Versorgungen von adipösen Patienten Musterklauseln

Versorgungen von adipösen Patienten. Im Rahmen dieses Vertrages können Hilfsmittel abgegeben werden, die speziell für adipöse Pati- enten entwickelt wurden oder im Einzelfall gefertigt werden. Hierbei handelt es sich zum einen um konfektionierte, verstärkte Hilfsmittel, für die eine entsprechende Produktart im Hilfsmittelverzeichnis vorhanden ist und zum anderen um Hilfsmittel im Sonderbau für den konkreten Einzelfall. Welches der vorgenannten Hilfsmittel zum Einsatz kommen kann, ist von der Ausprägung der Adipositas abhängig. Zur Feststellung des Adipositasgrades sowie zur Begründung der notwendigen Versor- gung wird der Erhebungsbogen (Anlage 4) dem Kostenvoranschlag beigefügt. Das Befüllen des Erhebungsbogen ist mit der Vergütung gemäß der Anlagen 2a bis 2n abgegolten. Sofern Hilfsmittel im Sonderbau erforderlich sind, setzt der Leistungserbringer für die Beratung und Versorgung Mitarbeiter ein, die über adipositasspezifische medizinische, ergonomische und anato- mische Grundkenntnisse verfügen und regelmäßig an Herstellerschulungen zur Versorgung von Patienten mit Adipositas teilgenommen haben. Ab Vertragsbeginn gilt hierfür eine Übergangsfrist von 24 Monaten. Auf Verlangen der AOK Bayern legt der Leistungserbringer entsprechende Nachweise vor. Der Betrieb muss in sich abgeschlossen und von anderen Betrieben / Praxen sowie privaten Wohn- und anderen gewerblichen Bereichen räumlich und organisatorisch getrennt sein. Es ist eine ausreichende Lagerfläche vorzuhalten, so dass alle vom Vertrag umfassten AOK-eigenen Hilfsmittel sachgerecht gelagert werden können. Das Lager muss ein geschlossener, abschließba- rer, trockener (beheizbarer) Raum sein. Für die Reinigung / Desinfektion von Hilfsmitteln ist ein geeigneter Reinigungsraum / Waschplatz vorzuhalten. Für wieder einsetzbare Produkte sind räumlich getrennte Lagerflächen für hygienisch bereits aufbereitete und nicht aufbereitete Produkte vorhanden. Der Leistungserbringer verpflichtet sich, wiedereinsatzfähige Hilfsmittel der Anlagen 2a bis 2n nach den Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten (Empfehlung der KRINKO beim Xxxxxx Xxxx-Institut und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte) unter Berücksichtigung der Hersteller- angaben aufzubereiten. Zur Vorführung sowie zum Ausprobieren hält der Leistungserbringer dauerhaft für folgende Produkt- untergruppen ein leistungserbringereigenes, aktuelles Hilfsmittel zur Verfügung. Hilfsmittel, die sich im Eigentum der AOK Bayern befinden, zählen nicht als...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.