Vertraglich gebundene Vermittler Musterklauseln

Vertraglich gebundene Vermittler. Im Geschäftsbereich Professional Partners ist die Bank mit selbst- ständigen Finanzdienstleistern vertraglich verbunden. Diese beraten und betreuen die Kunden persönlich, eigenständig und unabhängig und sind alle in Deutschland registriert. Die Bank wickelt Aufträge in diesem Bereich lediglich ab und bietet keine eigene Anlage- und Produktberatung gegenüber solchen End- kunden an, die von Vermittlern betreut werden.
Vertraglich gebundene Vermittler. 1. Die vertraglich gebundenen Vermittler sind nicht befugt, von dem Informationsmaterial der Emittenten zu den Finanzinstrumenten abweichende Aussagen oder Versprechungen zu machen. Im Falle eines Widerspruchs von Aussagen der vertraglich gebundenen Vermittler zu dem Informationsmaterial ist der Interessent gehalten, diesen durch Rückfragen bei der Geschäftsleitung von Effecta aufzuklären.
Vertraglich gebundene Vermittler. 1. CONCEDUS übernimmt die Haftung für die Vertraglich Gebundenen Vermittler, soweit diese für CONCEDUS die Anlagevermittlung erbringen. Für weitere Dienstleistungen, die die Vertraglich Gebundenen Vermittler mit den AnlegerInnen vereinbaren, haftet CONCEDUS nicht.
Vertraglich gebundene Vermittler. 1. Die vertraglich gebundenen Vermittler sind nicht befugt, von dem Informationsmaterial der Emittenten zu den Finanzinstrumenten abweichende Aussagen oder Versprechungen zu machen. Im Falle eines Widerspruchs von Aussagen der vertraglich gebundenen Vermittler zu dem Informationsmaterial ist der Interessent gehalten, diesen durch Rückfragen bei der Geschäftsleitung von Effecta aufzuklären. 2.Die Möglichkeit der Zeichnung eines Finanz-instrumentes stellt keine Rechts- oder Steuerberatung durch Effecta dar. Interessenten wird vor Erwerb von Finanzinstrumenten dringend geraten, sich in wirtschaftlicher, steuerlicher und rechtlicher Hinsicht, insbesondere von einem Rechtsanwalt und Steuerberater, beraten zu lassen. 3.Soweit vertraglich gebundene Vermittler dem Interessenten nichts anderes mitteilen, erbringt Effecta ausschließlich die Anlagevermittlung. Insbesondere wird eine Anlageberatung nur dann von Effecta geschuldet, wenn dies ausdrücklich mit dem Interessenten vereinbart wurde.
Vertraglich gebundene Vermittler. Die Varengold kann in ihren Geschäftsbereichen mit vertraglich gebundenen Vermittlern, die unter dem Haftungsdach der Varengold stehen, zusammenarbeiten. Sofern dies der Fall ist, können die vertraglich gebundenen Vermittler in dem bei der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) geführten öffentlichen Verzeichnis eingesehen werden. Das Verzeichnis steht unter dem folgenden Link bereit: xxxxx://xxx.xxxxx.xx/XX/XxxxxxxxxxxxxXxxxx/Xxxxxxxxxxx/Xxxxxxxxxx/xxxxxxxxxx_xxxxxxx.xxxx
Vertraglich gebundene Vermittler. Im Bereich der Anlageberatung sowie der Anlage- und Abschlussvermittlung sind wir derzeit nicht mit zuverlässigen und fachlich geeigneten Finanzunternehmen (auch selbständige Vermögensberater), die unter dem Haftungsdach von Sineus Financial Services GmbH stehen, vertraglich verbunden. Der Beginn und das Ende einer Tätigkeit werden der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angezeigt und sind im von der Bafin geführten öffentlichen Register einsehbar.
Vertraglich gebundene Vermittler. Im Geschäftsbereich DAB BNP Paribas ist die Bank mit selbst- ständigen Finanzdienstleistern vertraglich verbunden. Diese beraten und betreuen die Kunden persönlich, eigenständig und unabhängig und sind alle in Deutschland registriert. Die Bank wickelt Aufträge in diesem Bereich lediglich ab und bietet keine eigene Anlage- und Produktberatung gegenüber solchen End- kunden an, die von Vermittlern betreut werden.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Classic Global Equity Fund besteht darin, durch Anlagen in unterbewertete Beteiligungspapiere und –wertrechte, welche aufgrund einer gründlichen, disziplinierten und langfristig orientierten Fundamentalanalyse ausge- wählt werden, einen möglichst hohen Gesamtertrag zu erzielen. Das Vermögen des Fonds wird nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapiere und andere Anlagen, wie nach- folgend beschrieben, investiert. Der Fonds investiert hauptsächlich in Aktien weltweit. Diese haben anspruchsvollen Auswahlkriterien zu genügen. Der Fonds verfolgt einen Value-Ansatz, weshalb die gekauften Aktien fundamental unterbewertet sein sollten. Der Fonds kann auch in Wandel- und Optionsanleihen investieren. Der Fonds kann zudem in Obligationen investieren, wenn diese aus Sicht der Verwaltungsgesellschaft unterbewertet sind. Der Fonds kann auch Arbitrage-Strategien auf Wertpapieren einsetzen. Solche Arbitrage-Möglichkeiten ergeben sich vor allem bei Fusionen, Übernahmen, Spin-Offs und ähnlichen Geschäftsfällen, wenn Wertpapiere der involvierten Gesell- schaften Preisunterschiede aufweisen, die nach Einschätzung der Verwaltungsgesellschaft nicht gerechtfertigt sind. In solchen Fällen werden die Titel der zu hoch bewerteten Unternehmung verkauft und die Titel der zu tief bewerteten Un- ternehmen gekauft. Der Fonds kann zudem Arbitrage-Strategien auf Edelmetallen oder auf Waren (Commodities) eingehen, wobei physi- sche Engagements in und Lieferungen von Edelmetallen und Waren ausgeschlossen sind. Solche Arbitrage-Möglichkei- ten können sich ergeben, wenn die Aktie eines Unternehmens im Verhältnis zum Edelmetall- oder Warenpreis nach Ein- schätzung der Verwaltungsgesellschaft zu tief oder zu hoch notiert. In solchen Fällen wird die zu tief (zu hoch) bewertete Aktie gekauft (verkauft) und das entsprechende Edelmetall bzw. die Ware verkauft (gekauft). Die Verwaltungsgesellschaft kann im Rahmen der Arbitrage-Strategien gedeckte Leerverkäufe einsetzen. Daneben kann der Fonds sein Vermögen auch in andere gemäss diesem Prospekt zulässige Beteiligungs- und Forde- rungspapiere anlegen. Aus taktischen Gründen kann der Fonds bis zu 49% seines Vermögens in liquiden Mitteln halten. Dazu gehören Bank- guthaben auf Sicht und auf Zeit mit einer Laufzeit von maximal 397 Tagen, Geldmarktinstrumente oder andere Schuld- verschreibungen mit einer Restlaufzeit von maximal 397 Tagen. Der OGAW darf höchstens 10% seines Vermögens in Anteilen an anderen OGAWs oder an anderen mit einem OGAW vergleichbaren Organismen für gemeinsame Anlagen anlegen. Diese Anlagen sind in Bezug auf die Obergrenzen des Art. 54 UCITSG nicht zu berücksichtigen. Der OGAW darf Derivate gem. Ziffer 7.7 im Prospekt einsetzen. Die Kreditaufnahme ist gem. den Bestimmungen von Art. 7.10 gestattet.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.