Vertragsschluss und Vertragsgegenstand. 2.1 Die Angebote von ABBOTT sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von ABBOTT zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen Geschäftsbedingungen. Mündliche Abreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch ABBOTT.
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Vertragsschluss und Vertragsgegenstand. 2.1 Die Angebote von ABBOTT sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von ABBOTT zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen Geschäftsbedingungen. Mündliche Abreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch vertretungsberechtigte Mitarbeiter von ABBOTT.
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Vertragsschluss und Vertragsgegenstand. 2.1 Die Angebote von ABBOTT sind freibleibendunverbindlich und stellen lediglich eine Einladung zur Offertstellung dar. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von ABBOTT zustande und richtet sich ausschließlich ausschliesslich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen Geschäftsbedingungen. Bei Bestellungen sind Bestellnummer, Produktbezeichnung, Versandadresse und Rechnungsempfänger sowie ggf. etwaige Sonderzustellungswünsche anzugeben. Mündliche Abreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch ABBOTT.
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