Vertragsdauer, automatische Verlängerung, Kündigung Musterklauseln

Vertragsdauer, automatische Verlängerung, Kündigung. 7.1. Der Vertrag beginnt mit der Annahme der Bestellung durch den Auftragnehmer.
Vertragsdauer, automatische Verlängerung, Kündigung. 7.1 Der Vertrag beginnt mit der Annahme der Bestellung durch den Auftragnehmer bzw. bei AutoLogg Connected für Tesla∗ mit der Registrierung und endet, sofern der Vertrag nicht wie in der Folge beschrieben verlängert wurde, nach einer Dauer von 12 Monaten. Für den Fall, dass wir eine kostenlose Testphase gewähren (vgl. Punkt 5.2.), kann der Kunde den Vertrag während der Testphase jederzeit kündigen. Im Übrigen wird der Kunde vor Ablauf der 12- monatigen (Erst-)Vertragsperiode per Push-Benachrichtigung und/oder E-Mail über den bevorstehenden Auslauf des Vertrages informiert und erhält im gleichen Zuge die Möglichkeit den Vertrag zu verlängern. Sofern der Kunde der Vertragsverlängerung zustimmt, verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate zu dem Zeitpunkt, an dem der Vertrag sonst ausgelaufen wäre. Nach Ablauf dieser 12-monatigen (Erst-Verlängerungs-)Vertragsperiode wird der Vertrag automatisch für eine Dauer von jeweils 12 weiteren Monaten verlängert, es sei denn eine Partei kündigt den Vertrag schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat zu dem Zeitpunkt, zu dem der Vertrag andernfalls erneuert werden würde. Ist der Kunde Verbraucher, so verpflichtet sich der Auftraggeber, den Kunden rechtzeitig, d.h. vor Beginn dieser Kündigungsfrist, auf die Kündigungsmöglichkeit bei sonstiger Vertragsverlängerung gesondert hinzuweisen.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.