Common use of Vertrags- und Entgeltänderungen Clause in Contracts

Vertrags- und Entgeltänderungen. 21.1. Beabsichtigte und den Kunden nicht ausschließlich begünstigende Änderungen der Tele2 AGB, der Leistungsbeschreibungen oder der jeweils mit dem Kunden vereinbarten Entgelte wird Tele2 dem Kunden in schriftlicher Form, etwa als Beilage zur monatlichen Abrechnung, mindestens einen Monat vor In-Kraft-Treten mitteilen. Gleichzeitig wird der Kunde auf den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen und weiters darauf hingewiesen, dass er berechtigt ist, den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt kostenlos zu kündigen. Dem Kunden wird auf sein Verlangen der Volltext der Änderungen zugesandt. 21.2. Änderungen der Tele2 AGB, der Leistungsbeschreibungen oder der jeweils mit dem Kunden vereinbarten Entgelte, die allein infolge einer von der Regulierungsbehörde gemäß § 25 Abs. 3 TKG erlassenen Verordnung erforderlich werden und den Kunden nicht ausschließlich begünstigen, berechtigen den Kunden nicht zur kostenlosen Kündigung des Vertrages. 21.3. Tele2 kann dem Kunden auch die Änderung von Bestimmungen der Tele2 AGB, der Leistungsbeschreibungen oder der jeweils mit dem Kunden vereinbarten Entgelte anbie- ten. Derartige Angebote wird Tele2 dem Kunden in schriftlicher Form, etwa als Beilage zur monatlichen Abrechnung, mindestens einen Monat vor In-Kraft-Treten mitteilen. Sofern der Kunde dieser Änderung nicht bis zum In-Kraft-Treten schriftlich widerspricht, werden die Änderungen wirksam, wobei für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit eines Widerspruchs das Absendedatum (Poststempel) maßgeblich ist. Der Widerspruch stellt eine kostenlose Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Kunden mit Stichtag Ende der Widerspruchsfrist dar. Tele2 wird den Kunden in dieser Mitteilung über den Inhalt der beabsichtigten Änderung der Tele2 AGB, der Leistungsbeschreibungen oder der Entgelte sowie darauf hinweisen, dass das Stillschweigen des Kunden nach Ablauf der Widerspruchsfrist als Zustimmung zur Änderung gilt. 21.4. Der Kunde stimmt zu, dass Tele2 vereinbarte Entgelte senkt oder den Kunden ausschließlich begün- stigende Änderungen der Tele2 AGB, der Leistungsbeschreibungen oder der Entgeltbestimmungen vornimmt. Tele2 wird derartige Änderungen in geeigneter Form kundmachen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertrags- und Entgeltänderungen. 21.118.1 Eine Änderung der Rechtslage sowie gerichtliche oder behördliche Anordnungen können KBC verpflich- ten SIP-Trunk-Dienste abzuändern oder einzustellen. Der Kunde kann aus derartigen Änderungen oder Einstellungen keine Rechtsfolgen ableiten, sofern nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben. 18.2 Beabsichtigte und den Kunden nicht ausschließlich begünstigende Änderungen der Tele2 AGBKBC AGB für SIP- Trunk-Dienste, der Leistungsbeschreibungen oder der jeweils mit dem Kunden vereinbarten Entgelte wird Tele2 KBC dem Kunden in schriftlicher schrift- licher Form, etwa als Beilage zur monatlichen AbrechnungAbrechnung oder im Internet unterAGB (x-xxxxxxxx.xxx), mindestens einen Monat vor In-Kraft-Treten mitteilen. Gleichzeitig wird der Kunde auf den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen und weiters darauf hingewiesen, dass er berechtigt ist, den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt kostenlos zu kündigen. Dem Kunden wird auf sein Verlangen der Volltext der Änderungen Ände- rungen zugesandt. 21.2. 18.3 Änderungen der Tele2 AGBKBC AGB für SIP-Trunk-Dienste, der Leistungsbeschreibungen oder der jeweils mit dem Kunden vereinbarten EntgelteEnt- gelte, die allein infolge einer von der Regulierungsbehörde gemäß gem. § 25 Abs. 3 TKG erlassenen Verordnung erforderlich werden und den Kunden nicht ausschließlich begünstigen, oder betreffend einer vereinbarte Indexanpassung oder aufgrund eine Senkung des Entgelts, berechtigen den Kunden nicht zur kostenlosen kostenlo- sen Kündigung des Vertrages. 21.3. Tele2 kann dem Kunden auch die Änderung von Bestimmungen der Tele2 AGB, der Leistungsbeschreibungen oder der jeweils mit dem Kunden vereinbarten Entgelte anbie- ten. Derartige Angebote wird Tele2 dem Kunden in schriftlicher Form, etwa als Beilage zur monatlichen Abrechnung, mindestens einen Monat vor In-Kraft-Treten mitteilen. Sofern der Kunde dieser Änderung nicht bis zum In-Kraft-Treten schriftlich widerspricht, werden die Änderungen wirksam, wobei für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit eines Widerspruchs das Absendedatum (Poststempel) maßgeblich ist. Der Widerspruch stellt eine kostenlose Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Kunden mit Stichtag Ende der Widerspruchsfrist dar. Tele2 wird den Kunden in dieser Mitteilung über den Inhalt der beabsichtigten Änderung der Tele2 AGB, der Leistungsbeschreibungen oder der Entgelte sowie darauf hinweisen, dass das Stillschweigen des Kunden nach Ablauf der Widerspruchsfrist als Zustimmung zur Änderung gilt. 21.4. 18.4 Der Kunde stimmt zu, dass Tele2 KBC vereinbarte Entgelte senkt oder den Kunden ausschließlich begün- stigende begünsti- gende Änderungen der Tele2 AGBKBC AGB für SIP-Trunk-Dienste, der Leistungsbeschreibungen oder der Entgeltbestimmungen Entgelt- bestimmungen vornimmt. Tele2 KBC wird derartige Änderungen in geeigneter Form (zB im Internet unter AGB (x-xxxxxxxx.xxx) kundmachen. 18.5 KBC behält sich das Recht vor, Entgelte anzupassen (zu erhöhen oder zu verringern), sofern sich die nicht von KBC zu vertretenden Zulieferkosten verändern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Sip Trunk Dienste

Vertrags- und Entgeltänderungen. 21.118.1 Eine Änderung der Rechtslage sowie gerichtliche oder behördliche Anordnungen können KBC verpflich- ten, SIP-Trunk-Dienste abzuändern oder einzustellen. Der Kunde kann aus derartigen Änderungen oder Einstellungen keine Rechtsfolgen ableiten, sofern nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben. 18.2 Beabsichtigte und den Kunden nicht ausschließlich begünstigende Änderungen der Tele2 AGBKBC AGB für SIP- Trunk-Dienste, der Leistungsbeschreibungen oder der jeweils mit dem Kunden vereinbarten Entgelte wird Tele2 KBC dem Kunden in schriftlicher schrift- licher Form, etwa als Beilage zur monatlichen AbrechnungAbrechnung oder im Internet unter xxxxx://xxx.x-xxxx- xxxx.xxx/xxx oder in einer von der Regulierungsbehörde vorgegebenen Form, mindestens einen Monat drei Monate vor In-Kraft-Treten mitteilen. Gleichzeitig wird der Kunde auf den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen Än- derungen und weiters darauf hingewiesen, dass er berechtigt ist, den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt kostenlos zu kündigen. Diese Kündigung wird mit Zugang oder mit vom Kunden angegebenen Vertrags- ende, spätestens zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Änderungen wirksam. Dem Kunden wird auf sein Verlangen der Volltext der Änderungen zugesandt. 21.2. 18.3 Änderungen der Tele2 AGBKBC AGB für SIP-Trunk-Dienste, der Leistungsbeschreibungen oder der jeweils mit dem Kunden vereinbarten EntgelteEnt- gelte, die allein infolge einer von der Regulierungsbehörde gemäß gem. § 25 135 Abs. 3 9 TKG erlassenen Verordnung Verord- nung erforderlich werden und den Kunden nicht ausschließlich begünstigen, oder betreffend einer verein- barte Indexanpassung oder aufgrund einer Senkung des Entgelts, berechtigen den Kunden nicht zur kostenlosen Kündigung des Vertrages. 21.3. Tele2 kann dem Kunden auch die Änderung von Bestimmungen der Tele2 AGB, der Leistungsbeschreibungen oder der jeweils mit dem Kunden vereinbarten Entgelte anbie- ten. Derartige Angebote wird Tele2 dem Kunden in schriftlicher Form, etwa als Beilage zur monatlichen Abrechnung, mindestens einen Monat vor In-Kraft-Treten mitteilen. Sofern der Kunde dieser Änderung nicht bis zum In-Kraft-Treten schriftlich widerspricht, werden die Änderungen wirksam, wobei für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit eines Widerspruchs das Absendedatum (Poststempel) maßgeblich ist. Der Widerspruch stellt eine kostenlose Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Kunden mit Stichtag Ende der Widerspruchsfrist dar. Tele2 wird den Kunden in dieser Mitteilung über den Inhalt der beabsichtigten Änderung der Tele2 AGB, der Leistungsbeschreibungen oder der Entgelte sowie darauf hinweisen, dass das Stillschweigen des Kunden nach Ablauf der Widerspruchsfrist als Zustimmung zur Änderung gilt. 21.4. 18.4 Der Kunde stimmt zu, dass Tele2 KBC vereinbarte Entgelte senkt oder den Kunden ausschließlich begün- stigende begünsti- gende Änderungen der Tele2 AGBKBC AGB für SIP-Trunk-Dienste, der Leistungsbeschreibungen oder der Entgeltbestimmungen Entgelt- bestimmungen vornimmt. Tele2 KBC wird derartige Änderungen in geeigneter Form (zB im Internet unterht- tps://xxx.x-xxxxxxxx.xxx/xxx) kundmachen. 18.5 KBC behält sich das Recht vor, Entgelte anzupassen (zu erhöhen oder zu verringern), sofern sich die nicht von KBC zu vertretenden Zulieferkosten verändern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Sip Trunk Dienste

Vertrags- und Entgeltänderungen. 21.1. Beabsichtigte und den Kunden nicht ausschließlich begünstigende Änderungen der Tele2 AGB, der Leistungsbeschreibungen oder der jeweils mit dem Kunden 21/28 vereinbarten Entgelte wird Tele2 dem Kunden in schriftlicher Form, etwa als Beilage zur monatlichen Abrechnung, mindestens einen Monat vor In-Kraft-Treten mitteilen. Gleichzeitig wird der Kunde auf den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen und weiters darauf hingewiesen, dass er berechtigt ist, den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt kostenlos zu kündigen. Dem Kunden wird auf sein Verlangen der Volltext der Änderungen zugesandt. 21.2. Änderungen der Tele2 AGB, der Leistungsbeschreibungen oder der jeweils mit dem Kunden vereinbarten Entgelte, die allein infolge einer von der Regulierungsbehörde gemäß § 25 Abs. 3 TKG erlassenen Verordnung erforderlich werden und den Kunden nicht ausschließlich begünstigen, berechtigen den Kunden nicht zur kostenlosen Kündigung des Vertrages. 21.3. Tele2 kann dem Kunden auch die Änderung von Bestimmungen der Tele2 AGB, der Leistungsbeschreibungen oder der jeweils mit dem Kunden vereinbarten Entgelte anbie- tenanbieten. Derartige Angebote wird Tele2 dem Kunden in schriftlicher Form, etwa als Beilage zur monatlichen Abrechnung, mindestens einen Monat vor In-Kraft-Treten mitteilen. Sofern der Kunde dieser Änderung nicht bis zum In-Kraft-Treten schriftlich widerspricht, werden die Änderungen wirksam, wobei für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit eines Widerspruchs das Absendedatum (Poststempel) maßgeblich ist. Der Widerspruch stellt eine kostenlose Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Kunden mit Stichtag Ende der Widerspruchsfrist dar. Tele2 wird den Kunden in dieser Mitteilung über den Inhalt der beabsichtigten Änderung der Tele2 AGB, der Leistungsbeschreibungen oder der Entgelte sowie darauf hinweisen, dass das Stillschweigen des Kunden nach Ablauf der Widerspruchsfrist als Zustimmung zur Änderung gilt. 21.4. Der Kunde stimmt zu, dass Tele2 vereinbarte Entgelte senkt oder den Kunden ausschließlich begün- stigende begünstigende Änderungen der Tele2 AGB, der Leistungsbeschreibungen oder der Entgeltbestimmungen vornimmt. Tele2 wird derartige Änderungen in geeigneter Form kundmachen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertrags- und Entgeltänderungen. 21.118.1 Eine Änderung der Rechtslage sowie gerichtliche oder behördliche Anordnungen können CANCOM ver- pflichten, SIP-Trunk-Dienste abzuändern oder einzustellen. Der Kunde kann aus derartigen Änderungen oder Einstellungen keine Rechtsfolgen ableiten, sofern nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben. 18.2 Beabsichtigte und den Kunden nicht ausschließlich begünstigende Änderungen der Tele2 AGBCANCOM AGB für SIP-Trunk-Dienste, der Leistungsbeschreibungen oder der jeweils mit dem Kunden vereinbarten Entgelte wird Tele2 CANCOM dem Kunden in schriftlicher Form, etwa als Beilage zur monatlichen AbrechnungAbrechnung oder im Internet unter xxxxx://xxx.xxx- xxx.xx/xxx oder in einer von der Regulierungsbehörde vorgegebenen Form, mindestens einen Monat drei Monate vor In-Kraft-Treten mitteilen. Gleichzeitig wird der Kunde auf den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen Änderun- gen und weiters darauf hingewiesen, dass er berechtigt ist, den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt kostenlos zu kündigen. Diese Kündigung wird mit Zugang oder mit vom Kunden angegebenen Vertragsende, spä- testens zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Änderungen wirksam. Dem Kunden wird auf sein Verlangen Ver- langen der Volltext der Änderungen zugesandt. 21.2. 18.3 Änderungen der Tele2 AGBCANCOM AGB für SIP-Trunk-Dienste, der Leistungsbeschreibungen oder der jeweils mit dem Kunden vereinbarten Entgelte, die allein infolge einer von der Regulierungsbehörde gemäß gem. § 25 135 Abs. 3 9 TKG erlassenen Verordnung Ver- ordnung erforderlich werden und den Kunden nicht ausschließlich begünstigen, oder betreffend einer ver- einbarte Indexanpassung oder aufgrund einer Senkung des Entgelts, berechtigen den Kunden nicht zur kostenlosen Kündigung des Vertrages. 21.3. Tele2 kann dem Kunden auch die Änderung von Bestimmungen der Tele2 AGB, der Leistungsbeschreibungen oder der jeweils mit dem Kunden vereinbarten Entgelte anbie- ten. Derartige Angebote wird Tele2 dem Kunden in schriftlicher Form, etwa als Beilage zur monatlichen Abrechnung, mindestens einen Monat vor In-Kraft-Treten mitteilen. Sofern der Kunde dieser Änderung nicht bis zum In-Kraft-Treten schriftlich widerspricht, werden die Änderungen wirksam, wobei für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit eines Widerspruchs das Absendedatum (Poststempel) maßgeblich ist. Der Widerspruch stellt eine kostenlose Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Kunden mit Stichtag Ende der Widerspruchsfrist dar. Tele2 wird den Kunden in dieser Mitteilung über den Inhalt der beabsichtigten Änderung der Tele2 AGB, der Leistungsbeschreibungen oder der Entgelte sowie darauf hinweisen, dass das Stillschweigen des Kunden nach Ablauf der Widerspruchsfrist als Zustimmung zur Änderung gilt. 21.4. 18.4 Der Kunde stimmt zu, dass Tele2 CANCOM vereinbarte Entgelte senkt oder den Kunden ausschließlich begün- stigende be- günstigende Änderungen der Tele2 AGBCANCOM AGB für SIP-Trunk-Dienste, der Leistungsbeschreibungen oder der Entgeltbestimmungen vornimmt. Tele2 CANCOM wird derartige Änderungen in geeigneter Form (zB im Internet unter xxxxx://xxx.xxxxxx.xx/xxx) kundmachen. 18.5 CANCOM behält sich das Recht vor, Entgelte anzupassen (zu erhöhen oder zu verringern), sofern sich die nicht von CANCOM zu vertretenden Zulieferkosten verändern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Sip Trunk Dienste

Vertrags- und Entgeltänderungen. 21.118.1 Eine Änderung der Rechtslage sowie gerichtliche oder behördliche Anordnungen können KBC verpflich- ten SIP-Trunk-Dienste abzuändern oder einzustellen. Der Kunde kann aus derartigen Änderungen oder Einstellungen keine Rechtsfolgen ableiten, sofern nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben. 18.2 Beabsichtigte und den Kunden nicht ausschließlich begünstigende Änderungen der Tele2 AGBKBC AGB für SIP- Trunk-Dienste, der Leistungsbeschreibungen oder der jeweils mit dem Kunden vereinbarten Entgelte wird Tele2 KBC dem Kunden in schriftlicher schrift- licher Form, etwa als Beilage zur monatlichen AbrechnungAbrechnung oder im Internet unter xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxx/XXX/, mindestens einen Monat vor In-Kraft-Treten mitteilen. Gleichzeitig wird der Kunde auf den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen und weiters darauf hingewiesen, dass er berechtigt ist, den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt kostenlos zu kündigen. Dem Kunden wird auf sein Verlangen der Volltext der Änderungen zugesandt. 21.2. 18.3 Änderungen der Tele2 AGBKBC AGB für SIP-Trunk-Dienste, der Leistungsbeschreibungen oder der jeweils mit dem Kunden vereinbarten EntgelteEnt- gelte, die allein infolge einer von der Regulierungsbehörde gemäß gem. § 25 Abs. 3 TKG erlassenen Verordnung erforderlich werden und den Kunden nicht ausschließlich begünstigen, oder betreffend einer vereinbarte Indexanpassung oder aufgrund eine Senkung des Entgelts, berechtigen den Kunden nicht zur kostenlosen kostenlo- sen Kündigung des Vertrages. 21.3. Tele2 kann dem Kunden auch die Änderung von Bestimmungen der Tele2 AGB, der Leistungsbeschreibungen oder der jeweils mit dem Kunden vereinbarten Entgelte anbie- ten. Derartige Angebote wird Tele2 dem Kunden in schriftlicher Form, etwa als Beilage zur monatlichen Abrechnung, mindestens einen Monat vor In-Kraft-Treten mitteilen. Sofern der Kunde dieser Änderung nicht bis zum In-Kraft-Treten schriftlich widerspricht, werden die Änderungen wirksam, wobei für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit eines Widerspruchs das Absendedatum (Poststempel) maßgeblich ist. Der Widerspruch stellt eine kostenlose Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Kunden mit Stichtag Ende der Widerspruchsfrist dar. Tele2 wird den Kunden in dieser Mitteilung über den Inhalt der beabsichtigten Änderung der Tele2 AGB, der Leistungsbeschreibungen oder der Entgelte sowie darauf hinweisen, dass das Stillschweigen des Kunden nach Ablauf der Widerspruchsfrist als Zustimmung zur Änderung gilt. 21.4. 18.4 Der Kunde stimmt zu, dass Tele2 KBC vereinbarte Entgelte senkt oder den Kunden ausschließlich begün- stigende begünsti- gende Änderungen der Tele2 AGBKBC AGB für SIP-Trunk-Dienste, der Leistungsbeschreibungen oder der Entgeltbestimmungen Entgelt- bestimmungen vornimmt. Tele2 KBC wird derartige Änderungen in geeigneter Form (zB im Internet unter xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxx/XXX/) kundmachen. 18.5 KBC behält sich das Recht vor, Entgelte anzupassen (zu erhöhen oder zu verringern), sofern sich die nicht von KBC zu vertretenden Zulieferkosten verändern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Sip Trunk Dienste