Common use of Vertretungsbefugnis Clause in Contracts

Vertretungsbefugnis. 1. Die persönlich haftende Gesellschafterin vertritt die Gesellschaft unbeschränkt gegenüber den Gesellschaftern und Treugebern sowie gegenüber Dritten, soweit eine solche Vertretungsmacht nicht auf die (Vor-) KVG übergegangen ist. Sie ist jeweils von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und befugt, Untervollmachten zu erteilen.

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Vertretungsbefugnis. 1. Die persönlich haftende Gesellschafterin vertritt die Gesellschaft unbeschränkt gegenüber den Gesellschaftern und Treugebern sowie gegenüber Dritten, soweit eine solche Vertretungsmacht nicht auf die (Vor-) KVG kraft Gesetzes übergegangen ist. Sie ist jeweils von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und befugt, Untervollmachten zu erteilen.

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Vertretungsbefugnis. 1. Die persönlich haftende Gesellschafterin vertritt ist berechtigt, die Gesellschaft unbeschränkt gegenüber den Gesellschaftern und Treugebern sowie gegenüber DrittenDritten zu vertreten, soweit eine solche Vertretungsmacht nicht auf die (Vor-) KVG übergegangen ist. Sie ist sind jeweils von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und befugt, Untervollmachten zu erteilen.

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