Vertragsschluss und Vertragszusammenfassung. (vgl. § 54 TKG) sowie Informationsanforderungen (§ 55 TKG)
Vertragsschluss und Vertragszusammenfassung. (VGL. § 54 TKG) SOWIE INFORMATIONSANFORDERUNGEN (§ 55 TKG)
Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.