Vertragsdauer, ordentliche Kündigung Musterklauseln

Vertragsdauer, ordentliche Kündigung. 1.1 Der Vertrag wird für unbestimmte Zeit geschlossen: 1.2 Der Kunde und der Diensteanbieter haben das Recht, den Vertrag jederzeit in Textform zu kündigen. 1.3 Soweit bei zusätzlichen Leistungen (Zusatzoptionen) be- stimmte Bedingungen und Fristen für eine Kündigung vereinbart wurden, gelten diese für die Kündigung der be- treffenden Zusatzoption. Soweit nichts anderes vereinbart ist, haben die Zusatzoptionen eine Vertragslaufzeit (Zusatz- options-Periode) von 30 Tagen ab dem Tag der Aktivierung. Die Laufzeit einer Zusatzoption verlängert sich jeweils um 30 Tage, wenn diese nicht zuvor gekündigt wurde und wenn innerhalb der ersten 48 Stunden nach Ablaufen der vorherigen Zusatzoptions-Periode auf dem Guthabenkonto genügend Guthaben für die Aktivierung der Zusatzoption vorhanden ist. Konnte die Zusatzoption innerhalb dieser ersten 48 Stunden mangels ausreichenden Guthabens nicht aktiviert werden, muss der Kunde diese erneut buchen. Eine entsprechende Kündigung ist jederzeit mit Wirkung zum Ende der jeweiligen Zusatzoptions-Periode möglich.
Vertragsdauer, ordentliche Kündigung. 1.1 Der Vertrag wird für unbestimmte Zeit geschlossen. Der Kunde und der Diensteanbieter haben das Recht, den Ver- trag jederzeit in Textform (z.B. mittels E-Mail, Brief, Telefax) unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen zu kündigen. 1.2 Zusatzleistungen können von beiden Vertragspartnern ab- weichend von vorstehender Ziffer 1.1 mit einer Frist von 1 Woche in Textform gekündigt werden. Die Kündigung einer oder mehrerer Zusatzleistungen lässt die Laufzeit des Ver- trages im Übrigen unberührt.
Vertragsdauer, ordentliche Kündigung. 1. Der Vertrag wird je nach Tarifmodell ohne Mindestvertrags- laufzeit, für eine Mindestvertragslaufzeit von sechs (6), zwölf
Vertragsdauer, ordentliche Kündigung. 15.1 Die Einzelvertragsverhältnisse werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können von jedem Vertragsteil zum Quartalsende unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten schriftlich gekündigt werden. Die BBI behält sich die einzelvertragliche Regelung einer Mindestvertragslaufzeit vor.
Vertragsdauer, ordentliche Kündigung. 15.1 Die Einzelvertragsverhältnisse werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können von jedem Vertragsteil zum Quartalsende unter Einhaltung ei- ner Kündigungsfrist von 3 Monaten schriftlich gekündigt werden. Die LINZ AG TELEKOM behält sich die einzelvertragliche Regelung einer Mindestvertrags- laufzeit vor.
Vertragsdauer, ordentliche Kündigung. 16.1 Mangels gegenteiliger Regelung gelten Verträge als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. 16.2 Das Vertragsverhältnis kann von jedem Vertragspartner mit Ausnahme anderslautender schriftlicher Vereinbarung – unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich gekündigt werden.
Vertragsdauer, ordentliche Kündigung. 1. Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. 2. Beide Vertragsteile sind berechtigt, den Nutzungsvertrag ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten jeweils zum Letzten eines Kalendermonats zu kündigen. 3. Der Nutzer verzichtet auf sein Kündigungsrecht für die Dauer von zwölf Monaten ab Zustandekommen des Nutzungsvertrages. Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag daher erstmalig zum Ende des ersten Vertragsjahres kündigen. 4. Die Kündigung hat mittels eingeschriebenen Briefes oder Telefax zu erfolgen.
Vertragsdauer, ordentliche Kündigung. 1. Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. 2. Beide Vertragsteile sind berechtigt, den Nutzungsvertrag ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten jeweils zum Letzten eines Kalendermonats zu kündigen. Bitte beachten Sie: Dies gilt nicht für die Variante VII
Vertragsdauer, ordentliche Kündigung. 2.1. Vorbehaltlich abweichender Individualvereinbaru- ngen der Parteien und der Regelungen in den jeweils einschlägigen Bedingungen des Besonderen Teil B, Abschnitte I. bis III., schließen die Parteien im Falle von Dauerschuldver- hältnissen einen zeitlich unbefristeten Vertrag. Die Parteien haben das Recht, den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Monatsende ordentlich zu kündigen. Kündigt der Auftragnehmer, wird er im Rahmen der Zumutbar- keit bei der Überleitung der Leistungen auf einen Folgeanbieter unterstützen. 2.2. Die Kündigung bedarf der Schriftform, Textform reicht nicht aus (vergleiche Ziffer 21.3).
Vertragsdauer, ordentliche Kündigung. 5.1. Wenn T-Mobile und der Kunde im Serviceantrag nichts anderes vereinbart haben, dann ist der Vertrag unbefristet abgeschlossen. 5.2. T-Mobile kann für den Rahmenvertrag und die einzelnen M2M-Anschlüsse Mindestvertragsdauern vorsehen: Sie richten sich nach dem Serviceantrag. 5.3. Der Kunde und T-Mobile können den Rahmenvertrag und die einzelnen M2M-Anschlüsse unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten kündigen. Für die Berechnung der Frist ist der Empfang der Kündigung maßgeblich. 5.4. Verträge mit einer Mindestvertragsdauer können vom Kunden frühestens zum Ablauf der Mindestvertragsdauer ordentlich gekündigt werden. 5.5. Eine Kündigung des Rahmenvertrages muss schriftlich erfolgen. Wenn der Kunde kündigt, muss diese Kündigung firmenmäßig gezeichnet sein. 5.6. Einzelne M2M-Anschlüsse (SIM-Karten) stellen eigenständige Verträge dar. Der Rahmenvertrag und die Einzelanschlüsse können voneinander abweichende Mindestvertragsdauern aufweisen. Die Laufzeiten der einzelnen abgeschlossenen M2M-Mobilfunkverträge bleiben von einer Beendigung des Rahmenvertrags unberührt. Die unter dem Rahmenvertrag angeschlossenen M2M-Mobilfunkverträge enden jedoch spätestens 60 Monate nach Beendigung des Rahmenvertrages automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 5.7. Wenn das Vertragsverhältnis aus vom Kunden zu vertretenden Gründen vor Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer gelöst wird, dann ist T-Mobile berechtigt, alle noch ausstehenden Grundgebühren bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer zu verrechnen.