Gerichtsstand, Sonstiges Musterklauseln

Gerichtsstand, Sonstiges. 19.1 Ist der Teilnehmer Kaufmann und ist die sich aus diesen Bedingungen ergebende streitige Geschäftsbeziehung dem Betrieb seines Handelsgewerbes zuzurechnen, ist Frankfurt am Main ausschließlicher Gerichtsstand für Auseinandersetzungen aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung. Die Bank kann diesen Teilnehmer auch bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen. Dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Gerichtsstand, Sonstiges. (1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CSIG) gilt nicht. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Mieter seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Gerichtsstand, Sonstiges. 10.1 Der Reisende kann das KiEZ nur an dessen Sitz verklagen.
Gerichtsstand, Sonstiges. 19.1 Bei Auslandsbezug gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.
Gerichtsstand, Sonstiges. 11.1 Für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag erge- benden Streitigkeiten ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht ausschließlich zuständig; wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Auftraggeber auch an dem für ihn zuständigen Gericht zu verklagen. Satz 1 gilt nur gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Gerichtsstand, Sonstiges. 9.1 Der Reiseteilnehmer kann den RV nur an dessen Sitz verklagen.
Gerichtsstand, Sonstiges. (1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Kaufvertrag unmittelbar oder mit- telbar ergebenden Streitigkeiten ist das für den Erfüllungsort zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, den Verkäufer auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand i.S.d. ZPO zu verklagen.
Gerichtsstand, Sonstiges. 1. Ausschließlicher örtlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Hamburg; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz oder am vereinbarten Erfüllungsort zu verklagen.
Gerichtsstand, Sonstiges. Der Gerichtsstand für alle sich im Zusammenhang mit der Geschäftsverbind ergebenden Streitigkeiten ist Korneuburg. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirk-­‐ samkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Aus dem Umstand, dass wir einzelnen oder alle der uns hierunter zustehenden Rechte nicht ausüben, kann ein Verzicht auf die Rechte nicht abgeleitet werden. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingen für die Nutzung des AgrarCommanders sowie dessen Leistungsbeschreibungen können wir vor-­‐ nehmen und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die aktuelle Fassung dieser Bedingungen sind in AgrarCommander Kontroll-­‐Center abrufbar und werden Ihnen auf Wunsch auch zugesandt. Weiteres weisen wir darauf hin, dass wir Ihre Bestelldaten au-­‐ tomationsunterstützt verarbeiten und speichern. Sie sind mit der Aufnahme Ihrer Daten in unsere Kundendatei ausdrücklich einverstanden. Ihre Kundendaten werden nicht an Dritte weiter geleitet.
Gerichtsstand, Sonstiges. 15.1 Der Reisende kann den Reiseveranstal- ter nur an dessen Sitz verklagen.