Vertragsfreiheit kontra Fremdvergleich. Grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit, d. h., die Vertrags- parteien können alle rechtlich zulässigen Inhalte so festle- gen, wie sie dies möchten. Steuerrechtlich ist dabei jedoch stets der bereits angesprochene Fremdvergleich zu beach- ten: Ein Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen über Räume für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit hält laut Bundesfi- nanzhof einem Fremdvergleich nicht stand, wenn als Mietent- gelt die Überlassung des jeweiligen Geschäftswagens des Un- ternehmers zur Nutzung vereinbart wird. Damit kann der Unter- nehmer keinen Betriebsausgabenabzug geltend machen. „Vertragsmuster“ sein, die für untereinander fremde Ver- tragsparteien gefertigt wurden. Diese können dann im steuerrechtlich zulässigen Rahmen individuell angepasst werden.
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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag
Vertragsfreiheit kontra Fremdvergleich. Grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit, d. h., die Vertrags- parteien können alle rechtlich zulässigen Inhalte so festle- gen, wie sie dies möchten. Steuerrechtlich ist dabei jedoch stets der bereits angesprochene Fremdvergleich zu beach- ten: Ein Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen über Räume für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit hält laut Bundesfi- nanzhof einem Fremdvergleich nicht stand, wenn als Mietent- gelt die Überlassung des jeweiligen Geschäftswagens des Un- ternehmers zur Nutzung vereinbart wird. Damit kann der Unter- nehmer keinen Betriebsausgabenabzug geltend machen. „Vertragsmuster“ sein, die für untereinander fremde Ver- tragsparteien gefertigt wurden. Diese können dann im steuerrechtlich steu- errechtlich zulässigen Rahmen individuell angepasst werdenwer- den.
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Samples: Mietvertrag
Vertragsfreiheit kontra Fremdvergleich. Grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit, d. h., die Vertrags- parteien können alle rechtlich zulässigen Inhalte so festle- gen, wie sie dies möchten. Steuerrechtlich ist dabei jedoch stets der bereits angesprochene Fremdvergleich zu beach- ten: Ein Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen über Räume für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit hält laut Bundesfi- nanzhof einem Fremdvergleich nicht stand, wenn als Mietent- gelt die Überlassung des jeweiligen Geschäftswagens des Un- ternehmers zur Nutzung vereinbart wird. Damit kann der Unter- nehmer keinen Betriebsausgabenabzug geltend machen. Hilfreich als Vorlage bzw. Checkliste können „VertragsmusterVertragsmus- ter“ sein, die für untereinander fremde Ver- tragsparteien Vertragsparteien gefertigt wurden. Diese können dann im steuerrechtlich zulässigen Rahmen individuell angepasst werden.
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Samples: Mietvertrag