Verwendung von Vorgängerversionen Musterklauseln

Verwendung von Vorgängerversionen. 2.4.1 Ungeachtet der Bestimmungen der Softwarelizenz von Autodesk, die mit Ihrer Software oder einer Version oder einer Erweiterung geliefert wird, sind Sie berechtigt, während der Vertragslaufzeit Ihrer Subskription eine oder mehrere von Autodesk schriftlich im Autodesk-Subskriptions-Center genannte Vorgängerversion(en), die der an Sie unter einer Subskription lizenzierten aktuellsten Version der Software vorausgegangen sind (“Vorgängerversion(en)”), zu installieren und weiterhin zu verwenden. Voraussetzung hierfür ist, dass folgende Bedingungen erfüllt sind: (i) die Verwendung der Vorgängerversionen unterliegt den Bestimmungen der geltenden Autodesk-Softwarelizenz in der geänderten Fassung gemäß Absatz 2.4; (ii) die Anzahl der Lizenzen für Vorgängerversionen, die Sie installieren und verwenden dürfen, übersteigt nicht die Gesamtzahl der Lizenzen für Vorgängerversionen der Software, für die Subskription besteht; (iii) wenn Sie über eine Einzelplatzversion oder einen einzelnen Platz einer Mehrplatzversion verfügen, sind die Software und alle Vorgängerversionen auf demselben Computer installiert;
Verwendung von Vorgängerversionen. 2.4.1 Ungeachtet der Bestimmungen der Autodesk-Softwarelizenz, die mit Ihrer Abgedeckten Software oder einem Upgrade der Abgedeckten Software geliefert wird, sind Sie berechtigt, während der Vertragslaufzeit Ihrer Subscription eine oder mehrere von Autodesk in der Liste zulässiger Vorgängerversionen im Autodesk Subscription Center in Textfor m angeführten Vorgängerversion(en), die der an Sie unter einer Subscription lizenzierten aktuellen Release der Software vorausgegangen sind (“Vorgängervers ion(en)”), zu installieren und weiterhin zu verwenden. Voraussetzung hierfür ist, dass folgende Bedingungen erfüllt sind:
Verwendung von Vorgängerversionen. 2.4.1 Ungeachtet der Bestimmungen der Softwarelizenz von Autodesk, die mit Ihrer Software oder einer Release geliefert wird, sind Sie berechtigt, während der Vertragslaufzeit Ihrer Subscription eine oder mehrere von Autodesk in der Liste zulässiger Vorgängerversionen im Autodesk-Subscription-Center in Textform angeführten Vorgängerversion(en), die der an Sie unter einer Subscription lizenzierten aktuellsten Release der Software vorausgegangen sind (“Vorgängerversion(en)”), zu installieren und weiterhin zu verwenden. Voraussetzung hierfür ist, dass folgende Bedingungen erfüllt sind: (i) die Verwendung der Vorgängerversionen unterliegt den Bestimmungen der geltenden Autodesk-Softwarelizenz in der geänderten Fassung gemäß Absatz 2.4; (ii) die Anzahl der Lizenzen für Vorgängerversionen, die Sie installieren und verwenden dürfen, übersteigt nicht die Gesamtzahl der Lizenzen für Vorgängerversionen der Software, für die Subscription besteht; (iii) wenn Sie über eine Einzelplatzversion oder einen einzelnen Platz einer Mehrplatzversion verfügen, sind die Software und alle Vorgängerversionen auf demselben Computer installiert; (iv) wenn Sie über eine Einzelplatzversion oder einen einzelnen Platz einer Mehrplatzversion verfügen, dürfen die Software und alle Vorgängerversionen nicht gleichzeitig verwendet werden; (v) wenn Sie über eine Einzelplatzversion oder einen einzelnen Platz einer Mehrplatzversion verfügen, werden die Vorgängerversionen bzw. alle zugelassenen Kopien davon auf keinen anderen Computer übertragen, es sei denn alle zugelassenen Kopien der Software werden auf denselben Computer übertragen; (vi) Sie bestätigen hiermit, dass Autodesk nicht verpflichtet ist, Support für die Vorgängerversion(en) bereitzustellen, der nicht in diesem Vertrag festgelegt ist, und dass diese Verpflichtungen jederzeit beendet werden können. Ferner können Sie, falls die von ihnen gewünschte Vorgängerversion auf dem Autodesk-Subscription- Center nicht ausdrücklich in Textform genannt ist, diese Vorgängerversion weiterhin nutzen wenn Sie für diese Vorgängerversion eine legale Lizenz erworben haben und die Nutzung der Vorgängerversion nicht die Gesamtanzahl der ursprünglich für diese Vorgängerversion erworbenen Lizenzen übersteigt; zudem sind in diesem Fall die Bedingungen der Punkte (i) bis (vi) oben einzuhalten. Ungeachtet aller Bestimmungen in Abschnitt 2.4.1, die gegenteilig ausgelegt werden können, oder der Ausstellung von Autorisierungscodes durch Autodesk, darf, sofern Auto...

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.