Verwahrung im Ausland Musterklauseln

Verwahrung im Ausland. Es kann erforderlich sein, Wertpapiere durch Drittverwahrer im Ausland, insbesondere auch außerhalb des Europäischen Wirt- schaftsraums, verwahren zu lassen. Damit unterliegen sie den Rechtsvorschriften jenes Staates, in dem sie verwahrt werden. Diese Rechtsvorschriften können sich von den in Österreich geltenden Vorschriften erheblich unterscheiden und weisen nicht notwendiger Weise das gleiche Schutzniveau auf.
Verwahrung im Ausland. Bei Aufbewahrung im Ausland unterliegen die Depotwerte den Gesetzen und Usanzen am Aufbewahrungsort. Gewisse Werte werden im massgeblichen Register auf den Kunden eingetragen. Dieser akzeptiert, dass der Drittverwahrstelle seine Identität bekannt gegeben wird. Verunmöglicht oder erschwert die ausländische Gesetzgebung der Bank die Rückgabe der im Ausland aufbewahrten Depotwerte, ist die Bank nur verpflichtet, dem Kunden am Ort der Aufbewahrung (bei einer Korrespondenzbank ihrer Xxxx) einen anteilsmässigen Rückgabeanspruch der Depotwerte zu verschaffen, sofern dieser Anspruch besteht und übertragbar ist.
Verwahrung im Ausland. 1) Verwahrung im Ausland
Verwahrung im Ausland. Im Ausland deponierte Werte können nach Xxxx der Bank von einer Korrespondenzbank, einer Verwahrstelle oder einer zentralen Sammeldepotstelle im Namen der Bank, auf Rechnung und Gefahr des Kunden verwahrt, verbucht und verwaltet werden. Depotwerte können aber auch nach Ermessen der Bank auf den Kunden eingetragen und segregiert, d.h. im Namen des Kunden verwahrt werden. Dabei akzeptiert der Kunde, dass sein Name der auswärtigen Depotstelle bekannt wird. Bei Verwahrung im Ausland unterliegen die Depotwerte den Gesetzen und Usanzen am Ort der Verwahrung, die von jenen in der Schweiz abweichen können und gegebenenfalls kein gleichwertiges Schutzniveau bieten, insbesondere im Fall einer Insolvenz der Drittdepotstelle. Die Bank leitet lediglich die Rechte weiter, die sie vom ausländischen Dritten erhält. Wird der Bank die Rückgabe von im Ausland aufbewahrten Depotwerten oder der Transfer des Verkaufserlöses durch das anwend- bare ausländische Recht erschwert oder verunmöglicht, so ist die Bank nur verpflichtet, dem Kunden am Ort der ausländi- schen Verwahrungsstelle oder einer Korrespondenzbank ihrer Xxxx einen anteilsmässigen Rückgabeanspruch bzw. einen Zahlungsanspruch zu verschaffen, sofern ein solcher besteht und übertragbar ist. Die Bank ist nicht verpflichtet, zu prüfen, ob die im Ausland verwahrten Effekten den Anforderungen des schweizerischen Rechts genügen, um Gutschriften solcher Effekten als Bucheffekten zu qualifizieren. Die Bank trägt keinerlei Verantwortung in Bezug auf die Einhaltung von Kapital- marktrestriktionen ausländischer Gesetzgebungen. Der Kunde ist gehalten, sich über die diesbezüglich geltenden Rechts- vorschriften zu informieren und diese einzuhalten.
Verwahrung im Ausland. Depotwerte, welche ausschliesslich oder vor­ wiegend im Ausland gehandelt werden, wer­ den in der Regel auch dort aufbewahrt und gegebenenfalls auf Rechnung und Gefahr des Kunden dorthin überbracht. Die entsprechen­ den Depotwerte unterliegen den Gesetzen und Usanzen am Ort der Verwahrung. Wird die Rückgabe im Ausland verwahrter Depotwerte oder der Transfer des Verkaufs­ erlöses durch die ausländische Gesetzgebung oder durch ausserordentliche politische Ver­ hältnisse verunmöglicht oder erschwert, ist die GKB nur verpflichtet, dem Kunden am Ort der ausländischen Verwahrungsstelle einen anteilsmässigen Rückgabeanspruch bzw. Zahlungsanspruch zu verschaffen, so­ fern dieser besteht und übertragbar ist.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.