Vertragsabschluss und Vertragsgegenstand. (1) Angebote von firstcolo sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Dies gilt nur dann nicht, wenn sie eine Bindungs- und Annahmefrist ausdrücklich enthalten oder das entspre- chende Schreiben ausdrücklich als „verbindliches Angebot“ gekennzeichnet ist. (2) Soweit die Parteien nichts Anderes schriftlich vereinbaren, kommt der Vertrag (a) mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden oder (b) zum Zeitpunkt des auf dem Vertrag („Auftragsbestäti- gung“) genannten Vertragsbeginns oder (c) mit der Annahme des „verbindlichen Angebots“ von first- colo durch den Kunden (schriftlich, per Fax oder E-Mail), spätestens jedoch, (d) mit Bereitstellung und/oder Durchführung der vertragsge- genständlichen Leistungen durch firstcolo je nachdem, welcher Zeitpunkt der frühere ist. (3) Inhalt, Umfang und Grenzen der vertragsgegenständlichen Leistungen ergeben sich aus dem Auftrag, dessen Anlagen sowie den Leistungsbeschreibungen. (4) Die in diesen AGB, dem Auftrag oder den Leistungsbeschrei- bungen von firstcolo enthaltenen technischen Daten, Spezifi- kationen oder Leistungsparameter verstehen sich aus- schließlich als Beschaffenheitsangaben i. S. v. § 434 Abs. 1 S. 1 BGB und stellen keine (selbstständige) Beschaffenheits- garantie dar. (5) Der Kunde hat mangels einer anderslautenden Vereinbarung vor Annahme eines Angebots oder der Erteilung eines Auf- trages an firstcolo stets eigenverantwortlich zu prüfen, ob die jeweiligen Leistungsbilder und vertragsgegenständlichen Leistungen seinen individuellen, technischen, wirtschaftli- chen und betrieblichen Bedürfnissen und Anforderungen ent- sprechen. (6) Die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen be- darf der engen Kooperation zwischen dem Kunden und first- colo. Die Parteien werden sich daher über alle technischen Umstände aus ihrer Sphäre informieren, die Auswirkung auf die vertragsgegenständlichen Leistungen oder den ord- nungsgemäßen Betrieb der Vertragsparteien haben können.
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Vertragsabschluss und Vertragsgegenstand. (1) Angebote von firstcolo sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Dies gilt nur dann nicht, wenn sie eine Bindungs- und Annahmefrist ausdrücklich enthalten oder das entspre- chende Schreiben ausdrücklich als „verbindliches Angebot“ gekennzeichnet ist.
(2) Soweit die Parteien nichts Anderes schriftlich vereinbarenanderes in Textform verein- baren, kommt der VertragVertrag zustande
(a) mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden oder
(b) zum Zeitpunkt des auf dem Vertrag („Auftragsbestäti- gung“) genannten Vertragsbeginns oder
(c) mit der Annahme des als solchen bezeichneten „verbindlichen Angebots“ von first- colo TrendView durch den Kunden (schriftlich, per Fax oder E-Mail)in Text- form, spätestens jedoch,
(d) mit Bereitstellung und/oder Durchführung der vertragsge- genständlichen vertrags- gegenständlichen Leistungen durch firstcolo TrendView, etwa der Übersendung der Log-In Daten, auch für die Testphase des Sellanizer®, je nachdem, welcher Zeitpunkt der frühere ist.
(3) 2. Inhalt, Umfang und Grenzen der vertragsgegenständlichen vertragsgegenständ- lichen Leistungen ergeben sich aus dem Auftrag, ggf. dessen Anlagen sowie den Leistungsbeschreibungen.
(4) 3. Die in diesen AGB, dem Auftrag oder den Leistungsbeschrei- bungen Leistungs- beschreibungen von firstcolo TrendView enthaltenen technischen Daten, Spezifi- kationen Spezifikationen oder Leistungsparameter verstehen ver- stehen sich aus- schließlich ausschließlich als Beschaffenheitsangaben i. S. v. im Sinne von § 434 Abs. 1 S. Satz 1 BGB und stellen keine (selbstständige) Beschaffenheits- garantie Beschaffenheitsgarantie dar.
(5) 4. Der Kunde hat mangels einer anderslautenden Vereinbarung Verein- barung vor Annahme eines Angebots oder der Erteilung eines Auf- trages Auftrages an firstcolo TrendView stets eigenverantwortlich zu prüfen, ob die jeweiligen Leistungsbilder und anderen vertragsgegenständlichen Leistungen seinen individuellenindividu- ellen, technischen, wirtschaftli- chen wirtschaftlichen und betrieblichen Bedürfnissen und Anforderungen ent- sprechenentsprechen.
(6) 5. Die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen be- darf bedarf der engen Kooperation zwischen dem Kunden und first- coloTrendView. Die Parteien werden sich daher über alle technischen Umstände aus ihrer Sphäre informieren, die Auswirkung auf die vertragsgegenständlichen Leistungen oder den ord- nungsgemäßen ordnungsgemäßen Betrieb der Vertragsparteien haben können.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsabschluss und Vertragsgegenstand. (1) Angebote von firstcolo First Colo sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Dies gilt nur dann nicht, wenn sie eine Bindungs- und Annahmefrist ausdrücklich enthalten oder das entspre- chende Schreiben ausdrücklich als „verbindliches Angebot“ gekennzeichnet ist.
(2) Soweit die Parteien nichts Anderes schriftlich vereinbaren, kommt der Vertrag
(a) mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden oder
(b) zum Zeitpunkt des auf dem Vertrag („Auftragsbestäti- gung“) genannten Vertragsbeginns oder
(c) mit der Annahme des „verbindlichen Angebots“ von first- colo First Colo durch den Kunden (schriftlich, per Fax oder E-Mail), spätestens jedoch,
(d) mit Bereitstellung und/oder Durchführung der vertragsge- genständlichen Leistungen durch firstcolo First Colo je nachdem, welcher Zeitpunkt der frühere ist.
(3) Inhalt, Umfang und Grenzen der vertragsgegenständlichen Leistungen ergeben sich aus dem Auftrag, dessen Anlagen sowie den Leistungsbeschreibungen.
(4) Die in diesen AGB, dem Auftrag oder den Leistungsbeschrei- bungen von firstcolo First Colo enthaltenen technischen Daten, Spezifi- kationen Spe- zifikationen oder Leistungsparameter verstehen sich aus- schließlich als Beschaffenheitsangaben i. S. v. § 434 Abs. 1 S. 1 BGB und stellen keine (selbstständige) Beschaffenheits- garantie dar.
(5) Der Kunde hat mangels einer anderslautenden Vereinbarung vor Annahme eines Angebots oder der Erteilung eines Auf- trages an firstcolo First Colo stets eigenverantwortlich zu prüfen, ob die jeweiligen Leistungsbilder und vertragsgegenständlichen Leistungen seinen individuellen, technischen, wirtschaftli- chen und betrieblichen Bedürfnissen und Anforderungen ent- sprechen.
(6) Die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen be- darf der engen Kooperation zwischen dem Kunden und first- colo. First Colo. Die Parteien werden sich daher über alle technischen Umstände aus ihrer Sphäre informieren, die Auswirkung auf die vertragsgegenständlichen Leistungen oder den ord- nungsgemäßen Betrieb der Vertragsparteien haben können.
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Vertragsabschluss und Vertragsgegenstand. (1) Angebote von firstcolo sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Dies gilt nur dann nicht, wenn sie eine Bindungs- und Annahmefrist ausdrücklich enthalten oder das entspre- chende Schreiben ausdrücklich als „verbindliches Angebot“ gekennzeichnet ist.
(2) Soweit die Parteien nichts Anderes schriftlich anderes in Textform vereinbaren, kommt der VertragVertrag zustande
(a) mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden oder
(b) zum Zeitpunkt des auf dem Vertrag („Auftragsbestäti- gungAuftrags- bestätigung“) genannten Vertragsbeginns oder
(c) mit der Annahme des als solchen bezeichneten „verbindlichen Angebots“ von first- colo Trends4Markets durch den Kunden (schriftlich, per Fax oder E-Mail)in Textform, spätestens jedoch,
(d) mit Bereitstellung und/oder Durchführung der vertragsge- genständlichen vertragsgegenständlichen Leistungen durch firstcolo Trends4Markets, etwa der Übersendung der Log-In Daten, auch für die Testphase des Sellanizer®, je nachdem, welcher Zeitpunkt der frühere ist.
(32) Inhalt, Umfang und Grenzen der vertragsgegenständlichen vertrags- gegenständlichen Leistungen ergeben sich aus dem Auftrag, ggf. dessen Anlagen sowie den LeistungsbeschreibungenLeistungs- beschreibungen.
(43) Die in diesen AGB, dem Auftrag oder den Leistungsbeschrei- bungen Leistungsbeschreibungen von firstcolo Trends4Markets enthaltenen technischen Daten, Spezifi- kationen Spezifikationen oder Leistungsparameter verstehen sich aus- schließlich ausschließ- lich als Beschaffenheitsangaben i. S. v. im Sinne von § 434 Abs. 1 S. Satz 1 BGB und stellen keine (selbstständige) Beschaffenheits- garantie Beschaffenheitsgarantie dar.
(54) Der Kunde hat mangels einer anderslautenden Vereinbarung vor Annahme eines Angebots oder der Erteilung eines Auf- trages Auftrages an firstcolo Trends4Markets stets eigenverantwortlich zu prüfen, ob die jeweiligen Leistungsbilder und vertragsgegenständlichen anderen vertragsgegenständ- lichen Leistungen seinen individuellen, technischen, wirtschaftli- chen wirtschaftlichen und betrieblichen Bedürfnissen und Anforderungen ent- sprechenentsprechen.
(65) Die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen be- darf bedarf der engen Kooperation zwischen dem Kunden und first- coloTrends4Markets. Die Parteien werden sich daher über alle technischen Umstände aus ihrer Sphäre informieren, die Auswirkung auf die vertragsgegenständlichen Leistungen oder den ord- nungsgemäßen ordnungsgemäßen Betrieb der Vertragsparteien haben können.
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