Common use of Vertragsabschluss, Auszahlungsvoraussetzungen Clause in Contracts

Vertragsabschluss, Auszahlungsvoraussetzungen. 2.1 Vertragsabschluss, Auszahlungs- voraussetzungen Bevor Sie mit Ihrer Bank einen Verbrau- cherdarlehensvertrag abschließen, sind auf beiden Seiten Entscheidungen zu treffen. Gern ist Ihre Bank bereit, Ihnen bei der Vorbereitung Ihrer Entscheidung zur Seite zu stehen. Die Entscheidung für eine Dar- lehensaufnahme liegt aber letztlich in Ihrer Verantwortung. Ihre Bank prüft und bewertet grundsätzlich und auch in Ihrem Fall die Risiken einer Kre- ditvergabe. In die Kreditentscheidung Ihrer Bank fließen folgende Kriterien ein: – Informationen von Ihnen, zum Beispiel Angaben zu Ihrer Person und zu dem Zweck der Darlehensaufnahme; – Ihr jeweiliges Einkommen und Ihre Aus- gaben sowie andere finanzielle und wirt- schaftliche Umstände; – gegebenenfalls Informationen, die Ihre Bank unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen einholt, zum Beispiel von Kreditauskunfteien wie der SCHUFA oder von anderen Banken; – Werthaltigkeiten etwaiger Sicherheiten, beispielsweise einer Immobilie oder sons- tiger Sicherheiten, die Sie Ihrer Bank zur Sicherung Ihres Allgemein-Verbraucher- darlehensvertrags oder Ihres Immobiliar- Verbraucherdarlehensvertrags anbieten. Nach Prüfung und Bewertung dieser Infor- mationen entscheidet Ihre Bank möglichst kurzfristig über das besprochene Darlehen. Vor dem eigentlichen Vertragsabschluss, das heißt, bevor der Vertrag durch Angebot und Annahme zustande gekommen ist, er- gibt sich für keine Seite eine Verpflichtung aus dem Vertrag. Kommt es zum Vertragsabschluss, regelt der Darlehensvertrag auch die Auszahlungsvo- raussetzungen. Voraussetzung für die Aus- zahlung ist regelmäßig der Nachweis über die Erbringung der vertraglich vereinbarten Sicherheiten wie etwa eine Grundschuld oder Versicherungsnachweise. Sobald die- se Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Darlehen Ihrer Anweisung entsprechend ausgezahlt. Der Auszahlungsverpflichtung Ihrer Bank steht Ihre Pflicht zur Abnah- me des Darlehensbetrags gegenüber. Bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen wird das Darlehen zum vereinbarten Zeit- punkt grundsätzlich vollständig ausgezahlt beziehungsweise der Kreditrahmen zur Ver- fügung gestellt. Bei Immobiliar-Verbraucher- darlehensverträgen wird das Darlehen für fertiggestellte Gebäude üblicherweise in einer Summe, für Neubauten entsprechend dem Baufortschritt in mehreren Raten je nach Vereinbarung ausgezahlt.

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Samples: www.vbidr.de, www.volksbank-allgaeu-oberschwaben.de, www.bergische-volksbank.de

Vertragsabschluss, Auszahlungsvoraussetzungen. 2.1 Vertragsabschluss, Auszahlungs- voraussetzungen Bevor Sie mit Ihrer Bank einen Verbrau- cherdarlehensvertrag abschließen, sind auf beiden Seiten Entscheidungen zu treffen. Gern ist Ihre Bank bereit, Ihnen bei der Vorbereitung Vor- bereitung Ihrer Entscheidung zur Seite zu stehen. Die Entscheidung für eine Dar- lehensaufnahme Darle- hensaufnahme liegt aber letztlich in Ihrer Verantwortung. Ihre Bank prüft und bewertet grundsätzlich und auch in Ihrem Fall die Risiken einer Kre- ditvergabe. In die Kreditentscheidung Ihrer Bank fließen folgende Kriterien ein: – Informationen von Ihnen, zum Beispiel Angaben zu Ihrer Person und zu dem Zweck der Darlehensaufnahme; – Ihr jeweiliges Einkommen und Ihre Aus- gaben sowie andere finanzielle und wirt- schaftliche Umstände; – gegebenenfalls Informationen, die Ihre Bank unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen einholt, zum Beispiel von Kreditauskunfteien wie der SCHUFA oder von anderen Banken; – Werthaltigkeiten etwaiger Sicherheiten, beispielsweise einer Immobilie oder sons- tiger Sicherheiten, die Sie Ihrer Bank zur Sicherung Ihres Allgemein-Verbraucher- darlehensvertrags oder Ihres Immobiliar- Verbraucherdarlehensvertrags anbieten. Nach Prüfung und Bewertung dieser Infor- mationen entscheidet Ihre Bank möglichst kurzfristig über das besprochene DarlehenDarlehens- angebot. Vor dem eigentlichen VertragsabschlussVertragsab- schluss, das heißt, bevor der Vertrag durch Angebot und Annahme zustande gekommen gekom- men ist, er- gibt ergibt sich für keine Seite eine Verpflichtung Ver- pflichtung aus dem Vertrag. Kommt es zum Vertragsabschluss, regelt der Darlehensvertrag auch die Auszahlungsvo- raussetzungen. Voraussetzung für die Aus- zahlung ist regelmäßig der Nachweis über die Erbringung der vertraglich vereinbarten Sicherheiten wie etwa eine Grundschuld oder Versicherungsnachweise. Sobald die- se Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Darlehen Ihrer Anweisung entsprechend ausgezahlt. Der Auszahlungsverpflichtung Ihrer Bank steht Ihre Pflicht zur Abnah- me des Darlehensbetrags gegenüber. Bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen wird das Darlehen zum vereinbarten Zeit- punkt grundsätzlich vollständig ausgezahlt beziehungsweise der Kreditrahmen zur Ver- fügung gestellt. Bei Immobiliar-Verbraucher- darlehensverträgen wird das Darlehen für fertiggestellte Gebäude üblicherweise in einer Summe, für Neubauten entsprechend dem Baufortschritt in mehreren Raten je nach Vereinbarung ausgezahlt.

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Samples: www.volksbank-rottweil.de, www.rb-beuerberg.de