Vertragsbeirat. (1) Zum Zwecke der Begleitung und Weiterentwicklung dieses Vertrages bilden die Vertrags- partner einen Vertragsbeirat. Der Vertragsbeirat setzt sich grundsätzlich aus jeweils zwei Vertretern der BARMER und der KVT zusammen. Der Vertragsbeirat trifft sich auf Antrag eines Vertreters, sofern in den Anlagen bzw. Versorgungsmodulen nichts Abweichendes vereinbart wird. Die Vertreter des Vertragsbeirates können zur Beratung nicht stimmberech- tigte Fachleute hinzuziehen. Die Vertreter können von den sie entsendenden Vertragspartnern jederzeit abberufen und durch andere Personen ersetzt werden. Sämtliche Vertreter haben gleiches Stimmrecht. Die Entscheidungen des Vertragsbeirates werden einvernehmlich getroffen und bedürfen zur vertraglichen Umsetzung (Vertragsänderung) der Zustimmung der Vertragspartner.
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Vertragsbeirat. (1) Zum Zwecke der Begleitung und Weiterentwicklung dieses Vertrages Rahmenvertrages und der Versorgungsmodule bilden die Vertrags- partner Vertragspartner einen Vertragsbeirat. Der Vertragsbeirat setzt sich grundsätzlich aus jeweils zwei Vertretern der BARMER KVT und der KVT AOK PLUS zusammen. Der Vertragsbeirat trifft sich auf Antrag eines Vertreters, sofern in den Anlagen bzw. Versorgungsmodulen nichts Abweichendes vereinbart wird. Die Vertreter des Vertragsbeirates können zur Beratung nicht stimmberech- tigte stimmberechtigte Fachleute hinzuziehen. Die Vertreter können von den sie entsendenden Vertragspartnern jederzeit abberufen und durch andere Personen ersetzt werden. Sämtliche Vertreter haben gleiches Stimmrecht. Die Entscheidungen des Vertragsbeirates Vertrags- beirates werden einvernehmlich getroffen und bedürfen zur vertraglichen Umsetzung (Vertragsänderung) der Zustimmung der Vertragspartner.
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Samples: Rahmenvertrag Zur Umsetzung Von Digital Gestützten Versorgungsanwendungen
Vertragsbeirat. (1) Zum Zwecke der Begleitung und Weiterentwicklung dieses Vertrages Rahmenvertrages und der Versorgungsmodule bilden die Vertrags- partner Vertragspartner einen Vertragsbeirat. Der Vertragsbeirat setzt sich grundsätzlich aus jeweils zwei Vertretern der BARMER KVS und der KVT AOK PLUS zusammen. Der Vertragsbeirat trifft sich auf Antrag eines Vertreters, sofern in den Anlagen bzw. Versorgungsmodulen nichts Abweichendes vereinbart wird. Die Vertreter des Vertragsbeirates können zur Beratung nicht stimmberech- tigte stimmberechtigte Fachleute hinzuziehen. Die Vertreter können von den sie entsendenden Vertragspartnern jederzeit abberufen und durch andere Personen ersetzt werden. Sämtliche Vertreter haben gleiches Stimmrecht. Die Entscheidungen des Vertragsbeirates Vertrags- beirates werden einvernehmlich getroffen und bedürfen zur vertraglichen Umsetzung (Vertragsänderung) der Zustimmung der Vertragspartner.
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Samples: Rahmenvertrag Zur Umsetzung Von Digital Gestützten Versorgungsanwendungen
Vertragsbeirat. (1) Zum Zwecke der Begleitung und Weiterentwicklung dieses Vertrages bilden die Vertrags- partner Vertragspartner einen Vertragsbeirat. Der Vertragsbeirat setzt sich grundsätzlich aus jeweils zwei Vertretern der BARMER und AOK PLUS, einem Vertreter des THV sowie einem Vertreter der KVT zusammen. Der Vertragsbeirat trifft sich auf Antrag eines Vertreters, sofern in den Anlagen bzw. Versorgungsmodulen nichts Abweichendes vereinbart wird. Die Vertreter des Vertragsbeirates können zur Beratung nicht stimmberech- tigte Fachleute hinzuziehen. Die Vertreter können von den sie entsendenden Vertragspartnern jederzeit abberufen und durch andere Personen ersetzt werden. Sämtliche Vertreter haben gleiches Stimmrecht. Die Entscheidungen des Vertragsbeirates werden einvernehmlich mit einfacher Mehrheit getroffen und bedürfen zur vertraglichen Umsetzung (Vertragsänderung) der Zustimmung der Vertragspartner. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
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Samples: Vertrag Zur Hausarztzentrierten Versorgung Nach § 73b SGB v Im Freistaat Thüringen
Vertragsbeirat. (1) Zum Zwecke der Begleitung und Weiterentwicklung dieses Vertrages bilden die Vertrags- partner einen Vertragsbeirat. Der Vertragsbeirat setzt sich grundsätzlich aus jeweils zwei Vertretern der BARMER IKK classic und der KVT zusammen. Der Vertragsbeirat trifft sich auf Antrag eines Vertreters, sofern in den Anlagen bzw. Versorgungsmodulen nichts Abweichendes vereinbart wird. Die Vertreter des Vertragsbeirates können zur Beratung nicht stimmberech- tigte Fachleute hinzuziehen. Die Vertreter können von den sie entsendenden Vertragspartnern Vertrags- partnern jederzeit abberufen und durch andere Personen ersetzt werden. Sämtliche Vertreter haben gleiches Stimmrecht. Die Entscheidungen des Vertragsbeirates werden einvernehmlich getroffen und bedürfen zur vertraglichen Umsetzung (Vertragsänderung) der Zustimmung der Vertragspartner.
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Samples: www.kv-thueringen.de