Vertragsschluss und Kaufpreisbestimmung. 2.1 Wenn Sie ein Gebrauchtgerät in Zahlung geben möchten, teilen Sie uns dies im Rahmen des Bestellprozesses für eine Mietsache oder für einen Kaufgegenstand mit. Wir werden Ihnen dann im Rahmen eines von Ihnen durchzuführenden Self- Assessment Fragen zu Ihrem Gebrauchtgerät, insbesondere zum Model, Alter und 2.2 Wenn Sie das Zulässige Gebrauchtgerät auf Grundlage des Indikativen Xxxxx in Zahlung geben bzw. an uns verkaufen möchten, können Sie das Zulässige Ge- brauchtgerät entweder in einem Store des Zuständigen Kooperationspartners ab- geben oder auf unserer Plattform Versandmaterial anfordern und das Zulässige Gebrauchtgerät dann an unseren Gebrauchtwarenhändler versenden. Das Ver- sandmaterial enthält die Empfängeranschrift sowie eine Anleitung zur ordnungs- gemäßen Verpackung. Sie sind im Fall der Versendung verpflichtet, das Zulässige Gebrauchsgerät unverzüglich an den Gebrauchtwarenhändler zu versenden. Die Versandkosten tragen Sie, wenn wir nichts anderes mit Ihnen vereinbaren. 2.3 Der Versand des Zulässigen Gebrauchtgeräts bzw. dessen Übergabe an den Zu- ständigen Kooperationspartner ist Ihr verbindliches Angebot zum Verkauf des Zu- lässigen Gebrauchtgeräts an uns zu dem Indikativen Wert („Verkaufsangebot“). Sie sind an dieses Verkaufsangebot für die Dauer von einem (1) Monat ab Versen- dung bzw. Abgabe im Store gebunden. 2.4 Der Gebrauchtwarenhändler wird das Zulässige Gebrauchtgerät nach Eingang un- tersuchen und den tatsächlichen Wert des Zulässigen Gebrauchtgeräts ermitteln („Tatsächlicher Wert“). Sofern der Tatsächliche Wert dem Indikativen Wert ent- spricht, nehmen wir Ihr Verkaufsangebot an und ziehen die weiteren monatlichen Zahlungen in unveränderter Höhe ein (vgl. nachfolgend Ziffer 3.1). Sie verzichten in diesem Fall auf den Zugang der Erklärung unserer Annahme. 2.5 Der Tatsächliche Wert kann unter dem Indikativen Wert liegen, wenn (i) der tat- sächliche Zustand des Zulässigen Gebrauchtgeräts nicht dem im Self-Assessment geschilderten Zustand entspricht und/oder (ii) wenn das Zulässige Gebrauchtgerät mehr als einen (1) Monat nach Berechnung des Indikativen Xxxxx beim Ge- brauchtwarenhändler eingeht. Sofern der Tatsächliche Wert nicht dem Indikativen Wert entspricht, werden wir Sie über den vom Gebrauchtwarenhändler ermittel- ten Tatsächlichen Wert informieren und Ihnen in dieser Höhe dann ein verbindli- ches Gegenangebot per E-Mail zusenden („Ankaufgegenangebot“). Sie haben vierzehn (14) Tage Zeit, das Ankaufsgegenangebot anzunehmen. Wenn Sie das An- kaufgegenangebot nicht innerhalb dieser Frist annehmen, kommt der Vertrag über den Ankauf Ihres Zulässigen Gebrauchtgeräts nicht zustande und der Ge- brauchtwarenhändler wird Ihr Zulässiges Gebrauchtgerät an Sie zurücksenden. 2.6 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung des Zulässigen Ge- brauchtgeräts geht erst dann auf uns über, wenn der Vertrag über das Zulässige Gebrauchtgerät (i) durch unsere Annahme Ihres Verkaufsangebots gemäß Zif- fer 2.4 oder (ii) – wenn wir Ihnen ein Gegenangebot gemacht haben – durch Ihre Annahme unseres Ankaufgegenangebots gemäß Ziffer 2.5 geschlossen wurde.
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Vertragsschluss und Kaufpreisbestimmung. 2.1 Wenn Sie ein Gebrauchtgerät in Zahlung geben möchten, teilen Sie uns dies im Rahmen des Bestellprozesses für eine Mietsache oder für einen Kaufgegenstand mit. Wir werden Ihnen dann im Rahmen eines von Ihnen durchzuführenden Self- Assessment Fragen zu Ihrem Gebrauchtgerät, insbesondere zum Model, Alter undund Zustand stellen. Sie sind verpflichtet, diese Fragen wahrheitsgemäß zu beantwor- ten. Aufgrund Ihrer Antworten werden wir, soweit es sich um ein Zulässiges Ge- brauchtgerät handelt, einen indikativen tagesaktuellen Wert des Zulässigen Ge- brauchtgeräts (“Indikativer Wert”) berechnen und Ihnen mitteilen. Dieser Wert ist vorbehaltlich der Überprüfung des Zulässigen Gebrauchtgeräts durch den Ge- brauchtwarenhändler, an den wir das Zulässige Gebrauchtgerät im Anschluss an unseren Ankauf von Ihnen weiterverkaufen (“Gebrauchtwarenhändler”), und da- her nicht verbindlich vereinbart.
2.2 Wenn Sie das Zulässige Gebrauchtgerät auf Grundlage des Indikativen Xxxxx in Zahlung geben bzw. an uns verkaufen möchten, können Sie das Zulässige Ge- brauchtgerät entweder in einem Store des Zuständigen Kooperationspartners ab- geben oder auf unserer Plattform Versandmaterial anfordern und das Zulässige Gebrauchtgerät dann an unseren Gebrauchtwarenhändler versenden. Das Ver- sandmaterial enthält die Empfängeranschrift sowie eine Anleitung zur ordnungs- gemäßen Verpackung. Sie sind im Fall der Versendung verpflichtet, das Zulässige Gebrauchsgerät unverzüglich an den Gebrauchtwarenhändler zu versenden. Die Versandkosten tragen Sie, wenn wir nichts anderes mit Ihnen vereinbaren.
2.3 Der Versand des Zulässigen Gebrauchtgeräts bzw. dessen Übergabe an den Zu- ständigen Kooperationspartner ist Ihr verbindliches Angebot zum Verkauf des Zu- lässigen Gebrauchtgeräts an uns zu dem Indikativen Wert („Verkaufsangebot“). Sie sind an dieses Verkaufsangebot für die Dauer von einem (1) Monat ab Versen- dung bzw. Abgabe im Store gebunden.
2.4 Der Gebrauchtwarenhändler wird das Zulässige Gebrauchtgerät nach Eingang un- tersuchen und den tatsächlichen Wert des Zulässigen Gebrauchtgeräts ermitteln („Tatsächlicher Wert“). Sofern der Tatsächliche Wert dem Indikativen Wert ent- spricht, nehmen wir Ihr Verkaufsangebot an und ziehen die weiteren monatlichen Zahlungen in unveränderter Höhe ein (vgl. nachfolgend Ziffer 3.1). Sie verzichten in diesem Fall auf den Zugang der Erklärung unserer Annahme.
2.5 Der Tatsächliche Wert kann unter dem Indikativen Wert liegen, wenn (i) der tat- sächliche Zustand des Zulässigen Gebrauchtgeräts nicht dem im Self-Assessment geschilderten Zustand entspricht und/oder (ii) wenn das Zulässige Gebrauchtgerät mehr als einen (1) Monat nach Berechnung des Indikativen Xxxxx beim Ge- brauchtwarenhändler Gebrauchtwarenhändler eingeht. Sofern der Tatsächliche Wert nicht dem Indikativen Indika- tiven Wert entspricht, werden wir Sie über den vom Gebrauchtwarenhändler ermittel- ten er- mittelten Tatsächlichen Wert informieren und Ihnen in dieser Höhe dann ein verbindli- ches ver- bindliches Gegenangebot per E-Mail zusenden („Ankaufgegenangebot“). Sie haben ha- ben vierzehn (14) Tage Zeit, das Ankaufsgegenangebot anzunehmen. Wenn Sie das An- kaufgegenangebot Ankaufgegenangebot nicht innerhalb dieser Frist annehmen, kommt der Vertrag Ver- trag über den Ankauf Ihres Zulässigen Gebrauchtgeräts nicht zustande und der Ge- brauchtwarenhändler wird Ihr Zulässiges Gebrauchtgerät an Sie zurücksenden.
2.6 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung des Zulässigen Ge- brauchtgeräts geht erst dann auf uns über, wenn der Vertrag über das Zulässige Gebrauchtgerät (i) durch unsere Annahme Ihres Verkaufsangebots gemäß Zif- fer 2.4 oder (ii) – wenn wir Ihnen ein Gegenangebot gemacht haben – durch Ihre Annahme unseres Ankaufgegenangebots gemäß Ziffer 2.5 geschlossen wurde.
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Vertragsschluss und Kaufpreisbestimmung. 2.1 Wenn Sie ein Gebrauchtgerät in Zahlung geben möchten, teilen Sie uns dies im Rahmen des Bestellprozesses für eine Mietsache oder für einen Kaufgegenstand mit. Wir werden Ihnen dann im Rahmen eines von Ihnen durchzuführenden Self- Assessment Fragen zu Ihrem Gebrauchtgerät, insbesondere zum Model, Alter undSelf-
2.2 Wenn Sie das Zulässige Gebrauchtgerät auf Grundlage des Indikativen Xxxxx in Zahlung geben bzw. an uns verkaufen möchten, können Sie das Zulässige Ge- brauchtgerät entweder in einem Store des Zuständigen Kooperationspartners ab- geben oder auf unserer Plattform Versandmaterial anfordern und das Zulässige Gebrauchtgerät dann an unseren Gebrauchtwarenhändler versenden. Das Ver- sandmaterial enthält die Empfängeranschrift sowie eine Anleitung zur ordnungs- gemäßen Verpackung. Sie sind im Fall der Versendung verpflichtet, das Zulässige Gebrauchsgerät unverzüglich an den Gebrauchtwarenhändler zu versenden. Die Versandkosten tragen Sie, wenn wir nichts anderes mit Ihnen vereinbaren.
2.3 Der Versand des Zulässigen Gebrauchtgeräts bzw. dessen Übergabe an den Zu- ständigen Kooperationspartner ist Ihr verbindliches Angebot zum Verkauf des Zu- lässigen Gebrauchtgeräts an uns zu dem Indikativen Wert („Verkaufsangebot“). Sie sind an dieses Verkaufsangebot für die Dauer von einem (1) Monat ab Versen- dung bzw. Abgabe im Store gebunden.
2.4 Der Gebrauchtwarenhändler wird das Zulässige Gebrauchtgerät nach Eingang un- tersuchen und den tatsächlichen Wert des Zulässigen Gebrauchtgeräts ermitteln („Tatsächlicher Wert“). Sofern der Tatsächliche Wert dem Indikativen Wert ent- spricht, nehmen wir Ihr Verkaufsangebot an und ziehen die weiteren monatlichen Zahlungen in unveränderter Höhe ein (vgl. nachfolgend Ziffer 3.1). Sie verzichten in diesem Fall auf den Zugang der Erklärung unserer Annahme.
2.5 Der Tatsächliche Wert kann unter dem Indikativen Wert liegen, wenn (i) der tat- sächliche Zustand des Zulässigen Gebrauchtgeräts nicht dem im Self-Assessment geschilderten Zustand entspricht und/oder (ii) wenn das Zulässige Gebrauchtgerät mehr als einen (1) Monat nach Berechnung des Indikativen Xxxxx beim Ge- brauchtwarenhändler eingeht. Sofern der Tatsächliche Wert nicht dem Indikativen Wert entspricht, werden wir Sie über den vom Gebrauchtwarenhändler ermittel- ten Tatsächlichen Wert informieren und Ihnen in dieser Höhe dann ein verbindli- ches Gegenangebot per E-Mail zusenden („Ankaufgegenangebot“). Sie haben vierzehn (14) Tage Zeit, das Ankaufsgegenangebot anzunehmen. Wenn Sie das An- kaufgegenangebot Ankaufgegenangebot nicht innerhalb dieser Frist annehmen, kommt der Vertrag über den Ankauf Ihres Zulässigen Gebrauchtgeräts nicht zustande und der Ge- brauchtwarenhändler wird Ihr Zulässiges Gebrauchtgerät an Sie zurücksenden.
2.6 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung des Zulässigen Ge- brauchtgeräts geht erst dann auf uns über, wenn der Vertrag über das Zulässige Gebrauchtgerät (i) durch unsere Annahme Ihres Verkaufsangebots gemäß Zif- fer 2.4 oder (ii) – wenn wir Ihnen ein Gegenangebot gemacht haben – durch Ihre Annahme unseres Ankaufgegenangebots gemäß Ziffer 2.5 geschlossen wurde.
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Vertragsschluss und Kaufpreisbestimmung. 2.1 Wenn Sie ein Gebrauchtgerät in Zahlung geben möchten, teilen Sie uns dies im Rahmen des Bestellprozesses für eine Mietsache oder für einen Kaufgegenstand mit. Wir werden Ihnen dann im Rahmen eines von Ihnen durchzuführenden Self- Assessment Fragen zu Ihrem Gebrauchtgerät, insbesondere zum Model, Alter undund Zustand stellen. Sie sind verpflichtet, diese Fragen wahrheitsgemäß zu beantwor- ten. Aufgrund Ihrer Antworten werden wir, soweit es sich um ein Zulässiges Ge- brauchtgerät handelt, einen indikativen tagesaktuellen Wert des Zulässigen Ge- brauchtgeräts (“Indikativer Wert”) berechnen und Ihnen mitteilen. Dieser Wert ist vorbehaltlich der Überprüfung des Zulässigen Gebrauchtgeräts durch den Ge- brauchtwarenhändler, an den wir das Zulässige Gebrauchtgerät im Anschluss an unseren Ankauf von Ihnen weiterverkaufen (“Gebrauchtwarenhändler”), und da- her nicht verbindlich vereinbart.
2.2 Wenn Sie das Zulässige Gebrauchtgerät auf Grundlage des Indikativen Xxxxx in Zahlung geben bzw. an uns verkaufen möchten, können Sie das Zulässige Ge- brauchtgerät entweder in einem Store des Zuständigen Kooperationspartners ab- geben oder auf unserer Plattform Versandmaterial anfordern und das Zulässige Gebrauchtgerät dann an unseren Gebrauchtwarenhändler versenden. Das Ver- sandmaterial enthält die Empfängeranschrift sowie eine Anleitung zur ordnungs- gemäßen Verpackung. Sie sind im Fall der Versendung verpflichtet, das Zulässige Gebrauchsgerät unverzüglich an den Gebrauchtwarenhändler zu versenden. Die Versandkosten tragen Sie, wenn wir nichts anderes mit Ihnen vereinbaren.
2.3 Der Versand des Zulässigen Gebrauchtgeräts bzw. dessen Übergabe an den Zu- ständigen Kooperationspartner ist Ihr verbindliches Angebot zum Verkauf des Zu- lässigen Gebrauchtgeräts an uns zu dem Indikativen Wert („Verkaufsangebot“). Sie sind an dieses Verkaufsangebot für die Dauer von einem (1) Monat ab Versen- dung bzw. Abgabe im Store gebunden.
2.4 Der Gebrauchtwarenhändler wird das Zulässige Gebrauchtgerät nach Eingang un- tersuchen und den tatsächlichen Wert des Zulässigen Gebrauchtgeräts ermitteln („Tatsächlicher Wert“). Sofern der Tatsächliche Wert dem Indikativen Wert ent- spricht, nehmen wir Ihr Verkaufsangebot an und ziehen die weiteren monatlichen Zahlungen in unveränderter Höhe ein (vgl. nachfolgend Ziffer Teil X Xxxxxx 3.1). Sie verzichten ver- zichten in diesem Fall auf den Zugang der Erklärung unserer Annahme.
2.5 Der Tatsächliche Wert kann unter dem Indikativen Wert liegen, wenn (i) der tat- sächliche Zustand des Zulässigen Gebrauchtgeräts nicht dem im Self-Assessment geschilderten Zustand entspricht und/oder (ii) wenn das Zulässige Gebrauchtgerät mehr als einen (1) Monat nach Berechnung des Indikativen Xxxxx beim Ge- brauchtwarenhändler eingeht. Sofern der Tatsächliche Wert nicht dem Indikativen Wert entspricht, werden wir Sie über den vom Gebrauchtwarenhändler ermittel- ten Tatsächlichen Wert informieren und Ihnen in dieser Höhe dann ein verbindli- ches Gegenangebot per E-Mail zusenden („Ankaufgegenangebot“). Sie haben vierzehn (14) Tage Zeit, das Ankaufsgegenangebot anzunehmen. Wenn Sie das An- kaufgegenangebot nicht innerhalb dieser Frist annehmen, kommt der Vertrag über den Ankauf Ihres Zulässigen Gebrauchtgeräts nicht zustande und der Ge- brauchtwarenhändler wird Ihr Zulässiges Gebrauchtgerät an Sie zurücksenden.
2.6 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung des Zulässigen Ge- brauchtgeräts geht erst dann auf uns über, wenn der Vertrag über das Zulässige Gebrauchtgerät (i) durch unsere Annahme Ihres Verkaufsangebots gemäß Zif- fer Teil X Xxxxxx 2.4 oder (ii) – wenn wir Ihnen ein Gegenangebot gemacht haben – durch Ihre Annahme unseres Ankaufgegenangebots gemäß Ziffer Teil X Xxxxxx 2.5 geschlossen wurde.
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