Vertragsunterlagen. 10.1 Nach der Buchung erhält der Kunde einen Voucher (= Gutschein) sowie die Besonderen Reisebedingungen, die auch die Übernahme des Mietfahrzeugs beim Fahrzeugflottenanbieter am Zielort regeln. 10.2 Der Voucher beinhaltet auch eine von der Sunny Cars International GmbH auf den Kunden ausgestellte Vollmacht, die den Kunden dazu er- mächtigt, im Namen der Sunny Cars International GmbH mit dem Fahr- zeugflottenanbieter am Zielort einen (Haupt-)Mietvertrag über die im Vertrag, im Voucher und in den Besonderen Reisebedingungen abgebil- dete Leistung zu schließen. Reservierungen und Bestätigungen gelten für eine bestimmte Fahrzeugkategorie (vgl. Ziff. 9 dieser Allgemeinen Reise- bedingungen), nicht für ein bestimmtes Fahrzeugmodell. Die Vermieter unterhalten Fahrzeugflotten mit verschiedenen Modellen vergleichbarer Größe und Ausstattung. Daher behalten sich die Vermieter vor, ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug zur Verfügung zu stellen.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen, Allgemeine Reisebedingungen
Vertragsunterlagen. 10.1 Nach der Buchung erhält der Kunde einen Voucher (= Gutschein) sowie die Besonderen Reisebedingungen, die auch die Übernahme des Mietfahrzeugs beim Fahrzeugflottenanbieter am Zielort regeln.
10.2 Der Voucher beinhaltet auch eine von der Sunny Cars International GmbH B.V. auf den Kunden ausgestellte Vollmacht, die den Kunden dazu er- mächtigtermächtigt, im Namen der Sunny Cars International GmbH B.V. mit dem Fahr- zeugflottenanbieter Fahrzeugflottenanbieter am Zielort einen (Haupt-)Mietvertrag über die im Vertrag, im Voucher und in den Besonderen Reisebedingungen abgebil- dete abgebildete Leistung zu schließen. Reservierungen Reser- vierungen und Bestätigungen gelten für eine bestimmte Fahrzeugkategorie Fahrzeugkate- gorie (vgl. Ziff. 9 dieser Allgemeinen Reise- bedingungenReisebedingungen), nicht für ein bestimmtes be- stimmtes Fahrzeugmodell. Die Vermieter unterhalten Fahrzeugflotten mit verschiedenen Modellen vergleichbarer Größe und Ausstattung. Daher behalten sich die Vermieter vor, ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug zur Verfügung zu stellen.
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