Vertragsabschluss, -partner. 1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin, kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Hotelaufnahmevertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“) zustande. 2. Vertragspartner sind das Hotel und der Xxxx. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Xxxx vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Xxxx als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Xxxx weiterzuleiten. 3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
Vertragsabschluss, -partner. 1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin, hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Hotelaufnahmevertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“) zustande.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Xxxx. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Xxxx vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Xxxx als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Xxxx weiterzuleiten.
3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des HotelsHotels in Textform.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
Vertragsabschluss, -partner. 1. Auf eine Buchungsanfrage Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Gastes hin, kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Hotelaufnahmevertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“) durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei eine schriftliche Bestätigung der Buchung zu senden.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Xxxx. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Xxxx vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Xxxx als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Bestellers Dritten vorliegt. Davon unabhängig abhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen GeschäftsbedingungenAGB`s, an den Xxxx weiterzuleiten.
3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
Vertragsabschluss, -partner. 1. Auf eine Buchungsanfrage Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes hindurch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Hotelaufnahmevertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“) zustandedie Buchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Xxxx. Nimmt Hat ein Dritter die Buchung für den Xxxx vorbestellt (im Folgenden „Besteller“ genannt), ist der Xxxx selbst nicht der Veranstalter oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Xxxx als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegtder Dritte bzw. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Xxxx weiterzuleiten.der
3. Die Unter- und Weitervermietung Der Xxxx ist verpflichtet, das Hotel unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, sofern die Inanspruchnahme der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des HotelsÖffentlichkeit gefährden könnte.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
Vertragsabschluss, -partner. 12.1. Auf eine Buchungsanfrage Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes hindurch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Hotelaufnahmevertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“) zustandedie Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
22.2. Vertragspartner sind das Hotel und der Xxxx. Nimmt Hat ein Dritter die Buchung für den Xxxx vorbestellt, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Xxxx als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem VertragHotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Bestellers Dritten vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Xxxx weiterzuleiten.
32.3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des HotelsHotels in Textform.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag