Vertragswerk Musterklauseln

Vertragswerk. 3.1) Dokumente. Das Vertragswerk setzt sich aus der SDK Vereinbarung, diesen Besonderen Geschäftsbedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allen anderen auf die jeweilige Aufgabenstellung bezogenen Dokumente zusammen, die in der SDK Vereinbarung als Vertragsbestandteile bezeichnet sind. 3.2) Sonstige Leistungen. Andere als in der SDK Vereinbarung aufgeführte Leistungen (insbesondere Lieferung, Lizenzierung von Standardsoftware, Entwicklersupport) sind nicht Bestandteil dieser Bedingungen und sind gesondert zu vergüten. 3.3) Verantwortlicher Mitarbeiter. Der Entwickler hat AMTANGEE in der SDK Vereinbarung einen auf Seiten des Entwicklers für die Vertragsdurchführung verantwortlichen Ansprechpartner zu benennen.
Vertragswerk. Diese besonderen Bedingungen ergänzen die geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den vorliegenden besonderen Vertragsbedingungen und den allgemeinen Geschäftsbedingungen haben diese besonderen Bedingungen Vorrang.
Vertragswerk. Grundlage des vorliegenden Prospektes ist der Erwerb eines neu erbauten Hotelzimmers in der Liegenschaft ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇. In dem im Bau befindlichen Gebäude sind entsprechend der vorliegenden Baugenehmigung insgesamt 105 Einheiten geplant, von denen 104 Hotelzimmer Gegenstand des vorliegenden Angebotes sind. Eine weitere Einheit verbleibt im Eigentum der Ver- käuferin und umfasst eine nicht Wohnzwecken dienende Teileigen- tumseinheit („Fitnessraum“) mit Sondernutzungsrechten.

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  • Vertragsauflösung Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikationsdesigner die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).

  • Vertragsende 16.1 Das Vertragsverhältnis endet im Falle einer wirksamen Kündigung mit Ablauf des Tages, zu dem die Kündigung ausgesprochen wurde, im Falle des Ablebens des Mieters am Sterbetag. Im Falle des Ablebens ist das Entgelt für die Leistungen nach Punkt 2.1. abzüglich vom ▇▇▇▇▇▇ ersparter Aufwendungen über den Sterbetag hinaus noch für einen Zeitraum von zwei Wochen zu leisten. 16.2 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist die Wohnung in vollständig geräumtem, frisch und fachmännisch renoviertem und sauberen Zustand zurückzugeben. Alle überlassenen oder selbst beschafften Schlüssel sind bei Vertragsende zurückzugeben. Wenn der Mieter die Renovierung nicht selbst veranlassen kann, kann er mit dem Vermieter einen Pauschalbetrag vereinbaren, der für die Renovierung der Wohnung in Anspruch genommen wird. 16.3 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der ▇▇▇▇▇▇ berechtigt, zurückgelassene oder hinterlassene Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Mieters oder seiner Erben einzulagern, oder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen öffentlich versteigern zu lassen, und über die Wohnung zu verfügen. 16.4 Die Herausgabe hinterlassener Gegenstände, die Erteilung einer Endabrechnung aus dem Vertrag und die Auszahlung einer Sicherheitsleistung kann vom ▇▇▇▇▇▇ mit Wirkung für den Mieter oder seine Erben an folgende Personen erfolgen, auch wenn diese nicht berechtigt sind: Vorname: Name: Geburtsname: Straße, Nr.: PLZ, Ort: Tel.

  • Vertragsanpassung Soweit durch Arbeiten die Fernwärmeversorgung in technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht beeinflusst wird oder vertragliche Vereinbarungen berührt werden, sind die vorherige Zustimmung des Fernwärmeversorgungsunternehmens und die Anpassung des Wärmelieferungsvertrages erforderlich.

  • Vertragssprache Die Vertragssprache ist deutsch.

  • Vertragsabschluß Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei der Agentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.