VERTRAGSABRECHNUNG. a) bei Kündigung: Mit dem Kunden werden Unterlassungen nach Pkt. 2.1. ALB und Mehr- oder Minderkilometer laut Angebot, Vertrag bzw. letztgültigem Anpassungsangebot, sofern die ver- einbarte Kilometerleistung um mehr als 5.000 km über- oder unterschritten wurde, abgerech- net. Werden die 5.000 km über-/unterschritten erfolgt eine Abrechnung in voller Höhe (Bsp. 5.000 km-Ditterenz = keine Abrechnung, 5.001 km-Ditterenz = 5.001 km Abweichung). Im Falle von Minderkilometern werden max. 20 % der vereinbarten Gesamtkilometerleistung, höchstens jedoch 20.000 km Minderkilometer gutgeschrieben. Bei Mehrkilometern erhöht sich der Mehrkilometersatz um 50 % ab einer Überschreitung von 30 % der vereinbarten Gesamtkilo- meterleistung. Das Fahrzeug ist mit Sommerrädern zurückzustellen – sind diese nicht vorhanden erfolgt eine Verrechnung des Neupreises. Weist das Fahrzeug bei der Rückstellung Reifen (inkl. Reserverad) unter der gesetzlichen Mindestprofiltiefe für Sommerreifen auf, hat der Kunde 50 % der Kosten einer Neubereifung zu tragen. Ist ein Service oder eine Überprüfung gem. § 57a KFG innerhalb der nächsten 30 Tage bzw. 3.000 km fällig, dann trägt der Kunde die dafür anfallenden Kosten in voller Höhe. Kosten für sonstige Schäden am Fahrzeug werden dem Kunden ebenfalls zur Gänze in Rechnung gestellt. b) bei Auflösung wegen Diebstahl / Totalschaden: PORSCHE erhält eine Entschädigung analog zu 3.b RLB, wobei für die Berechnung des kalkulatorischen Restwertes an Stelle des fehlenden Restwertes zum Ende der Kalkulationsbasisdauer der voraussichtliche Marktwert geschätzt wird. PORSCHE hat jedenfalls Anspruch auf den ihr durch die vorzeitige Vertragsauflösung entstande- nen Schaden. c) bei Auflösung durch den Leasinggeber aus wichtigem Grund gem. 4. ALB (Konventionalstrafe): Im Falle der Vertragsauflösung durch PORSCHE steht PORSCHE eine Konventionalstrafe analog zu 3.c RLB zu, wobei für die Berechnung des kalkulatorischen Restwertes an Stelle des fehlenden Restwertes zum Ende der Kalkulationsbasisdauer der voraussichtliche Marktwert geschätzt wird. PORSCHE hat jedenfalls Anspruch auf den ihr durch die vorzeitige Vertragsauflösung entstande- nen Schaden.
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VERTRAGSABRECHNUNG. a) bei Kündigung: Mit dem Kunden werden Unterlassungen nach Pkt. 2.1. ALB und Mehr- oder Minderkilometer laut Angebot, Vertrag bzw. letztgültigem Anpassungsangebot, sofern die ver- einbarte Kilometerleistung um mehr als 5.000 km über- oder unterschritten wurde, abgerech- net. Werden die 5.000 km über-/unterschritten erfolgt eine Abrechnung in voller Höhe (Bsp. 5.000 km-Ditterenz Differenz = keine Abrechnung, 5.001 km-Ditterenz Differenz = 5.001 km Abweichung). Im Falle von Minderkilometern werden max. 20 % der vereinbarten Gesamtkilometerleistung, höchstens jedoch 20.000 km Minderkilometer gutgeschrieben. Bei Mehrkilometern erhöht sich der Mehrkilometersatz um 50 % ab einer Überschreitung von 30 % der vereinbarten Gesamtkilo- meterleistung. Das Fahrzeug ist mit Sommerrädern zurückzustellen – sind diese nicht vorhanden erfolgt eine Verrechnung des Neupreises. Weist das Fahrzeug bei der Rückstellung Reifen (inkl. Reserverad) unter der gesetzlichen Mindestprofiltiefe für Sommerreifen auf, hat der Kunde 50 % der Kosten einer Neubereifung zu tragen. Ist ein Service oder eine Überprüfung gem. § 57a KFG innerhalb der nächsten 30 Tage bzw. 3.000 km fällig, dann trägt der Kunde die dafür anfallenden Kosten in voller Höhe. Kosten für sonstige Schäden am Fahrzeug werden dem Kunden ebenfalls zur Gänze in Rechnung gestellt.
b) bei Auflösung wegen Diebstahl / Totalschaden: PORSCHE erhält eine Entschädigung analog zu 3.b RLB, wobei für die Berechnung des kalkulatorischen Restwertes an Stelle des fehlenden Restwertes zum Ende der Kalkulationsbasisdauer der voraussichtliche Marktwert geschätzt wird. PORSCHE hat jedenfalls Anspruch auf den ihr durch die vorzeitige Vertragsauflösung entstande- nen Schaden.
c) bei Auflösung durch den Leasinggeber aus wichtigem Grund gem. 4. ALB (Konventionalstrafe): Im Falle der Vertragsauflösung durch PORSCHE steht PORSCHE eine Konventionalstrafe analog zu 3.c RLB zu, wobei für die Berechnung des kalkulatorischen Restwertes an Stelle des fehlenden Restwertes zum Ende der Kalkulationsbasisdauer der voraussichtliche Marktwert geschätzt wird. PORSCHE hat jedenfalls Anspruch auf den ihr durch die vorzeitige Vertragsauflösung entstande- nen Schaden.
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VERTRAGSABRECHNUNG. a) bei Kündigungordentlicher Kündigung durch den Leasingnehmer: Mit Für Unternehmer: Die Differenz zwischen dem kalkulatorischen Restwert zum Abrechnungsstich- tag und dem nach Punkt 1. ermittelten Betrag wird mit dem Kunden werden Unterlassungen verrechnet, wobei ein eventu- eller Mehrerlös zu 75 % gutgeschrieben wird. Für Konsumenten: Die Differenz zwischen dem kalkulatorischen Restwert zum Abrechnungsstich- tag und dem nach PktPunkt 1. 2.1ermittelten Betrag wird vor Ende der Kalkulationsbasisdauer mit dem Kunden zu 100 % verrechnet. ALB und Mehr- oder Minderkilometer laut AngebotAb Erreichung der Kalkulationsbasisdauer wird dieser Betrag dem Kunden zu 75 % verrechnet, Vertrag bzw. letztgültigem Anpassungsangebot, sofern die ver- einbarte Kilometerleistung um mehr als 5.000 km über- oder unterschritten wurde, abgerech- net. Werden die 5.000 km über-/unterschritten erfolgt eine Abrechnung ein eventueller Mehrerlös wird in voller Höhe (Bsp. 5.000 km-Ditterenz = keine Abrechnung, 5.001 km-Ditterenz = 5.001 km Abweichung). Im Falle von Minderkilometern werden max. 20 jedem Fall zu 75 % der vereinbarten Gesamtkilometerleistung, höchstens jedoch 20.000 km Minderkilometer gutgeschrieben. Bei Mehrkilometern erhöht sich der Mehrkilometersatz um 50 % ab einer Überschreitung von 30 % der vereinbarten Gesamtkilo- meterleistung. Das Fahrzeug ist mit Sommerrädern zurückzustellen – sind diese nicht vorhanden erfolgt eine Verrechnung des Neupreises. Weist das Fahrzeug bei der Rückstellung Reifen keine Sommerreifen (inkl. Reserverad) unter der gesetzlichen mit einer Mindestprofiltiefe für Sommerreifen von 3 mm auf, so hat der Kunde 50 % der Kosten einer Neubereifung zu tragen. Ist ein Service oder eine Überprüfung gem. § 57a KFG innerhalb der nächsten 30 Tage bzw. 3.000 km fällig, dann trägt der Kunde die dafür anfallenden Kosten in voller HöheKosten. Kosten für sonstige Sonstige Schäden am Fahrzeug werden dem Kunden ebenfalls zur Gänze in Rechnung gestellt.
b) bei Auflösung wegen Diebstahl / Diebstahl/Totalschaden: PORSCHE erhält eine Entschädigung analog zu 3.b RLB, wobei für die Berechnung in Höhe des kalkulatorischen Restwertes an Stelle des fehlenden Restwertes zum Ende der Kalkulationsbasisdauer der voraussichtliche Marktwert geschätzt wirdgem. PORSCHE hat jedenfalls Anspruch auf den ihr durch die vorzeitige Vertragsauflösung entstande- nen Schaden2., wobei Versicherungs- und Verwertungserlöse gem. Punkt 1. gutgeschrieben werden.
c) bei Auflösung durch den Leasinggeber aus wichtigem Grund gem. 4. ALB (Konventionalstrafe): Im Falle Löst PORSCHE den Vertrag aus wichtigem Grund gemäß Punkt 4. ALB vorzeitig auf, hat PORSCHE Anspruch auf eine Konventionalstrafe, die sich aus der Vertragsauflösung durch PORSCHE steht PORSCHE eine Konventionalstrafe analog zu 3.c RLB zuDifferenz zwischen dem kalkulatorischen Restwert gem. 2. und dem Ergebnis der Verwertung nach 1. ergibt, wobei für die Berechnung des kalkulatorischen Restwertes an Stelle des fehlenden Restwertes zum Ende der Kalkulationsbasisdauer der voraussichtliche Marktwert geschätzt wirdKonventionalstrafe nach § 1336 Abs. PORSCHE hat jedenfalls Anspruch auf den ihr durch die vorzeitige Vertragsauflösung entstande- nen Schaden2 ABGB gemäßigt werden kann.
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VERTRAGSABRECHNUNG. a) bei Kündigung: Mit dem Kunden werden Mehr- oder Minderkilometer und Unterlassungen nach Pkt. Punkt 2.1. ALB und Mehr- oder Minderkilometer laut Angebot, Vertrag bzw. letztgültigem Anpassungsangebot, sofern die ver- einbarte Kilometerleistung um mehr als 5.000 km über- oder unterschritten wurde, abgerech- net. Werden die 5.000 km über-/unterschritten erfolgt eine Abrechnung in voller Höhe (Bsp. 5.000 km-Ditterenz = keine Abrechnung, 5.001 km-Ditterenz = 5.001 km Abweichung). Im Falle von Minderkilometern werden max. 20 % der vereinbarten Gesamtkilometerleistung, höchstens jedoch 20.000 km Minderkilometer gutgeschrieben. Bei Mehrkilometern erhöht sich der Mehrkilometersatz um 50 % ab einer Überschreitung von 30 % der vereinbarten Gesamtkilo- meterleistung. Das Fahrzeug ist mit Sommerrädern zurückzustellen – sind diese nicht vorhanden erfolgt eine Verrechnung des Neupreisesabgerechnet. Weist das Fahrzeug bei der Rückstellung Reifen keine Sommerreifen (inkl. Reserverad) unter der gesetzlichen mit einer Mindestprofiltiefe für Sommerreifen von 3 mm auf, so hat der Kunde 50 % der Kosten einer Neubereifung zu tragen. Ist ein Service oder eine Überprüfung gem. § 57a KFG innerhalb der nächsten 30 Tage bzw. 3.000 km fällig, dann trägt der Kunde die dafür anfallenden Kosten in voller HöheKosten. Kosten Der Kunde hat pro Mehrkilometer 60 % jenes Centsatzes zu bezahlen, der sich aus der Division des zuletzt gültigen Monatsentgeltes (ohne Anrechnung des Teilbetrages aus einem ggf. erlegten vor- zeitig rückzahlbaren Depot) mit der vereinbarten aliquoten Jahreskilometerleistung ergibt. Die durch die Leasingentgelte abgegoltene Gesamtkilometerleistung ergibt sich aus der Jahreskilometerleis- tung dividiert durch 12, mal Anzahl der tatsächlichen Vertragsmonate. Bei Minderkilometern werden 15 % des Centsatzes pro Minderkilometer gutgeschrieben. Die Abrechnung von Mehr- und Min- derkilometern erfolgt nur, soweit die vereinbarte Gesamtkilometerleistung um mehr als 5.000 km über- oder unterschritten wird. Wird eine Anpassung der Jahreskilometerleistung gem. Punkt 6. vorgenommen, wird für sonstige Schäden am Fahrzeug werden dem Kunden ebenfalls zur Gänze in Rechnung gestelltdie Vertragsabrechnung der Misch-Centsatz herangezogen, welcher sich aus jenem Centsatz (lt. Berechnungslogik oben Punkt 3. a) vor der Anpassung und jenem Centsatz nach der Vertragsanpassung ergibt.
b) bei Auflösung wegen Diebstahl / Diebstahl/Totalschaden: PORSCHE erhält eine Entschädigung analog zu 3.b Punkt 3. b) RLB, wobei für die Berechnung des kalkulatorischen Restwertes an Stelle des fehlenden Restwertes zum Ende der Kalkulationsbasisdauer der voraussichtliche Marktwert geschätzt wird. PORSCHE hat jedenfalls Anspruch auf den ihr durch die vorzeitige Vertragsauflösung entstande- nen entstandenen Schaden.
c) bei Auflösung durch den Leasinggeber aus wichtigem Grund gem. Punkt 4. ALB (KonventionalstrafeKonventional- strafe): Im Falle der Vertragsauflösung durch PORSCHE steht PORSCHE eine Konventionalstrafe analog zu 3.c Punkt 3. c) RLB zu, wobei für die Berechnung des kalkulatorischen Restwertes an Stelle des fehlenden Restwertes zum Ende der Kalkulationsbasisdauer der voraussichtliche Marktwert geschätzt wird. PORSCHE hat jedenfalls Anspruch auf den ihr durch die vorzeitige Vertragsauflösung entstande- nen Schadenentstan- denen Xxxxxxx.
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VERTRAGSABRECHNUNG. a) bei Kündigung: Mit dem Kunden werden Mehr- oder Minderkilometer und Unterlassungen nach Pkt. Punkt 2.1. ALB und Mehr- oder Minderkilometer laut Angebot, Vertrag bzw. letztgültigem Anpassungsangebot, sofern die ver- einbarte Kilometerleistung um mehr als 5.000 km über- oder unterschritten wurde, abgerech- net. Werden die 5.000 km über-/unterschritten erfolgt eine Abrechnung in voller Höhe (Bsp. 5.000 km-Ditterenz = keine Abrechnung, 5.001 km-Ditterenz = 5.001 km Abweichung). Im Falle von Minderkilometern werden max. 20 % der vereinbarten Gesamtkilometerleistung, höchstens jedoch 20.000 km Minderkilometer gutgeschrieben. Bei Mehrkilometern erhöht sich der Mehrkilometersatz um 50 % ab einer Überschreitung von 30 % der vereinbarten Gesamtkilo- meterleistung. Das Fahrzeug ist mit Sommerrädern zurückzustellen – sind diese nicht vorhanden erfolgt eine Verrechnung des Neupreisesabgerechnet. Weist das Fahrzeug bei der Rückstellung Reifen keine Sommerreifen (inkl. Reserverad) unter der gesetzlichen mit einer Mindestprofiltiefe für Sommerreifen von 3 mm auf, so hat der Kunde 50 % der Kosten einer Neubereifung zu tragen. Ist ein Service oder eine Überprüfung gem. § 57a KFG innerhalb der nächsten 30 Tage bzw. 3.000 km fällig, dann trägt der Kunde die dafür anfallenden Kosten in voller HöheKosten. Kosten für sonstige Schäden am Fahrzeug Der Kunde hat pro Mehrkilometer 15 % jenes Centsatzes zu bezahlen, der sich aus der Division des zuletzt gültigen Monatsentgeltes (ohne Anrechnung des Teilbetrages aus einem ggf. erlegten vor- zeitig rückzahlbaren Depot) mit der vereinbarten aliquoten Jahreskilometerleistung ergibt. Die durch die Leasingentgelte abgegoltene Gesamtkilometerleistung ergibt sich aus der Jahreskilometer- leistung dividiert durch 12, mal Anzahl der tatsächlichen Vertragsmonate. Bei Minderkilometern werden 15 % des Centsatzes pro Minderkilometer gutgeschrieben. Die Abrechnung von Mehr- und Minderkilometern erfolgt nur, soweit die vereinbarte Gesamtkilometerleistung um mehr als 5.000 km über- oder unterschritten wird. Wird eine Anpassung der Jahreskilometerleistung zwischen dem Kunden ebenfalls zur Gänze in Rechnung gestelltund PORSCHE vereinbart, wird für die Vertragsabrechnung der Misch-Centsatz herangezo- gen, welcher sich aus jenem Centsatz (lt. Berechnungslogik oben Punkt 4. a) vor der Anpassung und jenem Centsatz nach der Vertragsanpassung ergibt.
b) bei Auflösung wegen Diebstahl / Diebstahl/Totalschaden: PORSCHE erhält bei Auflösung wegen Diebstahl/ Totalschaden eine Entschädigung analog zu 3.b Punkt 3. b) RLB, wobei für die Berechnung des kalkulatorischen kalkulato- rischen Restwertes an Stelle des fehlenden Restwertes zum Ende der Kalkulationsbasisdauer der voraussichtliche Marktwert geschätzt wird. PORSCHE hat jedenfalls Anspruch auf den ihr durch die vorzeitige Vertragsauflösung entstande- nen entstandenen Schaden.
c) bei Auflösung durch den Leasinggeber aus wichtigem Grund gem. Punkt 4. ALB (KonventionalstrafeKonventional- strafe): Im Falle der Vertragsauflösung durch PORSCHE steht PORSCHE eine Konventionalstrafe analog zu 3.c Punkt 3. c) RLB zu, wobei für die Berechnung des kalkulatorischen Restwertes an Stelle des fehlenden Restwertes zum Ende der Kalkulationsbasisdauer der voraussichtliche Marktwert geschätzt wird. PORSCHE hat jedenfalls Anspruch auf den ihr durch die vorzeitige Vertragsauflösung entstande- nen entstandenen Schaden.
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