Vertragliche Kündigungsbedingungen / Übertragung der Beteiligung Musterklauseln

Vertragliche Kündigungsbedingungen / Übertragung der Beteiligung. Die AnlegerInnen können den Treuhandvertrag ordentlich mit einmonatiger Frist zum Monatsende sowie jederzeit fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Im Fall der Kündigung des Treuhandvertrags erhalten die AnlegerInnen den Nennwert der für sie treuhänderisch gehaltenen Anteile der Oikocredit U.A. vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen. Ist der auf Basis der letzten vor der Rückzahlung erstellten Jahres- oder Zwischenbilanz errechnete tatsächliche Wert geringer als der Nennwert, so wird nur der geringere Betrag ausgezahlt. Ist der tatsächliche Wert höher als der Nennwert, so wird dennoch nur der Nennwert ausgezahlt. Das übrige Treuhandvermögen (erhaltene Mittel, Dividenden, sonstige Erträge) wird schlicht zurückgewährt. AnlegerInnen können unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende den Anlagebetrag bis auf einen Mindestbetrag von EUR 200,- reduzieren. Die daraus folgende Rückzahlung von Teilbeträgen seines Beteiligungsbetrags erfolgt nach den hier für die Auszahlung nach Kündigung beschrieben Grundsätzen. Rückgewährverlangen von bis zu EUR 20.000,- sollen innerhalb von drei Monaten erfüllt werden. Die Rückgewährung erfolgt spätestens innerhalb von fünf (5) Jahren ab Ende des Kalenderjahres, in dem Kündigung, Beendigung, oder Reduzierung des Treuhandvermögens wirksam sind. Bei Teilzahlungen durch Oikocredit U.A. ist der Förderkreis zur zeitnahen Weiterleitung an die AnlegerInnen verpflichtet. Ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung wird das zurück zu gewährende Treuhandvermögen zwar nicht verzinst. Jedoch besteht das Treuhandverhältnis bezüglich der Beteiligung der betreffenden AnlegerInnen bis zur Rückzahlung fort, so dass den AnlegerInnen bis zur Rückzahlung gegebenenfalls erfolgende Ausschüttungen zufließen. Die treuhänderische Beteiligung, d.h. die Rechte und Pflichten aus dem Treuhandvertrag, können die AnlegerInnen nur mit vorheriger Zustimmung des Förderkreises übertragen. Diese Zustimmung steht im freien Ermessen des Förderkreises. Sie kann insbesondere verweigert werden, wenn der Übertragungsempfänger nicht Mitglied des Förderkreises ist.

Related to Vertragliche Kündigungsbedingungen / Übertragung der Beteiligung

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.