Common use of Versicherungsschutz im Ausland Clause in Contracts

Versicherungsschutz im Ausland. Abweichend von § 1 der Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen gilt der Versicherungsschutz weltweit. Leistungen für Heilbehandlungen im Ausland sind allerdings nur erstat- tungsfähig, wenn die Rechnungsbeträge der jeweils gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. der Gebühren- ordnung für Ärzte (GOÄ) entsprechen und im Rahmen des dort festgesetzten Gebührenrahmens liegen. Falls diese in ausländischer Währung gestellt werden, rechnen wir die erstattungsfähigen Aufwendungen in Euro um, und zwar zum Kurs des Tages, an dem die Belege bei uns eingehen. Als Kurs des Tages gilt der offizielle Euro-Wechselkurs der Euro- päischen Zentralbank. Für nicht gehandelte Währungen (ohne Referenzkurse) gilt der jeweils neueste Stand der „Devisen- kursstatistik“ der Deutschen Bundesbank, Frankfurt/Main.

Appears in 1 contract

Samples: Zusatzversicherung Zahn Prestige

Versicherungsschutz im Ausland. Abweichend von § 1 der Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen Der Versicherungsschutz gilt der Versicherungsschutz weltweit. Leistungen für Heilbehandlungen Heilbehand- lungen im Ausland sind allerdings nur erstat- tungsfähiginsoweit erstattungsfähige Aufwendun- gen, wenn als die Rechnungsbeträge in Rechnung gestellten Beträge entsprechend der jeweils gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. der Gebühren- ordnung Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) entsprechen berechnet werden können und im Rahmen des dort festgesetzten Gebührenrahmens liegen. Falls diese Die in ausländischer Währung gestellt werden, rechnen wir die erstattungsfähigen tatsächlich entstandenen erstattungsfä- higen Aufwendungen in Euro um, und zwar werden zum Kurs des Tages, an dem die Belege bei uns eingehen, in Euro umgerechnet. Als Kurs des Tages gilt der offizielle Euro-Wechselkurs der Euro- päischen ZentralbankEuropäischen Zent- ralbank. Für nicht gehandelte Währungen (ohne Referenzkurse) Währungen, für die keine Referenz- kurse festgelegt werden, gilt der jeweils neueste Stand der Kurs gemäß Devisen- kursstatistik“ Devisenkursstatis- tik“, Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank, FrankfurtFrank- furt/Main, nach jeweils neuestem Stand.

Appears in 1 contract

Samples: Zahnzusatzversicherung

Versicherungsschutz im Ausland. Abweichend von § 1 der Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen Der Versicherungsschutz gilt der Versicherungsschutz weltweit. Leistungen für Heilbehandlungen Heilbehand- lungen im Ausland sind allerdings nur erstat- tungsfähiginsoweit erstattungsfähige Aufwendun- gen, wenn als die Rechnungsbeträge in Rechnung gestellten Beträge entsprechend der jeweils gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. der Gebühren- ordnung Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) entsprechen berechnet werden können und im Rahmen des dort festgesetzten Gebührenrahmens liegen. Falls diese Die in ausländischer Währung gestellt werden, rechnen wir die erstattungsfähigen tatsächlich entstandenen erstattungsfä- higen Aufwendungen in Euro um, und zwar werden zum Kurs des Tages, an dem die Belege bei uns eingehen, in Euro umgerechnet. Als Kurs des Tages gilt der offizielle Euro-Wechselkurs der Euro- päischen Europäischen Zentralbank. Für nicht gehandelte Währungen (ohne Referenzkurse) Währungen, für die keine Referenzkurse fest- gelegt werden, gilt der jeweils neueste Stand der Kurs gemäß Devisen- kursstatistik“ Devisenkursstatistik“, Veröf- fentlichungen der Deutschen Bundesbank, Frankfurt/Main, nach jeweils neuestem Stand.

Appears in 1 contract

Samples: Zahnzusatzversicherung

Versicherungsschutz im Ausland. Abweichend von § 1 der Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen gilt der Versicherungsschutz weltweit. Leistungen für Heilbehandlungen im Ausland sind allerdings nur erstat- tungsfähig, wenn die Rechnungsbeträge der jeweils gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. der Gebühren- ordnung Gebüh- renordnung für Ärzte (GOÄ) entsprechen und im Rahmen des dort festgesetzten Gebührenrahmens liegen. Falls diese in ausländischer Währung gestellt werden, rechnen wir die erstattungsfähigen Aufwendungen in Euro um, und zwar zum Kurs des Tages, an dem die Belege bei uns eingehen. Als Kurs des Tages gilt der offizielle Euro-Wechselkurs der Euro- päischen Zentralbank. Für nicht gehandelte Währungen (ohne Referenzkurse) gilt der jeweils neueste Stand der „Devisen- kursstatistik“ der Deutschen Bundesbank, Frankfurt/Main.

Appears in 1 contract

Samples: Zusatzversicherung Zahn Prestige