Common use of Vertragsschluss und Bestellung Clause in Contracts

Vertragsschluss und Bestellung. 2.1. Der Kunde kann den Ladedienst derzeit auf der Ladedienst-Webseite bestellen. Dabei gilt die Fassung dieser AGB der DCS für den Ladedienst, der der Kunde bei Vertragsschluss zugestimmt hat (sowie etwaige Änderungen entsprechend Ziffer 1.2). DCS kann dem Kunden zusätzliche Dienstleistungen anbieten, zum Beispiel spezielle Konditionen für den Zugang zu Ladestationen oder den Zugang zu Ladestationen von unabhängigen Ladesäulenbetreibern („Pakete“). Die Bestimmungen dieser AGB gelten entsprechend auch für diese Pakete. Von dem Vertrag über den Ladedienst ist der einzelne Ladevorgang zu unterscheiden, bei dem der Kunde mit DCS jeweils einen Stromlieferungsvertrag schließt (siehe Ziffer 2.9). Die Bestimmungen dieser AGB, einschließlich der vereinbarten Tarife, gelten auch für diese einzelnen Stromlieferungsverträge.

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Samples: eu.charge.mercedes.me, eu.charge.mercedes.me, e-tron.charging-service.audi