Common use of Versicherungsschutz Cyber-Haftpflicht Clause in Contracts

Versicherungsschutz Cyber-Haftpflicht. Der Versicherungsschutz der Cyber-Haftpflicht umfasst die Prüfung der Haft- pflichtfrage, die Erfüllung begründeter und die Abwehr unbegründeter Haftpflicht- ansprüche. Begründet ist ein Haftpflichtanspruch dann, wenn ein Versicherter aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Ent- schädigung verpflichtet und der Versicherer hierdurch gebunden ist. Aner- kenntnisse und Vergleiche, die ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben wurden, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkennt- nis oder Vergleich bestanden hätte.

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Versicherungsschutz Cyber-Haftpflicht. Der Versicherungsschutz der Cyber-Haftpflicht umfasst die Prüfung der Haft- pflichtfrageHaftpflicht- frage, die Erfüllung begründeter und die Abwehr unbegründeter Haftpflicht- ansprücheHaftpflichtan- sprüche. Begründet ist ein Haftpflichtanspruch dann, wenn ein Versicherter aufgrund GesetzesGe- setzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Ent- schädigung Entschä- digung verpflichtet und der Versicherer hierdurch gebunden ist. Aner- kenntnisse Anerkenntnisse und Vergleiche, die ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben wurden, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkennt- nis Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.

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Versicherungsschutz Cyber-Haftpflicht. Der Versicherungsschutz der Cyber-Haftpflicht umfasst die Prüfung der Haft- pflichtfrageHaftpflichtfrage, die Erfüllung begründeter und die Abwehr unbegründeter Haftpflicht- ansprücheHaftpflichtansprüche. Begründet ist ein Haftpflichtanspruch dann, wenn ein Versicherter aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Ent- schädigung verpflichtet Entschädigung ver- pflichtet und der Versicherer hierdurch gebunden ist. Aner- kenntnisse Anerkenntnisse und Vergleiche, die ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben wurden, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkennt- nis Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.

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Versicherungsschutz Cyber-Haftpflicht. Der Versicherungsschutz der Cyber-Haftpflicht umfasst die Prüfung der Haft- pflichtfrage, die Erfüllung begründeter und die Abwehr unbegründeter Haftpflicht- ansprüche. Begründet ist ein Haftpflichtanspruch dann, wenn ein Versicherter aufgrund GesetzesGe- setzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Ent- schädigung Entschädi- gung verpflichtet und der Versicherer hierdurch gebunden ist. Aner- kenntnisse Anerkenntnisse und Vergleiche, die ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben wurden, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkennt- nis Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.

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