Finanzielle Belastungen Musterklauseln

Finanzielle Belastungen. Die finanziellen Belastungen für Sie ergeben sich im Einzelnen aus den Informationen, die Ihnen Ihre Bank im Kundengespräch mitge- teilt hat sowie aus den ausgehändigten Un- terlagen (der vorvertraglichen Information und gegebenenfalls dem Vertragsentwurf). Besteht eine Finanzierung aus mehreren Verbraucherdarlehensverträgen, ist eine Gesamtschau vorzunehmen. Bitte prüfen Sie Ihre wirtschaftliche Leis- tungsfähigkeit, das heißt, welche finan- ziellen Belastungen Sie mit Blick auf Ihre persönlichen Lebensumstände für die vo- raussichtliche Dauer des Darlehensvertrags (oder gegebenenfalls der Darlehensverträ- ge) verkraften können. Technischer ausge- drückt: Prüfen Sie in Ihrem Interesse die Einnahmen- und die Ausgabenseite Ihrer „persönlichen Bilanz“.
Finanzielle Belastungen. Die finanziellen Belastungen für Sie ergeben sich im Einzelnen aus den Informationen, die Ihnen Ihre Bank im Kundengespräch mitge- teilt hat sowie aus den ausgehändigten Un- terlagen (der vorvertraglichen Information und gegebenenfalls dem Vertragsentwurf). Besteht eine Finanzierung aus mehreren Verbraucherdarlehensverträgen, ist eine Gesamtschau vorzunehmen. Bitte prüfen Sie Ihre wirtschaftliche Leis- tungsfähigkeit, das heißt, welche finan- ziellen Belastungen Sie mit Blick auf Ihre persönlichen Lebensumstände für die vo- raussichtliche Dauer des Darlehensvertrags (oder gegebenenfalls der Darlehensverträ- ge) verkraften können. Technischer ausge- drückt: Prüfen Sie in Ihrem Interesse die Einnahmen- und die Ausgabenseite Ihrer „persönlichen Bilanz“. len Menschen zu den wichtigen finanziellen Entscheidungen ihres Lebens. Diese sollte wohl überlegt getroffen werden. Sofern sich während der Vertragslaufzeit Ihre persönlichen Lebensumstände ändern, bestehen die vertraglichen Leistungsver- pflichtungen gleichwohl uneingeschränkt fort. Sollten Sie dadurch in finanzielle Schwierigkeiten kommen, sprechen Sie Ihre Bank bitte rechtzeitig an. Ihre Bank wird gemeinsam mit Ihnen versuchen, eine für beide Seiten tragfähige Lösung zu finden. Im Falle des Zahlungsverzugs (siehe hier- zu unter „Erläuterung von Fachbegriffen“) können schwerwiegende Folgen auf Sie zukommen. Die Bank hat – sofern es nicht zu einer anderweitigen einvernehmlichen Lösung kommt – die Möglichkeit der Dar- lehenskündigung. Die Bank ist dann zur Verwertung der Sicherheiten berechtigt, also zum Beispiel zur Versteigerung oder zum Verkauf Ihrer Immobilie. Wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, kann dies zusätzlich eine Vollstreckung in Ihr persön- liches Vermögen bedeuten. Es ist jedoch das Anliegen Ihrer Bank, die zwangsweise Verwertung der Sicherheiten möglichst zu vermeiden. Je eher Sie sich daher mit Ihrer Bank in Verbindung setzen und Sie offen über Ihre neue Situation informieren, desto größer ist die Chance, gemeinsam zu einer Lösung zu kommen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.