Vertragsschluss unter Beteiligung von Agenturen oder sonstigen Mittlern Musterklauseln

Vertragsschluss unter Beteiligung von Agenturen oder sonstigen Mittlern. Wird der Vertrag, wie branchenüblich, über eine Agentur oder einen Mittler vermittelt, sind Agentur und Werbungtreibender gemeinsam Vertragspartner von Bibel TV und haften gesamtschuldnerisch für die vertraglichen Verpflichtungen. Tritt nur die Agentur auf, so hat sie den jeweils vertretenen Werbungtreibenden namentlich zu benennen. Bibel TV ist berechtigt, von der Agentur einen Mandatsnachweis zu verlangen. Die aktuell gültigen Tarife sind von Werbemittlern und Werbeagenturen gegenüber Werbungtreibenden von den Agenturen einzuhalten. Insbesondere dürfen sie keine höheren Tarife an den Werbungtreibenden weitergeben und sich vergüten lassen. Erteilen Werbeagenturen oder Werbemittler Aufträge für Werbesendungen, können diese, falls sie die jeweiligen Werbungtreibenden werblich beraten und die entsprechenden Dienstleistungen nachweisen, soweit branchenüblich, eine Agenturvergütung in Höhe von 15% der um etwaig gewährte Rabatte gekürzten Brutto-Einschaltpreise (ausschließlich Mehrwertsteuer) enthalten. Werbeagenturen oder Werbemittler können die Agenturvergütung erhalten, soweit und solange sie die an Bibel TV erteilten Aufträge mit Bibel TV abwickeln, und Bibel TV die für die Ausstrahlung vereinbarte Vergütung erhalten hat. Bibel TV bleibt die Gewährung oder Anpassung der Agenturvergütung an sich ändernde Branchengepflogenheiten vorbehalten. Ein eventueller Agenturrabatt gilt nicht für Special Ads. Gegenüber Kleinst- oder Scheinagenturen behält sich Bibel TV die Ablehnung des Agenturrabattes vor. Bei der Veränderung eines sonstigen Rabattes durch Zubuchung oder Storno wird der Agenturrabatt neu berechnet. Es erfolgt dann ggf. eine Nachbelastung oder Gutschrift. Eine Werbeagentur tritt mit Auftragserteilung die Zahlungsansprüche gegen ihren Kunden aus dem der Forderung zugrunde liegenden Werbevertrag an Bibel TV ab. Bibel TV nimmt diese Abtretung hiermit an (Sicherungsabtretung). Bibel TV ist berechtigt, diese dem Kunden der Werbeagentur gegenüber offen zu legen, wenn die Forderung nicht innerhalb eines Monats nach Fälligkeit beglichen ist. Agenturen können die für einen Kunden gebuchten Sendetermine nicht auf einen anderen Kunden oder eine andere Agentur übertragen lassen. Konzernrabatte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der gesonderten schriftlichen Bestätigung. Die Gewährung von Konzernrabatten setzt voraus, dass der Konzernstatus des Auftraggebers zum 1. Januar des Kalenderjahres besteht. Der Konzernstatus ist von bestehenden Konzernkunden jährlich bis zum 30....

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.