Person über den o. g. Gruppenvertrag ab dem eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 34i Absatz 2 Nummer 3 GewO bei unse‐ rer Gesellschaft abgeschlossen haben, die die Voraussetzungen der §§ 9 bis 11 der Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV) erfüllt. Die Versicherung gilt für das gesamte Gebiet der Mitgliedsstaaten der Europäi‐ schen Union und der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Euro‐ päischen Wirtschaftsraum, vgl. § 9 ImmVermV. Die vereinbarte Versicherungssumme beträgt je mitversicherte Person mindes‐ tens 460.000 Euro je Versicherungsfall, die Höchstleistung für alle Versicherungs‐ fälle eines Versicherungsjahres je mitversicherte Person beträgt mindestens 750.000 Euro, vgl. § 10 Absatz 2 ImmVermV. Der Versicherungsschutz für die mitversicherten Personen besteht unabhängig von der Tätigkeit für den/die Versicherungsnehmer/‐in.

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Versicherungsbestätigung. Zur Vorlage bei Ihrer zuständigen Erlaubnisbehörde bestätigen wir, dass Sie als versicherte Person über den o. g. Gruppenvertrag ab dem [TT.MM.JJJJ] eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 34i Absatz 2 Nummer 3 GewO bei unse‐ rer unserer Gesellschaft abgeschlossen haben, die die Voraussetzungen der §§ 9 bis 11 der Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV) erfüllt. Die Versicherung gilt für das gesamte Gebiet der Mitgliedsstaaten der Europäi‐ schen Europäischen Union und der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Euro‐ päischen Europäischen Wirtschaftsraum, vgl. § 9 ImmVermV. IDV-Formulare Bergische Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid Muster für eine Versicherungsbestätigung Gruppenvertrag (Stand Mai 2022) Die vereinbarte Versicherungssumme beträgt je mitversicherte Person mindes‐ tens mindestens 460.000 Euro je Versicherungsfall, die Höchstleistung für alle Versicherungs‐ fälle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres Versicherungs- jahres je mitversicherte Person beträgt mindestens 750.000 Euro, vgl. § 10 Absatz 2 ImmVermV. Imm- VermV. Der Versicherungsschutz für die mitversicherten Personen besteht unabhängig von der Tätigkeit Tätig- keit für den/die Versicherungsnehmer/‐in.Versicherungsnehmer/-in. [Grußformel] Ort, Datum Unterschrift des Vertretungsberechtigten (Textform/Faksimile ausreichend) [ ] [ ]

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Versicherungsbestätigung. Zur Vorlage bei Ihrer zuständigen Erlaubnisbehörde bestätigen wir, dass Sie als versicherte Person über den o. g. Gruppenvertrag ab dem [XX.XX:JJJJ] eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 34i Absatz 2 Nummer 3 GewO bei unse‐ rer unserer Gesellschaft abgeschlossen haben, die die Voraussetzungen der §§ 9 bis 11 der Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV) erfüllt. Die Versicherung gilt für das gesamte Gebiet der Mitgliedsstaaten der Europäi‐ schen Europäischen Union und der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Euro‐ päischen Europäischen Wirtschaftsraum, vgl. § 9 ImmVermV. Die vereinbarte Versicherungssumme beträgt je mitversicherte Person mindes‐ tens mindestens 460.000 Euro je Versicherungsfall, die Höchstleistung für alle Versicherungs‐ fälle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres je mitversicherte Person beträgt mindestens 750.000 Euro, vgl. § 10 Absatz 2 ImmVermV. Der Versicherungsschutz für die mitversicherten Personen besteht unabhängig von der Tätigkeit für den/die Versicherungsnehmer/‐in.Versicherungsnehmer/-in. Ort, Datum (Unterschrift des Vertretungsberechtigten)

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Versicherungsbestätigung. Zur Vorlage bei Ihrer zuständigen Erlaubnisbehörde bestätigen wir, dass Sie als versicherte Person über den o. g. Gruppenvertrag ab dem [TT.MM.JJJJ] eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 34i Absatz 2 Nummer 3 GewO bei unse‐ rer unserer Gesellschaft abgeschlossen haben, die die Voraussetzungen der §§ 9 bis 11 der Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV) erfüllt. Die Versicherung gilt für das gesamte Gebiet der Mitgliedsstaaten der Europäi‐ schen Europäischen Union und der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Euro‐ päischen Europäischen Wirtschaftsraum, vgl. § 9 ImmVermV. Die vereinbarte Versicherungssumme beträgt je mitversicherte Person mindes‐ tens 460.000 Euro mindestens € 460.000,-- je Versicherungsfall, die Höchstleistung für alle Versicherungs‐ fälle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres je mitversicherte Person beträgt mindestens 750.000 Euro€ 750.000,--, vgl. § 10 Absatz 2 ImmVermV. Der Versicherungsschutz für die mitversicherten Personen besteht unabhängig von der Tätigkeit Tätig- keit für den/die Versicherungsnehmer/‐in.Versicherungsnehmer/-in. Ort, Datum Unterschrift des Vertretungsberechtigten (Textform/Faksimile ausreichend) [ ]

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