Datenerfassung. Die Software kann Daten über Sie und Ihre Nutzung der Software sammeln und an Microsoft senden. Microsoft ist berechtigt, diese Informationen zur Bereitstellung von Diensten und zur Verbesserung der Microsoft-Produkte und -Dienste zu nutzen. Ihre eventuellen Widerspruchsrechte sind in der Produktdokumentation beschrieben. Einige Funktionen in der Software können die Erfassung von Daten von Nutzern Ihrer Anwendungen ermöglichen, die auf die Software zugreifen oder sie nutzen. Wenn Sie diese Funktionen nutzen, um die Datenerfassung in Ihren Anwendungen zu ermöglichen, müssen Sie die geltenden Gesetze einhalten, einschließlich der Einholung der erforderlichen Zustimmung der Nutzer, und eine ausgeprägte Datenschutzrichtlinie einhalten, die die Nutzer genau darüber informiert, wie Sie deren Daten nutzen, sammeln und weitergeben. Weitere Informationen zur Datenerfassung und -nutzung durch Microsoft finden Sie in der Produktdokumentation und der Microsoft-Datenschutzerklärung unter xxxxx://xx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxx/?XxxxXx=000000. Sie verpflichten sich, alle anwendbaren Bestimmungen der Microsoft Datenschutzerklärung einzuhalten, einschließlich der ergänzenden Datenschutzbestimmungen zu SQL Server: xxxx://xx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxx/?xxxxxx=000000
Datenerfassung. 2.1. Zur Abrechnung der Hilfsmittel im Neukauf, im Wiedereinsatz oder bei Fallpauschalen sowie von Reparaturen, Nach- und Zurüstungen, Einlagerungen und Aussonderungen benötigt der Lieferant einen Kostenerfassungsbeleg. Der Kostenerfassungsbeleg ist durch die entsprechenden Datenerfassung im MIP-System nach der Erfassung auszu- drucken. Der Ausdruck muss über den Druckbutton erfolgen, da sonst der Rechnungs- betrag nicht auf dem Beleg angezeigt wird und damit keine Abrechnung möglich ist.
2.2. Alle im MIP-System zu erfassenden Kosten sind als Nettobeträge (ohne Mehr- wertsteuer und ohne Transportpauschale) einzugeben.
2.3. Die im Vertrag geregelten Preise werden sukzessive im MIP-System abgebildet und vorgeblendet und können nicht geändert werden. Erfolgt im Einzelfall eine Bewilligung über den Vertragspreisen, sind die übersteigenden Nettobeträge vom Lieferanten in den dafür vorgesehenen Feldern zu erfassen.
2.4. Es sind immer die produkt- und herstellerspezifischen Daten mit den vom System ge- forderten Parametern korrekt zu erfassen. Ausstattungsmerkmale, die über die vertrag- lich geregelte Mindestausstattung hinausgehen, sind in den dafür vorgesehen Feldern ausführlich zu erfassen. Handelt es sich um die Erfassung von Textdaten, sind diese für die Systemnutzer nachvollziehbar und verständlich anzugeben.
2.5. Bei der Erfassung des Baujahrs eines Hilfsmittels hat sich der Lieferant ggf. über den Hersteller über dessen Richtigkeit zu informieren.
2.6. Die produktspezifische Seriennummer ist vollständig und korrekt in dem dafür vorge- sehenen Feld einzutragen. Bei Hilfsmitteln, bei denen bisher keine Seriennummer er- fasst ist, erfolgt die Nacherfassung durch den Lieferanten, der den nächsten kosten- verursachenden Vorgang (z. B. Reparatur, Nachrüstungsantrag, Transportschaden- meldung, Zurüstung, Garantieabwicklung, Verlust, Einlagerung, Aussonderungsantrag, Wiedereinsatz) im System bucht.
2.7. Es sind nur echte Versichertennummern der Versicherten der AOK Bayern zu verwen- den und zu erfassen. Aufgrund der eingegebenen Versichertennummern werden, vor- behaltlich der Genehmigung durch den zuständigen Datenschutzbeauftragten, im MIP- System künftig automatisch die Versichertendaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) von der AOK vorgangsbezogen hinterlegt.
2.8. Bei der Einlagerung eines Hilfsmittels hat der Lieferant den Zustand zu erfassen. Die Zustandsbeschreibung hat er in Bezug auf die Wiedereinsatzfähigkeit / Reparaturbe- dürftigkeit vorzunehmen...
Datenerfassung. 10.6.1 Die Beratungskräfte führen unter Wahrung des Datenschutzgesetzes 2000 (DSG) über jene Personen, welche im Projekt beraten und betreut werden, zum Zweck der statistischen Auswertung zum Berichtswesen an die LGS, Aufzeichnungen mit folgendem Mindestinhalt:
Datenerfassung. Die Software kann Informationen über Sie und die Nutzung der Software
Datenerfassung. Wir bearbeiten personenbezogene Daten von Xxxxxxx zum ausschliesslichen Zweck der Erbringung unserer Dienstleistungen. Wir erheben und bearbeiten personenbezogene Daten (z.B. Namen, Adressen, E-Mail- und Telefonnummern usw. von Nutzern, die sie bei der Registrierung oder Nutzung von payfix übermitteln.]
Datenerfassung. Zur ordnungsgemäßen Erfüllung dieses Vertrages ist die Erfassung, Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten notwendig. Der Mieter stimmt dem zu, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Eine Entbindung von der Schweigepflicht kann nur im Einzelfall und nur durch den Mieter erfolgen.
Datenerfassung. 11.1 Mit Installation des Softwareprodukts werden in Diagnose- sowie technische und nutzungs- relevante Informationen (System- und Hardwarekennungen sowie Informationen über die verwen- dete Systemsoftware, Softwarelizenz und Module sowie alle mit der Software gesteuerten Geräte und Kommunikationen ) lokal auf dem Rechner des Lizenznehmers erfasst bzw. die Erfassung der vorgenannten Information wird vorbereitet. Der Lizenzgeber stellt eine detaillierte Übersicht der erfassten Daten zur Verfügung. Zu diesem Zweck wird unter Umständen auch die Windows-Be- nutzerkennung erhoben. Die Verarbeitung der Windows-Benutzerkennung erfolgt auf Basis von Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. b) DSGVO. Da die Windows-Benutzerkennung auf den echten Na- men eines Nutzers hindeuten kann und damit personenbezogen ist, ist es auch möglich einen lo- kalen Nutzer anzulegen, der nicht den Namen der betroffenen Person enthält. Je nach Anwen- dungs- und Konfigurationsfall können diese Daten aber auch lokal im Netzwerk oder auf im Netz befindlichen Servern gespeichert werden, um weitere Produkte bzw. Dienstleistungen des Lizenz- gebers zu ermöglichen. Der Lizenzgeber ist berechtigt, diese systemischen Daten zu Diagnosezwe- cken bzw. für Lizenzgeber-Dienste zu nutzen und die Daten zu erfassen, sofern diese für die zuvor beschriebenen Zwecke in einer Form gesammelt und gespeichert werden. Im Falle von Problemen am Standort des Kunden kann es auch nötig sein, die gesammelten Daten – die auch personenbe- zogene Daten enthalten können – an ZEISS zu übertragen, so dass das Problem analysiert und ge- löst werden kann, oder ein Workaround bereitgestellt werden kann. ZEISS speichert die Datei mit den gesammelten Daten auf internen Systemen auf die nur Mitarbeiter bei ZEISS Zugriff haben, die Zugriff benötigen. Nachdem die Daten analysiert oder eine Fehlerkorrektur (Bugfix) erzeugt wurde, werden die übersendeten Supportdaten automatisch gelöscht, wenn es keine anderen Gründe mehr dafür gibt, diese zu speichern. In Abhängigkeit vom Softwareprodukt kann eine Erfassung der Daten durch die Deinstallation der Analysesoftware verhindert werden.
11.2 Floating-Lizenzen: Der Lizenznehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung bis zu zweimal jähr- lich Auszüge zur Lizenznutzung zur Verfügung zu stellen. Daraus muss ersichtlich sein - wie viele Nutzer die Lizenzen - wie oft - in welchem Land - in welchem Werk (nur bei werksgebundenen Concurrent Use- / Floating-Lizenzen / serverbasier- ten netzgebundenen Lizenzen...
Datenerfassung. Die Software kann Informationen über Sie und die Nutzung der Software durch Sie erfassen und an Microsoft senden. Microsoft kann diese Informationen verwenden, um Dienste bereitzustellen und um Produkte und Dienste von Microsoft zu verbessern. Ihre etwaigen Rechte, dies auszuschließen, sind in der Produktdokumentation beschrieben. Einige Features in der Software ermöglichen eventuell die Datenerfassung von Nutzern Ihrer Anwendungen, die auf die Software zugreifen oder die Software nutzen. Wenn Sie diese Features zur Datenerfassung in Ihren
Datenerfassung. Soweit OWL-GAMES im Rahmen der Abwicklung der Veranstaltung Daten von Kun- den erhebt, beachtet es die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der DSGVO, des BDSG und TMG. OWL-GAMES behandelt diese Daten insbesondere vertraulich und nutzt sie ausschließlich im Rahmen des für den Vertragszweck erforderlichen Schrift- verkehrs (insbesondere für die Abwicklung und Bestätigung des Online-Ticketings). Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben. Personenbe- zogene Daten, die vom Vertragspartner, z.B. auf den Kletterregeln oder Einverständ- niserklärungen, angegeben werden, werden aufgrund der gesetzlichen Bestimmun- gen (§ 147 AO) archiviert. Jedoch werden sie weder elektronisch erfasst noch an Dritte weitergegeben. Personenbezogene Daten, die am Telefon oder auf der Home- page übermittelt werden, werden auf der eigenen Datenbank gespeichert und nur für eigene Zwecke genutzt. Aufgrund der SSL-Verschlüsselung sind diese Daten vor dem Zugriff Dritter geschützt.
Datenerfassung. 1. Das monatliche Nutzungsvolumen der Internetverbindung, des Stromverbrauchs, der Druckernutzung und des Kaffeeverbrauchs des Mitglieds darf vom Betreiber erfasst und gespeichert werden. Bei einem übermässigen Verbrauch wird das Mitglied rechtzeitig darauf hingewiesen. Dem Mitglied können entstehende Zusatzkosten in Rechnung gestellt werden.
2. Es können Videoaufnahmen von Überwachungsanlagen, Internetprotokolle, Anwesenheitsprotokolle und Zutrittsprotokolle erfasst und gespeichert werden.