Verspätungen bei der Beförderung von Fluggästen. Das Luftfahrtunternehmen haftet für Schäden durch Verspätung bei der Beförderung von Fluggästen, es sei denn, dass es alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen hat oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Die Haftung für Verspätungsschäden bei der Beförderung von Fluggästen ist auf 5.346 SZR (gerundeter Betrag in Landeswährung) begrenzt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Verspätungen bei der Beförderung von Fluggästen. Das Luftfahrtunternehmen haftet für Schäden durch die Verspätung bei der Beförderung von Fluggästen, es sei denn, dass es alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen hat oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Die Haftung für Verspätungsschäden bei der Beförderung von Fluggästen ist auf 5.346 4.150,00 SZR (gerundeter Betrag in Landeswährungca. EUR 4.980,00) begrenzt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verspätungen bei der Beförderung von Fluggästen. Das Luftfahrtunternehmen haftet für Schäden durch Verspätung bei der Beförderung von FluggästenFlug- gästen, es sei denn, dass es hat alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen hat oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich warwar unmöglich. Die Haftung für Verspätungsschäden bei der Beförderung von Fluggästen ist auf 5.346 SZR begrenzt. Eine mögliche Haftung nach der Verordnung (gerundeter Betrag in LandeswährungEG) begrenzt261/04 bleibt davon unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen