Vertragsdauer, Probezeit und Kündigung. 5.1 Dieser Vertrag tritt am Tag Monat Jahr in Kraft und wird befristet bis zum Ablauf des Tag Monat Jahr geschlossen. An diesem Tag endet das Arbeitsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 5.2 Die ersten sechs Monate der Tätigkeit gelten als Probezeit. Das Arbeitsverhältnis ist mit den gesetzlichen Fristen kündbar. Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfristen zugunsten des Arbeitnehmers gilt auch zugunsten des Arbeitgebers. 5.3 Eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende des ordentlichen Erststudi- ums ist möglich. Das Arbeitsverhältnis wird nur verlängert, wenn der Arbeitnehmer einen Immatrikulationsnachweis seiner Hochschule vor der Vertragsverlängerung vorlegt. Ein An- spruch auf Vertragsverlängerung entsteht dadurch nicht.
Appears in 1 contract
Samples: Manteltarifvertrag
Vertragsdauer, Probezeit und Kündigung. 5.1 Dieser Vertrag tritt am Tag Monat Jahr in Kraft und wird befristet bis zum Ablauf des Tag Monat Jahr geschlossen. An diesem Tag endet das Arbeitsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.2 Die ersten sechs Monate der Tätigkeit gelten als Probezeit. Das Arbeitsverhältnis Arbeits- verhältnis ist mit den gesetzlichen Fristen kündbar. Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfristen zugunsten des Arbeitnehmers gilt auch zugunsten des ArbeitgebersArbeit- gebers.
5.3 Eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende des ordentlichen Erststudi- ums Erststudiums ist möglich. Das Arbeitsverhältnis wird nur verlängert, wenn der Arbeitnehmer Arbeit- nehmer einen Immatrikulationsnachweis seiner Hochschule vor der Vertragsverlängerung Vertragsver- längerung vorlegt. Ein An- spruch Anspruch auf Vertragsverlängerung entsteht dadurch nicht.
Appears in 1 contract
Samples: Manteltarifvertrag
Vertragsdauer, Probezeit und Kündigung. 5.1 Dieser Vertrag tritt am Tag Monat Jahr in Kraft und wird befristet bis zum Ablauf des Tag Monat Jahr geschlossen. An diesem Tag endet das Arbeitsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.2 Die ersten sechs Monate der Tätigkeit gelten als Probezeit. Das Arbeitsverhältnis Arbeits- verhältnis ist mit den gesetzlichen Fristen kündbar. Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfristen zugunsten des Arbeitnehmers gilt auch zugunsten des ArbeitgebersArbeit- gebers.
5.3 Eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende des ordentlichen Erststudi- ums Erststudiums ist möglich. Das Arbeitsverhältnis wird nur verlängert, wenn der Arbeitnehmer Arbeit- nehmer einen Immatrikulationsnachweis seiner Hochschule vor der Vertragsverlängerung Vertrags- verlängerung vorlegt. Ein An- spruch Anspruch auf Vertragsverlängerung entsteht dadurch nicht.
Appears in 1 contract
Samples: Manteltarifvertrag
Vertragsdauer, Probezeit und Kündigung. 5.1 Dieser Vertrag tritt am Tag Monat Jahr in Kraft und wird befristet bis zum Ablauf Ab- lauf des Tag Monat Jahr geschlossen. An diesem Tag endet das Arbeitsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.2 Die ersten sechs Monate der Tätigkeit gelten als Probezeit. Das Arbeitsverhältnis Arbeitsver- hältnis ist mit den gesetzlichen Fristen kündbar. Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfristen zugunsten des Arbeitnehmers gilt auch zugunsten des ArbeitgebersArbeitge- bers.
5.3 Eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende des ordentlichen Erststudi- ums Erststudiums ist möglich. Das Arbeitsverhältnis wird nur verlängert, wenn der Arbeitnehmer Arbeit- nehmer einen Immatrikulationsnachweis seiner Hochschule vor der Vertragsverlängerung Vertragsverlän- gerung vorlegt. Ein An- spruch Anspruch auf Vertragsverlängerung entsteht dadurch nicht.
Appears in 1 contract
Samples: Manteltarifvertrag