Common use of Versicherungsfälle vor ausländischen Gerichten Clause in Contracts

Versicherungsfälle vor ausländischen Gerichten. Für Ansprüche aus Versicherungsfällen, die vor ausländischen Gerichten geltend gemacht werden, gilt: 6.2.1 Versicherungsschutz für Ansprüche, die in den USA, US- Territorien oder Kanada geltend gemacht werden, besteht nur nach besonderer Vereinbarung. Ist Versicherungsschutz für Ansprüche vereinbart, die in den USA, US-Territorien oder Kanada geltend gemacht werden, gilt zusätzlich: Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden – abwei- chend von Ziffer 5.4 – als Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet. Kosten sind: Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichts- kosten; Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie Schadenermittlungskosten, auch Reisekosten, die dem Versicherer nicht selbst entstehen. Dies gilt auch dann, wenn diese Kosten auf Weisung des Versicherers entstanden sind. 6.2.2 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleiben Ansprüche auf Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder exemplary damages. 6.2.3 Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.

Appears in 6 contracts

Samples: Luftfahrt Versicherungen, Luftfahrt Versicherungen, Luftfahrt Versicherungen

Versicherungsfälle vor ausländischen Gerichten. Für Ansprüche aus Versicherungsfällen, die vor ausländischen Gerichten geltend gemacht werden, gilt: 6.2.1 Versicherungsschutz für Ansprüche, die in den USA, US- US-Territorien oder Kanada geltend gemacht werden, besteht nur nach besonderer Vereinbarung. Ist Versicherungsschutz für Ansprüche vereinbart, die in den USA, US-US- Territorien oder Kanada geltend gemacht werden, gilt zusätzlich: Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden – abwei- chend - abweichend von Ziffer 5.4 - als Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet. Kosten sind: Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichts- kostenGerichtsko- sten; Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie SchadenermittlungskostenSchadenermitt- lungskosten, auch Reisekosten, die dem Versicherer nicht selbst entstehenent- stehen. Dies gilt auch dann, wenn diese Kosten auf Weisung des Versicherers Versi- cherers entstanden sind. 6.2.2 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleiben Ansprüche auf Entschädigung Ent- schädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder exemplary damages. 6.2.3 Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort Zah- lungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion Währungsuni- on angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.

Appears in 3 contracts

Samples: Berufshaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung

Versicherungsfälle vor ausländischen Gerichten. Für Ansprüche aus Versicherungsfällen, die vor ausländischen Gerichten geltend gemacht werden, gilt: 6.2.1 Versicherungsschutz für Ansprüche, die in den USA, US- US-Territorien oder Kanada geltend gemacht werden, besteht nur nach besonderer Vereinbarung. Ist Versicherungsschutz für Ansprüche vereinbart, die in den USA, US-Territorien oder Kanada geltend gemacht werden, gilt zusätzlich: Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden – abwei- chend abweichend von Ziffer 5.4 – als Leistungen auf die Versicherungssumme Deckungssumme angerechnet. Kosten sind: Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichts- kostenGerichtskosten; Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungsfalls sowie SchadenermittlungskostenScha- denermittlungskosten, auch Reisekosten, die dem Versicherer nicht selbst entstehen. Dies gilt auch dann, wenn diese Kosten auf Weisung des Versicherers entstanden sind. 6.2.2 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleiben Ansprüche auf Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder exemplary damages. 6.2.3 Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.

Appears in 2 contracts

Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung

Versicherungsfälle vor ausländischen Gerichten. Für Ansprüche aus Versicherungsfällen, die vor ausländischen Gerichten geltend gemacht werden, gilt: 6.2.1 Versicherungsschutz für Ansprüche, die in den USA, US- US-Territorien oder Kanada geltend gemacht werden, besteht nur nach besonderer Vereinbarung. Ist Versicherungsschutz für Ansprüche vereinbart, die in den USA, US-Territorien oder Kanada geltend gemacht werden, gilt zusätzlich: Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden – abwei- chend abweichend von Ziffer 5.4 – als Leistungen auf die Versicherungssumme Deckungssumme angerechnet. Kosten sind: Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichts- kostenGerichtskosten; Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungsfalls sowie SchadenermittlungskostenSchadenermittlungs- kosten, auch Reisekosten, die dem Versicherer nicht selbst entstehen. Dies gilt auch dann, wenn diese Kosten auf Weisung des Versicherers entstanden sind. 6.2.2 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleiben Ansprüche auf Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder exemplary damages. 6.2.3 Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.

Appears in 2 contracts

Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung

Versicherungsfälle vor ausländischen Gerichten. Für Ansprüche aus Versicherungsfällen, die vor ausländischen Gerichten geltend gemacht werden, gilt: 6.2.1 Versicherungsschutz für Ansprüche, die in den USA, US- Territorien US­Territorien oder Kanada geltend gemacht werden, besteht nur nach besonderer Vereinbarung. Ist Versicherungsschutz für Ansprüche vereinbart, die in den USA, US-Territorien US­Territorien oder Kanada geltend gemacht werden, gilt zusätzlich: Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden – abwei- chend abweichend von Ziffer 5.4 – als Leistungen auf die Versicherungssumme Deckungssumme angerechnet. Kosten sind: Anwalts-Anwalts­, Sachverständigen-Sachverständigen­, Zeugen- Zeugen­ und Gerichts- kostenGerichtskosten; Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungsfalls sowie SchadenermittlungskostenSchadenermittlungs­ kosten, auch Reisekosten, die dem Versicherer nicht selbst entstehen. Dies gilt auch dann, wenn diese Kosten auf Weisung des Versicherers entstanden sind. 6.2.2 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleiben Ansprüche auf Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder exemplary damages. 6.2.3 Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag Euro­Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.

Appears in 1 contract

Samples: Betriebs­haftpflichtversicherung

Versicherungsfälle vor ausländischen Gerichten. Für Ansprüche aus Versicherungsfällen, die vor ausländischen Gerichten geltend gemacht werden, gilt: 6.2.1 Versicherungsschutz für Ansprüche, die in den USA, US- US-Territorien oder Kanada geltend gemacht werden, besteht nur nach besonderer Vereinbarung. Ist Versicherungsschutz für Ansprüche vereinbart, die in den USA, US-Territorien oder Kanada geltend gemacht werden, gilt zusätzlich: Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden – abwei- chend abweichend von Ziffer 5.4 – als Leistungen auf die Versicherungssumme Deckungssumme angerechnet. Kosten sind: Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichts- kostenGerichtskosten; Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungsfalls sowie Schadenermittlungskosten, auch Reisekosten, die dem Versicherer nicht selbst entstehen. Dies gilt auch dann, wenn diese Kosten auf Weisung des Versicherers entstanden sind. 6.2.2 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleiben Ansprüche auf Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder exemplary damages. 6.2.3 Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.

Appears in 1 contract

Samples: Betriebshaftpflichtversicherung Für Das Bauhaupt Und Baunebengewerbe