Vertragsabschluss, -partner. 1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Hotelaufnahmevertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“) zustande. 2. Vertragspartner sind das Hotel und der Xxxx. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Xxxx vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Xxxx als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist der Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Xxxx weiterzuleiten. 3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
Vertragsabschluss, -partner. 1. Auf eine Buchungsanfrage Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Hotelaufnahmevertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“) durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Xxxx. Nimmt Hat ein Dritter die Buchung Leistungen für den Xxxx vorbestellt (im Folgenden „Besteller“ genannt), ist der Xxxx selbst nicht der Veranstalter oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet er der Dritte bzw. der Veranstalter dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Xxxx als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist der jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Geschäftsbedingungen an den Xxxx weiterzuleiten.
3. Die Unter- und Weitervermietung Der Xxxx ist verpflichtet, das Hotel unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, sofern die Inanspruchnahme der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden ZweckenHotelleistung geeignet ist, bedürfen der vorherigen Zustimmung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in Textformder Öffentlichkeit zu gefährden.
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Vertragsabschluss, -partner. 1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender entspre- chender Buchungsbestätigung des Hotels ein Hotelaufnahmevertrag Hotelaufnahme- vertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“) zustande.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Xxxx. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Xxxx vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Xxxx als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig unab- hängig ist der jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen GeschäftsbedingungenGeschäftsbe- dingungen, an den Xxxx weiterzuleiten.
3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden dienen- den Zwecken, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
Vertragsabschluss, -partner. 1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Hotelaufnahmevertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“) zwischen der Restaurant & Hotel Hohenzollern GmbH (nachfolgend kurz „Hotel“), vertreten durch die Geschäftsführerin Xxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxx und dem Xxxx zustande.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Xxxx. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Xxxx vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Xxxx als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist der jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Xxxx weiterzuleiten.
3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag