Versicherungsmathematische Hinweise Musterklauseln

Versicherungsmathematische Hinweise. Die Tarifkalkulation erfolgt geschlechtsunabhängig (Unisextarife) und basiert neben den eingerechneten Kosten auf folgenden versiche- rungsmathematisch anerkannten Rechnungsgrundlagen. • Verzinsung des Deckungskapitals in der Aufschubzeit: 0,00% • Sterbetafeln in der Aufschubzeit: DAV 2008 T und DAV 2004 R • Garantierter Rentenfaktor mit Rechnungszins 0,25 % und 90 % der DAV 2004 R
Versicherungsmathematische Hinweise. Die Tarifkalkulation erfolgt geschlechtsunabhängig und basiert für den Anteil der Fondsgebundenen Kapitalversicherung an Ihrem Vertrag auf folgenden versicherungsmathematisch anerkann- ten Rechnungsgrundlagen, die die Sterbetafeln der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) und den durch das Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung gemäß § 65 Absatz 1 VAG festge- legten garantierten Rechnungszins berücksichtigen: – Rechnungszins: 0,0 % – Sterbetafel: DAV 2008 T – Sterbetafel: DAV 2004 R Damit die prokundo GmbH/der Versicherer Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen kann, ist es notwendig, dass Sie die im An- tragsprozess gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beant- worten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur gerin- ge Bedeutung beimessen. Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der prokundo GmbH, Xxxxxxx 00-00, 00000 Xxxxxxxx oder der VOLKSWOHL BUND Sachversicherung AG, Xxxxxxx 00-00, 00000 Xxxxxxxx in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) nachzuholen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelhei- ten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen.
Versicherungsmathematische Hinweise. Die Bemessungsgrößen für die Überschussanteile werden nach versicherungsmathematischen Regeln mit den Rech- nungsgrundlagen der Tarifkalkulation ermittelt. Wir verwenden die Sterbe- und Wahrscheinlichkeitstafeln „DAV 1997“ für die Berufsunfähigkeit und „DAV 1998 EU“ für die Erwerbsunfähigkeit, mit dem Rechnungszins 1,75 %.
Versicherungsmathematische Hinweise. Für die Kalkulation der Bonusrenten im Rentenbezug gelten die Ausführungen in § 2 Abs. 6, sofern der Verantwortliche Aktuar keine Änderung vornimmt. Werden Änderungen der Rechnungsgrundla- gen der Deckungsrückstellung vom Verantwortlichen Aktuar vorge- nommen, gelten für die ab diesem Zeitpunkt gebildeten Bonusrenten die Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellung des jeweili- gen letzten Geschäftsjahrs. Diese können Sie dem Geschäftsbericht entnehmen. Die versicherte Rente sowie bereits gebildete Bonus- renten bleiben von der Neufestlegung der Rechnungsgrundlagen unberührt. B XX 000 (01.01.2023) Sollte die Deckungsrückstellung durch eine nicht nur vorübergehen- de und nicht vorhersehbare Veränderung der Kalkulationsgrundla- gen (Rechnungszins oder Sterbetafel) für die mit uns vereinbarte garantierte Leistung gemäß § 2 Abs. 3 nicht ausreichen, müssen wir geeignete Maßnahmen treffen, um diese weiterhin sicherstellen zu können. Wir sind in solchen Fällen verpflichtet, die Deckungsrück- stellung aufzufüllen (Nachreservierung). Zur Finanzierung der Nach- reservierung können nur nicht festgelegte Überschussanteile heran- gezogen werden. Dabei handelt es sich um künftige, noch nicht deklarierte - laufende Überschussanteile, - Schlussüberschussanteile und
Versicherungsmathematische Hinweise. Für die Ermittlung der Beiträge, die erforderlich sind, um die Versiche- rungsleistungen zu erbringen, haben wir als Rechnungszins 0,25 Pro- zent p. a. angesetzt und die unternehmenseigene geschlechtsunabhän- gige Sterbetafel "AXA2021T" bzw. "AXA2021TS" für die Risikolebensver- sicherung Standard herangezogen. Bei Leistungserhöhungen (zum Beispiel durch dynamische Anpassung) berechnen wir die hinzukommenden Leistungen in der Regel mit den Rechnungsgrundlagen, die wir bei Abschluss des Versicherungsver- trages zugrunde gelegt haben. Wir sind allerdings berechtigt, den Erhö- hungen die Rechnungsgrundlagen für Neuverträge zugrunde zu legen. Sofern wir die Rechnungsgrundlagen für Neuverträge zugrunde legen, werden wir Sie hierüber informieren.
Versicherungsmathematische Hinweise. Für die Ermittlung der Beiträge, die erforderlich sind, um die Versicherungsleistungen zu erbringen, haben wir als Rechnungszins 0,9 Prozent p. a. angesetzt und folgende unternehmenseigene geschlechtsunabhängige Wahrscheinlichkeitstafeln verwendet: – Sterbetafel „DÄV 2019T_BU” – Invalidisierungstafel „DÄV 2019I_BU” – Invalidensterbetafel „DÄV 2019TI_BU” – Reaktivierungstafel „DÄV 2019 RI_BU” Bei Leistungserhöhungen (zum Beispiel durch dynamische Anpassung) berechnen wir die hinzukommenden Leistungen in der Regel mit den Rechnungsgrundlagen, die wir bei Abschluss des Versicherungsvertrages zugrunde gelegt haben. Wir sind allerdings berechtigt, den Erhöhungen die Rechnungsgrundlagen für Neuverträge zugrunde zu legen. Sofern wir die Rechnungsgrundlagen für Neuverträge zugrun­ de legen, werden wir Sie hierüber informieren.
Versicherungsmathematische Hinweise. (11) Die Bemessungsgrößen für die Überschussanteile werden nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Tarifkalkulation ermittelt. Die Rechnungsgrundlagen haben wir der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht vorgelegt. Bei der Tarifkalkulation haben wir eine vom Geschlecht unabhängige Sterbetafel verwendet, die aus der geschlechtsabhängigen Sterbetafel DAV 2008 T abgelei- tet wurde. Für die Herleitung geschlechtsunabhängiger Sterbeta- feln verwenden wir anerkannte aktuarielle Fachgrundsätze. Als Rechnungszins wird 0,25 % angesetzt. Die tariflich kalkulierten Verwaltungskosten beinhalten unter anderem einen jährlichen Verwaltungskostenanteil, welcher auf der Grundlage des mittle- ren Deckungskapitals des abgelaufenen Versicherungsjahres (inkl. eines bereits unwiderruflichen Überschussguthabens) be- messen wird. Dieser Verwaltungskostenanteil in Höhe von 0,4 % bezogen auf die zuvor genannte Bemessungsgröße wird nur bis zu einem Betrag von 50 % der unwiderruflichen Überschussan- teile des betreffenden Jahres angesetzt und mit diesen verrech- net. Für die Kalkulation des Ansammlungsbonus wird ein Rech- nungszins von 0,1 % verwendet.
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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

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