Verwaltung der Werte Musterklauseln

Verwaltung der Werte. Sämtliche Werte (wie z.B. Betriebsmittel, Notebooks, Smartphones) und Informationen, die mit personenbezogenen Daten in Zusammenhang stehen, werden von uns inventarisiert und gepflegt. Wir haben zum Schutz dieser Werte Verantwortliche festgelegt, die für den Lebenszyklus eines Wertes zuständig sind. Es wurden dokumentierte Regeln für den zulässigen Gebrauch unserer Werte aufgestellt. Die Rückgabe erfolgt dokumentiert. Unsere Informationen und Daten werden anhand der gesetzlichen Anforderungen, ihres Wertes, ihrer Kritikalität und ihrer Empfindlichkeit gegenüber unbefugter Offenlegung oder Veränderung klassifiziert und gekennzeichnet. Diesem Klassifizierungsschema entsprechend, haben wir dokumentierte Verfahren für die Handhabung unserer Werte entwickelt und umgesetzt. Wir übertragen üblicherweise Daten nicht auf Wechsel- datenträgern, sondern ausschließlich in verschlüsselter Form über verifizierte Kommunikationswege. Nur auf schriftliche Weisung des Auftraggebers kann in Ausnahmefällen von dieser Praxis abgewichen werden. Nicht mehr benötigte Datenträger entsorgen wir sicher, unter Anwendung eines dokumentierten Verfahrens und verpflichteter zertifizierter Dienstleister.
Verwaltung der Werte. Sämtliche Werte (wie z.B. Betriebsmittel, Wechseldatenträger, Notebooks) und Informationen, die mit personenbezogenen Daten in Zusammenhang stehen, werden inventarisiert und gepflegt. Zum Schutz dieser Werte wurden Verantwortliche festgelegt, die für den Lebenszyklus eines Wertes zuständig sind. Prozesse für den zulässigen Gebrauch der firmeneigenen Werte bestehen. Die Rückgabe erfolgt doku- mentiert. Die Informationen und Daten werden anhand der gesetzlichen Anforderungen, ihres Wertes, ihrer Kri- tikalität und ihrer Empfindlichkeit gegenüber unbefugter Offenlegung oder Veränderung klassifiziert und gekennzeichnet. Diesem Klassifizierungsschema entsprechend, werden bestehende Prozesse für die Handhabung der eigenen Werte, insbesondere auch der Wechseldatenträger, entwickelt und umgesetzt. Ein geregelter Prozess zum Transport von Datenträgern, um diese vor unbefugtem Zugriff, Missbrauch oder Verfäl- schung zu schützen, besteht. Nicht mehr benötigte Datenträger werden sicher, unter Anwendung eines dokumentierten Verfahrens und verpflichteter zertifizierter Dienstleister, entsorgt.
Verwaltung der Werte. Sämtliche Werte (wie z.B. Betriebsmittel, Notebooks) und Informationen, die mit personenbezogenen Daten in Zusammenhang stehen, werden von uns inventarisiert und gepflegt. Es ist festgelegt in wel- chen Bereichen sich Datenträger befinden dürfen. Es wurden dokumentierte Regeln für den zulässigen Gebrauch unserer Werte aufgestellt. Insbesondere sind die Umstände der zulässigen Privatnutzung betrieblicher Werte geregelt. Die Betriebliche Nutzung privater Geräte (BYOD) ist untersagt. Die Rückgabe betrieblicher Werte erfolgt dokumentiert. Unsere Informationen und Daten werden anhand der gesetzlichen Anforderungen, ihres Wertes, ihrer Kritikalität und ihrer Empfindlichkeit gegenüber unbefugter Offenlegung oder Veränderung klassifiziert und gekennzeichnet. Die verwendeten Systeme sind Mandantenfähig. Daten unterschiedlicher Kunden werden von unter- schiedlichen Mitarbeitern von Makonis verarbeitet. Es bestehen Richtlinien und Anweisungen für die Mitarbeitern, um eine Trennungskontrolle sicher zu stellen. Nicht mehr benötigte Datenträger entsorgen wir sicher, unter Anwendung eines dokumentierten Ver- fahrens.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.