Tarifliche Leistungen Musterklauseln

Tarifliche Leistungen. Für Versicherungsfälle, die nicht unter die „Kostengarantie mit Direktverrech- nung in Österreich“ gemäß Punkt (4) bzw. „Europagarantie“ gemäß Punkt (6) fallen, kann keine Direktverrechnung angewendet werden. Stattdessen werden Ihnen tarifliche Leistungen er- stattet. Die tariflichen Leistungen unterscheiden sich danach, ob bei Ihnen ein operativer Eingriff durchgeführt wurde (in diesem Fall wird die „Leistung im operativen Fall“ erstattet) oder kein operativer Eingriff durchgeführt wurde (in diesem Fall wird die „Leistung im nicht operativen Fall“ erstattet). Zu den tariflichen Leistungen zählen neben der „Leistung im operativen Fall“ bzw. der „Leistung im nicht operativen Fall“ auch die Kosten für Arzneimittel und die Fallpauschale. Da die tarifli- chen Leistungen durch maximale Leistungssummen limitiert sind, kann es sein, dass die Behandlungskosten, die Ihnen das Krankenhaus in Rechnung stellt, höher sind als die tariflichen Leistungen, die wir Ihnen erstatten. In diesem Fall müssen Sie für die Rest- kosten selbst aufkommen (keine Kosten- garantie). Die Höhe der maximalen Leistungssummen entnehmen Sie bitte der Versicherungsurkunde.
Tarifliche Leistungen. Bitte beachten Sie diesen Hinweis! Der Tarif Mehr Sehen bietet Ihnen und/oder den versicherten Personen1 einen Versi- cherungsschutz, der die Leistungen der GKV oder eines anderen Kostenträgers (zum Beispiel bei Anspruch auf Heilfürsorge) ergänzt. Bitte nehmen Sie deshalb die Leis- tungen der GKV oder des anderen Kostenträgers zuerst in Anspruch, bevor Sie die Rechnungen einreichen. Sie erhalten die tariflichen Leistungen auch, wenn die GKV oder Heilfürsorge keine Leistungen erbringt. Wir erstatten die Gebühren für ärztliche Leistungen im tariflichen Umfang innerhalb des Gebührenrahmens der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Tarifliche Leistungen. Bitte beachten Sie diesen Hinweis! Was ist versichert und in welcher Höhe?
Tarifliche Leistungen. Wenn für Ihre stationäre Heilbehand- lung in der Sonderklasse keine Direkt- verrechnung angewendet werden kann, werden wir Ihnen stattdessen tarifliche Leistungen erstatten. Die tariflichen Leistungen unterscheiden sich danach, ob bei Ihnen ein operativer Eingriff durchgeführt wurde (in diesem Fall wird die „Leistung im operativen Fall“ erstattet) oder kein operativer Eingriff durchgeführt wurde (in diesem Fall wird die „Leistung im nicht operativen Fall“ erstattet). Zu den tariflichen Leistungen zählen neben der „Leistung im operativen Fall“ bzw. der „Leistung im nicht operativen Fall“ auch Leistung bei Entbindung (nur im Extra- und Max-Paket), Kosten für Arzneimittel und die Fallpauschale. Wenn Ihre Behandlungskosten die maximale Leistungssumme für die „Leistung im operativen Fall“ bzw. die „Leistung im nicht operativen Fall“ übersteigen, so steht Ihnen zusätzlich die „Fallpauschale“ zur Verfügung, für die ebenfalls eine maximale Leistungs- summe definiert ist. Die Höhe der maxi- malen Leistungssummen entnehmen Sie bitte der Versicherungsurkunde.
Tarifliche Leistungen. Bitte beachten Sie diesen Hinweis! Der Tarif Mehr Zahn 80 bietet Ihnen und/oder den versicherten Personen1 einen Versicherungsschutz, der die Leistungen der GKV oder eines anderen Kostenträgers (zum Beispiel bei Anspruch auf Heilfürsorge) ergänzt. Wir erstatten die Gebühren für zahnärztliche Leistungen im tariflichen Umfang innerhalb des Gebührenrahmens der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnungen für Zahn- ärzte (GOZ) und/oder für Ärzte (GOÄ). Zahntechnische Leistungen (Material- und La- borkosten) erstatten wir zu angemessenen Preisen.
Tarifliche Leistungen. K 5192 0121 DT
Tarifliche Leistungen. 1. Die Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge berechnen sich nach dem tatsächlichen Umfang der geleisteten Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Durch Betriebsvereinbarung oder einzelvertraglich kann vereinbart werden, dass sie jeweils hälftig in der Arbeits- und Freistellungsphase auszubezahlen sind oder entsprechend pauschaliert werden.
Tarifliche Leistungen. Bitte beachten Sie diesen Hinweis! Nach dem Tarif B-Smart+ können Personen versichert werden, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind. Ein Höchstalter für die Auf- nahme in den Tarif B-Smart+ gibt es nicht. Der Tarif B-Smart+ bietet Ihnen und/oder den versicherten Personen1 einen Versi- cherungsschutz, der die Leistungen der GKV ergänzt. Deshalb nehmen Sie bitte die Leistungen der GKV zuerst in Anspruch. Die Vorleistung der GKV ist Voraussetzung für die Übernahme der Kosten nach dem Tarif B-Smart+ in folgenden Fällen: Krankengeld bei Erkrankung des versicherten Kindes (Ziffer 8), Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen (Ziffer 9) und teilweise bei Zahn- und Kieferregulierung (Ziffer 14). Leistet die GKV in diesen Fällen nicht, dann entfallen auch die Leistungen nach dem Tarif B-Smart+. K 4840 0121 DT Zusätzlich bietet der Tarif B-Smart+ Leistungen, für die bei der GKV kein Anspruch besteht (zum Beispiel in der Regel bei Sehhilfen für Erwachsene). In diesem Fall er- halten Sie die tariflichen Leistungen ohne Abzug einer Vorleistung der GKV.
Tarifliche Leistungen. Bitte beachten Sie diesen Hinweis! Der Tarif Mehr Zahnvorsorge bietet Ihnen und/oder den versicherten Personen1 einen Versicherungsschutz, der die Leistungen der GKV oder eines anderen Kostenträgers (zum Beispiel Heilfürsorge) ergänzt. Bitte nehmen Sie deshalb die Leistungen der GKV oder des anderen Kostenträgers zuerst in Anspruch, bevor Sie die Rechnungen ein- reichen. Sie erhalten die tariflichen Leistungen auch, wenn die GKV oder Heilfürsorge keine Leistungen erbringt. Wir erstatten die Gebühren für zahnärztliche Leistungen im tariflichen Umfang inner- halb des Gebührenrahmens der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) und/oder für Ärzte (GOÄ). Zahntechnische Leistungen (Material- und Laborkosten) erstatten wir zu angemessenen Preisen.
Tarifliche Leistungen. Bitte beachten Sie diesen Hinweis! Der Tarif Mehr Gesundheit 1.000 bietet Ihnen und/oder den versicherten Personen1 einen Versicherungsschutz, der die Leistungen der GKV oder eines anderen Kostenträ- gers (zum Beispiel bei Anspruch auf Heilfürsorge) ergänzt. Bitte nehmen Sie deshalb die Leistungen der GKV oder des anderen Kostenträgers zuerst in Anspruch, bevor Sie die Rechnungen einreichen. Sie erhalten die tariflichen Leistungen auch, wenn die GKV oder Heilfürsorge keine Leistungen erbringt. Wir erstatten die Gebühren für ärztliche Leistungen im tariflichen Umfang innerhalb des Gebührenrahmen der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Bei Behandlungen durch Heilpraktiker erstatten wir die Gebühren bis zum Höchstsatz des gültigen deutschen Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH).