Tarifliche Leistungen Musterklauseln

Tarifliche Leistungen. Für Versicherungsfälle, die nicht unter die „Kostengarantie mit Direktverrech- nung in Österreich“ gemäß Punkt (3), „Europagarantie“ gemäß Punkt (5) bzw. „Weltweite Kostengarantie“ gemäß Punkt (6) fallen, kann keine Direkt- verrechnung angewendet werden. Stattdessen werden Ihnen tarifliche Leistungen erstattet. Die tariflichen Leistungen unterscheiden sich danach, ob bei Ihnen ein operativer Eingriff durchgeführt wurde (in diesem Fall wird die „Leistung im operativen Fall“ erstattet) oder kein operativer Ein- griff durchgeführt wurde (in diesem Fall wird die „Leistung im nicht operativen Fall“ erstattet) Zu den tariflichen Leistungen zählen neben der „Leistung im operativen Fall“ bzw. der „Leistung im nicht operativen Fall“ auch Leistung bei Entbindung, Kosten für Arzneimittel und die Fall- pauschale. Da die tariflichen Leistungen durch maximale Leistungssummen limitiert sind, kann es sein, dass die Be- handlungskosten, die Ihnen das Kranken- haus in Rechnung stellt, höher sind als die tariflichen Leistungen, die wir Ihnen erstatten. In diesem Fall müssen Sie für die Restkosten selbst aufkommen (keine Kostengarantie). Die Höhe der maxi- malen Leistungssummen entnehmen Sie bitte der Versicherungsurkunde. a) Leistung im operativen Fall Operativer Fall bedeutet, dass ein (oder mehrere) chirurgische/r Ein- griff/e im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthalts zur Diag- nose oder Therapie einer Erkrankung oder einer Verletzung stattgefunden hat/haben. Im operativen Fall erstat- ten wir Ihnen die Tageskosten und die Operationskosten. i. Zu den Tageskosten im operativen Fall gehören nur die Hauskosten (Pflege-, Anstaltsgebühren und dgl.). ii. Zu den Operationskosten zählen insbesondere das Honorar des Operateurs, des Anästhesisten, der bei der Operation assistierenden Ärzte und die Kosten des Pflege- personals für die Operation; weiters die mit der Operation zusammenhängenden gesondert in Rechnung gestellten Sachkosten. iii. Bei gleichzeitiger Ausführung mehrerer Operationen wird die am höchsten einzustufende Operation zu 100 % der festgelegten tarif- lichen Leistungen übernommen. Jede weitere Operation wird mit höchstens 50 % der festgelegten tariflichen Leistungen erstattet. Insgesamt wird maximal 200 % der am höchsten einzustufenden Operationsgruppe erstattet. Für Operationen, die grundsätzlich einen stationären Aufenthalt er- fordern, jedoch in einer Tagesklinik, ambulant in einem Krankenhaus oder in der Ordination eines Arztes durch- geführt werden, gel...
Tarifliche Leistungen. Bitte beachten Sie diesen Hinweis! Der Tarif Mehr Zahnvorsorge bietet Ihnen und/oder den versicherten Personen1 einen Versicherungsschutz, der die Leistungen der GKV oder eines anderen Kostenträgers (zum Beispiel Heilfürsorge) ergänzt. Bitte nehmen Sie deshalb die Leistungen der GKV oder des anderen Kostenträgers zuerst in Anspruch, bevor Sie die Rechnungen ein- reichen. Sie erhalten die tariflichen Leistungen auch, wenn die GKV oder Heilfürsorge keine Leistungen erbringt. Wir erstatten die Gebühren für zahnärztliche Leistungen im tariflichen Umfang inner- halb des Gebührenrahmens der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) und/oder für Ärzte (GOÄ). Zahntechnische Leistungen (Material- und Laborkosten) erstatten wir zu angemessenen Preisen. 1. Professionelle Zahnreini- 100 % der Kosten für das Beseitigen von Zahnbelägen und Verfärbungen (so genannte gung/Prothesenreinigung professionelle Zahnreinigung) oder Prothesenreinigung. 2. Zahnmedizinische Prophy- 100 % der Kosten für zahnmedizinische Prophylaxe-Maßnahmen. laxe-Maßnahmen Unter den Versicherungsschutz fallen zum Beispiel: - Fluoridierung zur Zahnschmelz-Härtung - Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen - Fissuren-Versiegelung 3. Hochwertige Kunststoff-- 100 % der Kosten für hochwertige Kunststoff-Füllungen. Dazu gehören zum Beispiel Kunst- Füllungen stoff-Füllungen, Kompositfüllungen sowie Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Füllungen, jedoch keine In- und Onlays (Einlagefüllungen). Die Leistungen nach Ziffern 3 bis 6 sind in den ersten beiden Kalenderjahren begrenzt. Die Gesamtleistung beträgt je versicherte Person: - im ersten Kalenderjahr maximal → 150 EUR - in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal → 300 EUR - Ab dem dritten Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt. Diese Höchstbeträge entfallen für solche Kosten, die nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind. 1 Im Folgenden wird zur besseren Lesbarkeit darauf verzichtet, die versicherten Personen zu nennen. 4. Wurzel- und Parodontose- 100 % der Kosten für Wurzel- und Parodontosebehandlungen. Dazu gehören zum Beispiel behandlungen auch die Kosten für Wurzelkanalbehandlungen und Wurzelspitzenresektionen. Die Leistungen nach Ziffern 3 bis 6 sind in den ersten beiden Kalenderjahren begrenzt. Die Gesamtleistung beträgt je versicherte Person: - im ersten Kalenderjahr maximal → 150 EUR - in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal → 300 EUR - Ab dem dritten Kalenderjahr...
Tarifliche Leistungen. Bitte beachten Sie diesen Hinweis! Der Tarif Mehr Sehen bietet Ihnen und/oder den versicherten Personen1 einen Versi- cherungsschutz, der die Leistungen der GKV oder eines anderen Kostenträgers (zum Beispiel bei Anspruch auf Heilfürsorge) ergänzt. Bitte nehmen Sie deshalb die Leis- tungen der GKV oder des anderen Kostenträgers zuerst in Anspruch, bevor Sie die Rechnungen einreichen. Sie erhalten die tariflichen Leistungen auch, wenn die GKV oder Heilfürsorge keine Leistungen erbringt. Wir erstatten die Gebühren für ärztliche Leistungen im tariflichen Umfang innerhalb des Gebührenrahmens der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Tarifliche Leistungen. Wenn für Ihre stationäre Heilbehand- lung in der Sonderklasse keine Direkt- verrechnung angewendet werden kann, werden wir Ihnen stattdessen tarifliche Leistungen erstatten. Die tariflichen Leistungen unterscheiden sich danach, ob bei Ihnen ein operativer Eingriff durchgeführt wurde (in diesem Fall wird die „Leistung im operativen Fall“ erstattet) oder kein operativer Eingriff durchgeführt wurde (in diesem Fall wird die „Leistung im nicht operativen Fall“ erstattet). Zu den tariflichen Leistungen zählen neben der „Leistung im operativen Fall“ bzw. der „Leistung im nicht operativen Fall“ auch Leistung bei Entbindung (nur im Extra- und Max-Paket), Kosten für Arzneimittel und die Fallpauschale. Wenn Ihre Behandlungskosten die maximale Leistungssumme für die „Leistung im operativen Fall“ bzw. die „Leistung im nicht operativen Fall“ übersteigen, so steht Ihnen zusätzlich die „Fallpauschale“ zur Verfügung, für die ebenfalls eine maximale Leistungs- summe definiert ist. Die Höhe der maxi- malen Leistungssummen entnehmen Sie bitte der Versicherungsurkunde.
Tarifliche Leistungen. Bitte beachten Sie diesen Hinweis! Nach dem Tarif B-Smart+ können Personen versichert werden, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind. Ein Höchstalter für die Auf- nahme in den Tarif B-Smart+ gibt es nicht. Der Tarif B-Smart+ bietet Ihnen und/oder den versicherten Personen1 einen Versi- cherungsschutz, der die Leistungen der GKV ergänzt. Deshalb nehmen Sie bitte die Leistungen der GKV zuerst in Anspruch. Die Vorleistung der GKV ist Voraussetzung für die Übernahme der Kosten nach dem Tarif B-Smart+ in folgenden Fällen: Krankengeld bei Erkrankung des versicherten Kindes (Ziffer 8), Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen (Ziffer 9) und teilweise bei Zahn- und Kieferregulierung (Ziffer 14). Leistet die GKV in diesen Fällen nicht, dann entfallen auch die Leistungen nach dem Tarif B-Smart+. K 4840 0121 DT Zusätzlich bietet der Tarif B-Smart+ Leistungen, für die bei der GKV kein Anspruch besteht (zum Beispiel in der Regel bei Sehhilfen für Erwachsene). In diesem Fall er- halten Sie die tariflichen Leistungen ohne Abzug einer Vorleistung der GKV. 1 Im Folgenden wird zur besseren Lesbarkeit darauf verzichtet, die versicherten Personen zu nennen.
Tarifliche Leistungen. Bitte beachten Sie diesen Hinweis! Was ist versichert und in welcher Höhe? 1. Naturheilverfahren durch Ärzte und Behand- lungen durch Heilpraktiker 100 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlungen durch Heilpraktiker. Ver- sichert sind die Untersuchungs- und Behandlungs- methoden, die im gültigen Hufeland-Leistungsver- zeichnis der Besonderen Therapierichtungen und im gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt sind. Außerdem sind die in diesem Zusammenhang verordneten Arznei-, Heil- und Verbandmittel versichert. Die naturheilkund- lichen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden finden Sie im Anhang 1. 1 Im Folgenden wird zur besseren Lesbarkeit darauf verzichtet, die versicherten Person zu nennen. 2. Heil- und Hilfsmittel (außer Sehhilfen) 100 % der Kosten für ärztlich verordnete Heil- und Hilfsmittel (außer Sehhilfen).
Tarifliche Leistungen. Bitte beachten Sie diesen Hinweis! Was ist versichert und in welcher Höhe? 1. Naturheilverfahren durch Ärzte und Behand- lungen durch Heilpraktiker 100 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlungen durch Heilpraktiker. Ver- sichert sind die Untersuchungs- und Behandlungs- methoden, die im gültigen Hufeland- Leistungsver- zeichnis der Besonderen Therapierichtungen und im gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt sind. Außerdem sind die in diesem Zusammenhang verordneten Arznei-, Heil- und Verbandmittel versichert. Die naturheilkund- lichen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden finden Sie im Anhang 1.
Tarifliche Leistungen. Bitte beachten Sie diesen Hinweis! Was ist versichert und in welcher Höhe? 1. Professionelle Zahnreinigung/ Prothesenreinigung 100 % der Kosten für das Beseitigen von Zahnbelä- gen und Verfärbungen (so genannte professionelle Zahnreinigung) oder Prothesenreinigung.
Tarifliche Leistungen. Grundlage für Ihren Versicherungsschutz ist der Tarif Mehr Zahnvorsorge in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung: Teil I Musterbedingungen (MB/KK 09) und Teil II Allgemeine Tarifbedingungen der Barmenia Krankenversicherung AG (TB/KK 13).
Tarifliche Leistungen. Bitte beachten Sie diesen Hinweis! Der Tarif Mehr Gesundheit 1.000 bietet Ihnen und/oder den versicherten Personen1 einen Versicherungsschutz, der die Leistungen der GKV oder eines anderen Kostenträ- gers (zum Beispiel bei Anspruch auf Heilfürsorge) ergänzt. Bitte nehmen Sie deshalb die Leistungen der GKV oder des anderen Kostenträgers zuerst in Anspruch, bevor Sie die Rechnungen einreichen. Sie erhalten die tariflichen Leistungen auch, wenn die GKV oder Heilfürsorge keine Leistungen erbringt. Wir erstatten die Gebühren für ärztliche Leistungen im tariflichen Umfang innerhalb des Gebührenrahmen der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Bei Behandlungen durch Heilpraktiker erstatten wir die Gebühren bis zum Höchstsatz des gültigen deutschen Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH). Grundlage für Ihren Versicherungsschutz ist der Tarif Mehr Gesundheit 1.000 in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbe- dingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung: Teil I Musterbedingungen (MB/KK 09) und Teil II Allgemeine Tarifbedingungen der Barmenia Krankenversicherung AG (TB/KK 13). Die Teile I und II finden Sie in einer separaten Unterlage.