Verwendung Vertraulicher Informationen Musterklauseln

Verwendung Vertraulicher Informationen. (a) Der Empfänger schützt alle Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei in demselben Maße, wie sie ihre eigenen Vertraulichen Informationen schützt, mindestens jedoch mit angemessener Sorgfalt. Der Empfänger legt keine Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei anderen Personen gegenüber offen als ihren Mitarbeitern oder ihren Vertretern oder denen ihrer Verbundenen Unternehmen, deren Zugriff auf die Informationen erforderlich ist, um die Wahrnehmung ihrer vertraglichen Rechte und/oder Pflichten zu ermöglichen, und die Geheimhaltungspflichten unterliegen, die im Wesentlichen den in Abschnitt 11 geregelten entsprechen. Der Auftraggeber legt die Vereinbarung oder die Preisgestaltung keinem Dritten gegenüber offen.
Verwendung Vertraulicher Informationen. Die nachfolgend enthaltenen Verpflichtungen des Informationsnehmers werden insgesamt nachfolgend als "Vertraulichkeitspflicht" bezeichnet. Der Informationsnehmer ist verpflichtet, alle vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln, insbesondere jedoch nicht ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von Informationsgeber zu anderen als den vereinbarten Zwecken zu verwenden, Dritten zugänglich zu machen oder diese zu veröffentlichen. Die Zustimmung durch den Informationsgeber bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform. Der Informationsnehmer ist verpflichtet, den Namen der Personen, denen die vertraulichen Informationen offen gelegt wurden, das Datum der Offenlegung und den Umfang der Offenlegung zu dokumentieren sowie auf erstes Anfordern des Informationsgebers hin ihm die Dokumentation vorzulegen und ggf. die Offenlegung zu begründen ("Dokumentationspflicht"). Der Informationsnehmer wird die Offenlegung vertraulicher Informationen auf den Kreis seiner fest angestellt Beschäftigen und auf den Umfang beschränken, wie dies zwingend zur Erfüllung der den Informationsnehmer treffenden Verpflichtungen aus dem o.g. Projekt erforderlich ist. Eine Weitergabe ist nur an solche Beschäftigten zulässig, die ebenfalls ausdrücklich eine diesem Vertrag entsprechende Vertraulichkeitspflicht abgeschlossen haben. Dies ist dem Informationsgeber auf erste Anforderung nachzuweisen. Der Informationsnehmer ist verpflichtet, den Informationsgeber sofort mindestens in Textform zu benachrichtigen, wenn er die Einhaltung der Verpflichtungen nach dieser Vereinbarung nicht mehr gewährleisten kann, insbesondere, wenn für ihn eine Notwendigkeit oder Verpflichtung entsteht oder er eine solche hätte erkennen können, die ihn an der Einhaltung der Vertraulichkeit hindern könnte.
Verwendung Vertraulicher Informationen. Guillemin Translations ist verpflichtet, als vertraulich bezeichnete Informationen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden zu anderen als den vereinbarten Zwecken zu verwenden oder Dritten zugänglich zu machen. Dies gilt insbesondere für die Mitteilung zum Zwecke von Verhandlungen, Diskussionen und Beratungen mit hierfür autorisierten Personen. Jede Veröffentlichung gegenüber Medien bedarf ausdrücklich der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.