Verwahrung der Kundengelder auf Treuhandsammelkonto. 1.1. Trade Republic wird bei einer oder mehreren zum Einlagengeschäft befugten Banken (im Folgenden „Treuhandbank“) Treuhandsammelkonten führen, auf welchen Kundengelder vom Vermögen der Trade Republic getrennt gehalten werden. Trade Republic führt demnach bei der Treuhandbank nicht für jeden Kunden ein getrenntes Konto. Trade Republic wird die Treuhandbank nach eigenem Ermessen auswählen. 1.2. Trade Republic rechnet die Geschäfte in Finanzinstrumenten sowie die Abwicklung von Zahlungen im Zusammenhang mit der Verwahrung der Wertpapiere über das bei der Treuhandbank geführte Treuhandsammelkonto ab. In Einzelfällen kann es passieren, dass eine Order oder ein Auftrag zu einem Preis ausgeführt wird, der das vom Kunden unterhaltene Guthaben übersteigt. So prüft Trade Republic zum Beispiel das Kundenguthaben bei Auftragserteilung. Es ist aber möglich, dass der Auftrag tatsächlich zu einem höheren Preis als der vorangehende Quote ausgeführt wird. In diesem Fall hat der Kunde Trade Republic die Differenz durch Zahlung mittels der ihm mitgeteilten persönlichen IBAN auf das Treuhandsammelkonto zu erstatten. 1.3. Der Kunde ist verpflichtet, Einzahlungen von einem Konto zu leisten, dessen Kontoinhaber er ist, bzw. Einzahlungen nur über solche Zahlungsverfahren zu veranlassen, die Trade Republic in der Applikation zulässt. Es besteht zum Zeitpunkt der Einzahlung des Kundenguthabens kein Anspruch des Kunden auf andere Zahlungsverfahren als die Einzahlung vom Referenzkonto und sonstige von Trade Republic dem Kunden freiwillig und widerruflich angebotene Einzahlungswege. Um Pflichten aus dem Geldwäschegesetz nachzukommen, darf Trade Republic die Freigabe der eingezahlten Gelder verzögern.
Appears in 6 contracts
Samples: Rahmenvertrag Für Das Online Brokerage, Rahmenvertrag Für Das Online Brokerage, Kundenvereinbarung
Verwahrung der Kundengelder auf Treuhandsammelkonto. 1.1. Trade Republic wird bei einer oder mehreren zum Einlagengeschäft befugten Banken (im Folgenden „Treuhandbank“) Treuhandsammelkonten (im Folgenden „Treuhandkonto“) führen, auf welchen alle Kundengelder vom Vermögen der Trade Republic getrennt gehalten werden. Trade Republic führt demnach bei der Treuhandbank nicht für jeden Kunden ein getrenntes Konto. Trade Republic wird die Treuhandbank nach eigenem Ermessen auswählen.
1.2. Trade Republic rechnet die Geschäfte in Finanzinstrumenten sowie die Abwicklung von Zahlungen im Zusammenhang mit der Verwahrung der Wertpapiere über das bei der Treuhandbank geführte Treuhandsammelkonto ab. In Einzelfällen kann es passieren, dass eine Order oder ein Auftrag zu einem Preis ausgeführt wird, der das vom Kunden unterhaltene Guthaben übersteigt. So prüft Trade Republic zum Beispiel das Kundenguthaben bei Auftragserteilung. Es ist aber möglich, dass der Auftrag tatsächlich zu einem höheren Preis als der vorangehende Quote ausgeführt wird. In diesem Fall hat der Kunde Trade Republic die Differenz durch Zahlung mittels der ihm mitgeteilten persönlichen IBAN auf das Treuhandsammelkonto zu erstatten.
1.3. Der Kunde ist verpflichtet, Einzahlungen von einem Konto zu leisten, dessen Kontoinhaber er ist, bzw. Einzahlungen nur über solche Zahlungsverfahren zu veranlassen, die Trade Republic in der Applikation zulässt. Es besteht zur zum Zeitpunkt der Einzahlung des Kundenguthabens kein Anspruch des Kunden auf andere Zahlungsverfahren als die Einzahlung vom Referenzkonto und sonstige von Trade Republic dem Kunden freiwillig und widerruflich angebotene Einzahlungswege. Um Pflichten aus dem Geldwäschegesetz nachzukommen, darf Trade Republic die Freigabe der eingezahlten Gelder verzögern.
Appears in 4 contracts
Samples: Rahmenvertrag Online Brokerage, Rahmenvertrag Online Brokerage, Rahmenvertrag Online Brokerage