Vertretungsbefugnis. Die persönlich haftende Gesellschafterin vertritt die Gesellschaft unbeschränkt gegenüber den Gesellschaftern und Treugebern sowie gegenüber Dritten, soweit eine solche Vertretungsmacht nicht auf die (Vor-) KVG übergegangen ist. Sie ist jeweils von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und befugt, Untervollmachten zu erteilen.
Appears in 2 contracts
Samples: Anlagebedingungen, Anlagebedingungen
Vertretungsbefugnis. Die persönlich haftende Gesellschafterin vertritt die Gesellschaft unbeschränkt gegenüber den Gesellschaftern und Treugebern sowie gegenüber Dritten, soweit eine solche Vertretungsmacht nicht auf die (Vor-) KVG kraft Gesetzes übergegangen ist. Sie ist jeweils von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und befugt, Untervollmachten zu erteilen.
Appears in 2 contracts
Samples: Anlagebedingungen, Anlagebedingungen
Vertretungsbefugnis. Die persönlich haftende Gesellschafterin vertritt ist berechtigt, die Gesellschaft unbeschränkt gegenüber den Gesellschaftern und Treugebern sowie gegenüber DrittenDritten zu vertreten, soweit eine solche Vertretungsmacht nicht auf die (Vor-) KVG übergegangen ist. Sie ist sind jeweils von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und befugt, Untervollmachten zu erteilen.
Appears in 1 contract
Samples: Anlagebedingungen