Common use of Vertragsabschluss und -dauer Clause in Contracts

Vertragsabschluss und -dauer. Im Rahmen der Aktion Passt oder passt werden für das „kurz&gut ABO“ und das „3für2 ABO“ folgende Produkte ausgegeben: ABO Light (inkl. ABO Light 9 Uhr), ABO Basis (inkl. ABO Basis 9 Uhr), ABO Premium, ABO Senior (inkl. ABO Senior Partner), ABO Azubi und ABO Azubi Plus. Der Abo-Vertrag kommt durch die Bestätigung der Abo-Bestellung in Verbindung mit der Übergabe einer UmweltCard (Chipkarte) an den Abonnenten oder dessen Bevollmächtig- ten zustande. Grundsätzlich beginnt das Abo zum 1. eines Ka- lendermonats. Die Bestellung muss 10 Kalen- dertage vor dem gewünschten Vertragsbeginn bei der HAVAG vorliegen. Ein Abo kann auch flexibel beginnen. Bei persönlicher Vorsprache in einem HA- VAG-SERVICE-CENTER ist ein sofortiger Gültig- keitsbeginn (innerhalb des Aktionszeitraumes) möglich. Der Abo-Vertrag beinhaltet eine Mindestver- tragslaufzeit von 1 Kalendermonat für das „kurz&gut ABO“ bzw. 3 Kalendermonate für das „3für2 ABO“ und gilt unbefristet, sofern er nicht gekündigt wird. Bei flexiblem Einstieg nach dem 1. Kalendertag des laufenden Monats beginnt die Mindestver- tragslaufzeit am 1. Kalendertag des Folgemo- nats. Bei Vertragsabschluss sind auf Verlangen ein amtliches Personaldokument mit Lichtbild sowie ein aktueller Bankverbindungsnachweis vorzulegen. Das Abo besteht aus der UmweltCard (Chip- karte). Bei Erhalt der UmweltCard (Chipkarte) sind die Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Um diese Angaben zu überprüfen, kann der Abonnent die UmweltCard (Chipkarte) in den genannten HAVAG-SERVICE-CENTERN bzw. an Kundenterminals (Übersicht unter www. xxx.xx/xxxxxxxxxx) auslesen. Beanstandungen hinsichtlich der Daten sind der HAVAG unver- züglich, jedoch spätestens 10 Tage nach Erhalt in Textform oder durch persönliche Vorsprache anzuzeigen. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden. Beim ABO Light, ABO Light 9 Uhr, ABO Senior sowie ABO Senior Partner ist als Nachweis für die Nutzungsberechtigung bei Fahrausweiskont- rollen ein amtliches Personaldokument mit Licht- bild (keine Kopie) unaufgefordert vorzuweisen. Die UmweltCard (Chipkarte) bleibt Eigentum der HAVAG und ist nach Ablauf des Vertragsverhält- nisses an die HAVAG zurück zu geben (siehe auch Regelungen unter Punkt 12).

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Vertragsabschluss und -dauer. Im Rahmen der Aktion Passt oder passt werden für das „kurz&gut ABO“ und das „3für2 ABO“ folgende Produkte ausgegeben: ABO Light (inkl. ABO Light 9 Uhr), ABO Basis (inkl. ABO Basis 9 Uhr), ABO Premium, ABO Senior (inkl. ABO Senior Partner), ABO Azubi und ABO Azubi Plus. Der Abo-Vertrag kommt durch die Bestätigung der Abo-Bestellung in Verbindung mit der Übergabe einer UmweltCard (Chipkarte) sowie ggf. der darauf befindlichen Wertmarke/eines papierbasierten Abonnements an den Abonnenten oder dessen Bevollmächtig- ten Bevollmächtigten zustande. Grundsätzlich beginnt das Abo zum 1. eines Ka- lendermonatsKalendermonats. Die Bestellung muss 10 Kalen- dertage 20 Kalendertage vor dem gewünschten Vertragsbeginn bei der HAVAG vorliegen. Ein Abo (ausge- nommen Azubi-Ticket Sachsen-Anhalt und AzubiTicket Sachsen) kann auch flexibel beginnen. Bei persönlicher Vorsprache in einem HA- VAGHAVAG-SERVICE-CENTER ist ein sofortiger Gültig- keitsbeginn (innerhalb des Aktionszeitraumes) Gültigkeits- beginn möglich. Der Abo-Vertrag beinhaltet eine Mindestver- tragslaufzeit Mindestvertragslaufzeit von 1 Kalendermonat für das „kurz&gut ABO“ bzw. 3 Kalendermonate für das „3für2 ABO“ 12 aufeinander folgenden Ka- lendermonaten und gilt unbefristet, sofern er nicht gekündigt wird. Für das ABO Flex gilt eine verkürzte Mindestvertragslaufzeit von 6 aufeinander folgenden Monaten. Bei flexiblem Einstieg nach dem 1. Kalendertag des laufenden Monats beginnt die Mindestver- tragslaufzeit Mindest- vertragslaufzeit am 1. Kalendertag des Folgemo- natsFolgemonats. Bei Vertragsabschluss sind auf Verlangen ein amtliches Personaldokument mit Lichtbild sowie ein aktueller Bankverbindungsnachweis vorzulegen. Das Abo besteht aus der UmweltCard (Chip- karte)Chipkarte) sowie ggf. der darauf befindlichen Wert- marke oder einem papierbasierten Abonnement. Bei Erhalt der UmweltCard (Chipkarte) sowie ggf. der darauf befindlichen Wertmarke/des papierbasierten Abonnements sind die Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfenüber- prüfen. Um diese Angaben zu überprüfen, kann der Abonnent die UmweltCard (ChipkarteChipkar- te) in den genannten HAVAG-SERVICE-CENTERN bzw. an Kundenterminals (Übersicht unter www. xxx.xx/xxxxxxxxxxun- ter xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxx) auslesen. Beanstandungen hinsichtlich der Daten sind der HAVAG unver- züglichunverzüglich, jedoch spätestens 10 Tage nach Erhalt in Textform oder durch persönliche persön- liche Vorsprache anzuzeigen. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden. Beim ABO Light, ABO Light 9 Uhr/10 Uhr, ABO Flex, ABO Senior sowie ABO Senior Partner ist als Nachweis für die Nutzungsberechtigung bei Fahrausweiskont- rollen Fahrausweiskontrollen ein amtliches Personaldokument Perso- naldokument mit Licht- bild Lichtbild (keine Kopie) unaufgefordert vorzuweisen. Die UmweltCard (Chipkarte) sowie ggf. die darauf befindliche Wertmarke/das papierbasierte Abonnement bleibt Eigentum der HAVAG und ist nach Ablauf des Vertragsverhält- nisses Vertragsverhältnisses an die HAVAG zurück zu geben (siehe auch Regelungen unter Punkt 1214).

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Vertragsabschluss und -dauer. Im Rahmen der Aktion Passt oder passt werden für das „kurz&gut ABO“ und das „3für2 ABO“ folgende Produkte ausgegeben: ABO Light (inkl. ABO Light 9 Uhr), ABO Basis (inkl. ABO Basis 9 Uhr), ABO Premium, ABO Senior (inkl. ABO Senior Partner), ABO Azubi und ABO Azubi Plus. Der AboJobticket-Vertrag kommt durch die Bestätigung der AboJobticket-Bestellung in Verbindung mit der Übergabe einer UmweltCard (Chipkarte) GOLD an den Abonnenten geworbenen Jobticket-Nutzer oder dessen Bevollmächtig- ten Bevollmächtigten zustande. Das Vertragsformular muss vom Arbeitgeber mit Stempel und Unterschrift ver- sehen sein. Zusätzlich muss der Name des werbenden Jobticket-Nutzers und die Chipkarten- nummer seiner UmweltCard GOLD angegeben werden. Grundsätzlich beginnt das Abo Jobticket zum 1. eines Ka- lendermonatsKalendermonats. Die Bestellung muss 10 Kalen- dertage 20 Kalendertage vor dem gewünschten Vertragsbeginn bei der HAVAG vorliegenvor- liegen. Ein Abo kann auch flexibel beginnenFür jeden geworbenen Jobticket-Nutzer erhalten der werbende und geworbene Jobticket-Nutzer jeweils 15 Euro. Bei persönlicher Vorsprache Dieser wird nur gezahlt, wenn der geworbene Jobticket-Nutzer in den letzten 12 Monaten nicht Jobticket-Inhaber oder Abon- nent bei einem HA- VAGMDV-SERVICEVerbundunternehmen war und die erste Abbuchung vom Bankkonto des geworbenen Jobticket-CENTER ist ein sofortiger Gültig- keitsbeginn (innerhalb des Aktionszeitraumes) möglichNutzers erfolgt ist. Abgeschlossene Jobti- ckets müssen mindestens die Zone 210 Halle enthalten. Der AboJobticket-Vertrag beinhaltet eine Mindestver- tragslaufzeit Mindestvertragslaufzeit von 1 Kalendermonat für das „kurz&gut ABO“ bzw12 aufeinander folgenden Kalendermonaten. 3 Kalendermonate für das „3für2 ABO“ und gilt unbefristet, sofern er nicht gekündigt wird. Bei flexiblem Einstieg nach Eine automatische Verlängerung des in Anspruch genommenen Jobtickets ist abhängig von einer Verlängerung des Rahmenver- trages mit dem 1. Kalendertag des laufenden Monats beginnt die Mindestver- tragslaufzeit am 1. Kalendertag des Folgemo- natsArbeitgeber. Bei Vertragsabschluss sind auf Verlangen ein amtliches Personaldokument mit Lichtbild sowie ein aktueller Bankverbindungsnachweis vorzulegen. Das Abo Jobticket besteht aus der UmweltCard (Chip- karte)GOLD. Bei Erhalt der UmweltCard (Chipkarte) GOLD sind die Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Um diese Angaben zu überprüfen, kann der Abonnent geworbene Jobticket-Nutzer die UmweltCard (Chipkarte) GOLD in den genannten HAVAG-SERVICE-CENTERN bzw. an Kundenterminals Kunden- terminals (Übersicht unter www. xxx.xx/xxxxxxxxxxxxx.xxx.xx) auslesen. Beanstandungen hinsichtlich der Daten sind der HAVAG unver- züglichunverzüglich, jedoch spätestens 10 Tage nach Erhalt in Textform schriftlich oder durch persönliche Vorsprache anzuzeigen. Spätere Beanstandungen Beanstandun- gen können nicht berücksichtigt werden. Beim ABO Light, ABO Light 9 Uhr, ABO Senior sowie ABO Senior Partner ist als Nachweis für die Nutzungsberechtigung bei Fahrausweiskont- rollen ein amtliches Personaldokument mit Licht- bild (keine Kopie) unaufgefordert vorzuweisen. Die UmweltCard (Chipkarte) GOLD bleibt Eigentum der HAVAG und ist nach Ablauf des Vertragsverhält- nisses Ver- tragsverhältnisses an die HAVAG zurück zu geben (siehe auch Regelungen unter Punkt 1211).

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Vertragsabschluss und -dauer. Im Rahmen der Aktion Passt oder passt werden für das „kurz&gut ABO“ und das „3für2 ABO“ folgende Produkte ausgegeben: ABO Light (inkl. ABO Light 9 Uhr), ABO Basis (inkl. ABO Basis 9 Uhr), ABO Premium, ABO Senior (inkl. ABO Senior Partner), ABO Azubi und ABO Azubi Plus. Der Abo-Vertrag kommt durch die Bestätigung der Abo-Bestellung in Verbindung mit der Übergabe einer UmweltCard (Chipkarte) an den Abonnenten oder dessen Bevollmächtig- ten Bevollmächtigten zustande. Grundsätzlich beginnt das Abo zum 1. eines Ka- lendermonatsKalendermonats. Die Bestellung muss 10 Kalen- dertage 20 Kalendertage vor dem gewünschten Vertragsbeginn bei der HAVAG beim VU vorliegen. Ein Abo kann auch flexibel beginnen. Bei persönlicher Vorsprache in einem HA- VAG-SERVICE-CENTER ist ein sofortiger Gültig- keitsbeginn (innerhalb des Aktionszeitraumes) möglich. Der Abo-Vertrag beinhaltet grundsätzlich eine Mindestver- tragslaufzeit Mindestvertragslaufzeit von 1 Kalendermonat für das „kurz&gut ABO“ bzw. 3 Kalendermonate für das „3für2 ABO“ 12 aufeinander folgenden Kalendermonaten und gilt unbefristet, sofern er nicht gekündigt wird. Abo-Verträge für Jahresabonnements (BildungsTicket) werden so abgeschlossen, dass diese sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr verlängern, sollte keine Kündigung bis zum Ende des aktuellen Jahres vorliegen. Bei ausgewählten VU können bestimmte Abos (siehe Pkt. 4) flexibel beginnen. Bei diesen VU ist bei per- sönlicher Vorsprache in einer Servicestelle, online oder per Post/ E-Mail über das Antragsformular ein sofortiger Gültigkeitsbeginn möglich. Bei flexiblem Einstieg nach dem 1. Kalendertag des laufenden Monats beginnt die Mindestver- tragslaufzeit Mindestvertragslaufzeit am 1. Kalendertag des Folgemo- natsFolgemonats. Bei Vertragsabschluss sind auf Verlangen ein amtliches Personaldokument mit Lichtbild sowie ein aktueller Bankverbindungsnachweis vorzulegen. Das Abo besteht aus der UmweltCard (Chip- karteChipkarte). Bei Erhalt der UmweltCard (Chipkarte) sind die Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Um diese Angaben zu überprüfen, kann der Abonnent die UmweltCard (Chipkarte) in den genannten HAVAG-SERVICE-CENTERN Servicestellen bzw. an Kundenterminals (Übersicht unter www. xxx.xx/xxxxxxxxxx) Kundenterminals* auslesen. Beanstandungen hinsichtlich der Daten sind der HAVAG unver- züglichdem VU unverzüglich, jedoch spätestens 10 Tage nach Erhalt in Textform oder durch persönliche Vorsprache anzuzeigenanzu- zeigen. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden. Beim ABO Light, ABO Light 9 Uhr, ABO Senior sowie ABO Senior Partner ist als Nachweis für die Nutzungsberechtigung bei Fahrausweiskont- rollen ein amtliches Personaldokument mit Licht- bild (keine Kopie) unaufgefordert vorzuweisen. Die UmweltCard (Chipkarte) bleibt Eigentum der HAVAG des VU und ist nach Ablauf des Vertragsverhält- nisses Vertragsverhältnisses an die HAVAG das VU zurück zu geben (siehe auch Regelungen unter Punkt 1219).

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Samples: www.dein-bildungsticket.de

Vertragsabschluss und -dauer. Im Rahmen der Aktion Passt oder passt werden für das „kurz&gut ABO“ und das „3für2 ABO“ folgende Produkte ausgegeben: ABO Light (inkl. ABO Light 9 Uhr), ABO Basis (inkl. ABO Basis 9 Uhr), ABO Premium, ABO Senior (inkl. ABO Senior Partner), ABO Azubi und ABO Azubi Plus. Der Abo-Vertrag kommt durch die Bestätigung der Abo-Bestellung in Verbindung mit der Übergabe einer UmweltCard (Chipkarte) Chipkarte an den Abonnenten bzw. dessen bevollmächtigte Person oder dessen Bevollmächtig- ten zustandemit der Freischaltung des Abos über eine der von der HAVAG zur Verfügung gestellten Apps zu- stande. Grundsätzlich Das Abo beginnt das Abo zum 1. eines Ka- lendermonatsKalendermonats. Die Bestellung muss 10 Kalen- dertage 20 Kalendertage vor dem gewünschten Vertragsbeginn bei der HAVAG vorliegen. Ein Abo kann auch flexibel beginnen. Bei persönlicher Vorsprache in einem HA- VAGHAVAG-SERVICE-CENTER ist kann ein sofortiger Gültig- keitsbeginn (innerhalb des Aktionszeitraumes) möglichSoforteinstieg im laufenden Monat gewährt werden. Der Abo-Vertrag beinhaltet eine Mindestver- tragslaufzeit von 1 Kalendermonat für das „kurz&gut ABO“ bzw. 3 Kalendermonate für das „3für2 ABO“ und gilt unbefristet, sofern er nicht gekündigt wird. Bei flexiblem Einstieg nach dem 1. Kalendertag des laufenden Monats beginnt die Mindestver- tragslaufzeit am 1. Kalendertag des Folgemo- nats. Bei Vertragsabschluss sind auf Verlangen ein amtliches Personaldokument mit Lichtbild sowie ein aktueller Bankverbindungsnachweis vorzulegenvorzuzeigen. Das Abo besteht aus der UmweltCard kann in Form einer Berechtigung auf Chipkarte und/oder als Barcode in einer durch die HAVAG angebotenen App genutzt werden. Der Kunde entscheidet darüber in seinem An- trag. Später kann das Medium auf Antrag geändert werden. Als Nachweis für die Nutzungsberechtigung des Abos ist bei Fahrausweiskontrollen ein amtli- ches Personaldokument mit Lichtbild (Chip- karte)keine Kopie) unaufgefordert vorzuweisen. Bei Erhalt der UmweltCard (Chipkarte) Chipkarte sind die Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Um diese Angaben zu überprüfen, kann der Abonnent die UmweltCard (Chipkarte) Chipkarte in den genannten HAVAG-SERVICE-CENTERN Service- stellen bzw. an Kundenterminals (Übersicht unter www. xxx.xx/xxxxxxxxxxxxx.xxx.xx/xxxx/xxxxxxx/xxxxxxxxxxxx- tomat.pdf) auslesen. Beanstandungen hinsichtlich der Daten sind der HAVAG unver- züglichunverzüglich, jedoch spätestens 10 Tage nach Erhalt in Textform oder durch persönliche Vorsprache anzuzeigenanzu- zeigen. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden. Beim ABO Light, ABO Light 9 Uhr, ABO Senior sowie ABO Senior Partner ist als Nachweis für die Nutzungsberechtigung bei Fahrausweiskont- rollen ein amtliches Personaldokument mit Licht- bild (keine Kopie) unaufgefordert vorzuweisen. Die UmweltCard (Chipkarte) Chipkarte bleibt Eigentum der HAVAG. Für die Ausgabe des Abos auf einem mobilen Endgerät, ist ggf. eine zusätzliche Registrie- rung des Abonnenten bei der von der HAVAG benannten App notwendig. Nach erfolgreicher Registrierung und ist nach Ablauf Bereitstellung des Vertragsverhält- nisses an Tickets auf dem mobilen Endgerät sind die Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen hinsichtlich der Daten sind der HAVAG zurück zu geben (siehe auch Regelungen unter Punkt 12)unverzüglich, jedoch spätestens 4 Tage vor Beginn des neuen Monats anzuzeigen. Spätere Beanstandungen können nicht be- rücksichtigt werden. Der Abonnent hat sicherzustellen, dass das Abo in der jeweiligen genutzten App jederzeit durch das Kontrollpersonal geprüft werden kann.

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Samples: havag.com

Vertragsabschluss und -dauer. Im Rahmen der Aktion Passt oder passt werden für das „kurz&gut ABO“ und das „3für2 ABO“ folgende Produkte ausgegeben: ABO Light (inkl. ABO Light 9 Uhr), ABO Basis (inkl. ABO Basis 9 Uhr), ABO Premium, ABO Senior (inkl. ABO Senior Partner), ABO Azubi und ABO Azubi Plus. Der AboJobticket-Vertrag kommt durch die Bestätigung der AboJobticket-Bestellung in Verbindung mit der Übergabe einer UmweltCard (Chipkarte) sowie ggf. der darauf befindlichen Wertmarke an den Abonnenten Jobticket-Nutzer oder dessen Bevollmächtig- ten Bevollmächtigten zustande. Das Vertragsformular muss vom jeweiligen Arbeitgeber mit Stempel und Unter- schrift versehen bzw. bei Bestellung über das Jobticket-Portal (für autorisierte Fir- men) abgeschlossen und vom jeweiligen Arbeitgeber freigegeben sein. Grundsätzlich beginnt das Abo Jobticket zum 1. eines Ka- lendermonatsKalendermonats. Die Bestellung muss 10 Kalen- dertage 20 Kalendertage, für autorisierte Firmen bei Online-Abschluss 15 Kalender- tage, vor dem gewünschten Vertragsbeginn bei der HAVAG vorliegen. Ein Abo kann auch flexibel beginnen. Bei persönlicher Vorsprache in einem HA- VAG-SERVICE-CENTER ist ein sofortiger Gültig- keitsbeginn (innerhalb des Aktionszeitraumes) möglich. Der AboJobticket-Vertrag beinhaltet eine Mindestver- tragslaufzeit Mindestvertragslaufzeit von 1 Kalendermonat für das „kurz&gut ABO“ bzw. 3 Kalendermonate für das „3für2 ABO“ 12 aufeinander folgenden Kalendermonaten und gilt unbefristet, sofern er nicht gekündigt ge- kündigt wird. Bei flexiblem Einstieg nach Eine automatische Verlängerung des in Anspruch genom- menen Jobtickets ist abhängig von einer Verlängerung des Rahmenver- trages mit dem 1. Kalendertag des laufenden Monats beginnt die Mindestver- tragslaufzeit am 1. Kalendertag des Folgemo- natsArbeitgeber. Bei Vertragsabschluss sind auf Verlangen ein amtliches Personaldokument mit Lichtbild sowie ein aktueller Bankverbindungsnachweis vorzulegen. Das Abo Jobticket besteht aus der UmweltCard (Chip- karte)Chipkarte) sowie ggf. der darauf be- findlichen Wertmarke. Bei Erhalt der UmweltCard (Chipkarte) sowie ggf. der dar- auf befindlichen Wertmarke sind die Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Um diese Angaben zu überprüfen, kann der Abonnent Jobticket-Nutzer die UmweltCard Um- weltCard (Chipkarte) in den genannten HAVAG-SERVICE-CENTERN bzw. an Kundenterminals Kun- denterminals (Übersicht unter www. xxx.xx/xxxxxxxxxxxxx.xxx.xx/xxxxxxxxxx) auslesen. Beanstandungen Beanstan- dungen hinsichtlich der Daten sind der HAVAG unver- züglichunverzüglich, jedoch spätestens 10 Tage nach Erhalt in Textform oder durch persönliche Vorsprache anzuzeigen. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden. Beim ABO Light, ABO Light 9 Uhr, ABO Senior sowie ABO Senior Partner ist als Nachweis für die Nutzungsberechtigung bei Fahrausweiskont- rollen ein amtliches Personaldokument mit Licht- bild (keine Kopie) unaufgefordert vorzuweisen. Die UmweltCard (Chipkarte) sowie ggf. der darauf befindlichen Wertmarke bleibt Eigentum der HAVAG und ist nach Ablauf des Vertragsverhält- nisses Vertragsverhältnisses an die HAVAG zurück zu geben (siehe auch Regelungen unter Punkt 1211).

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