Bewilligung. 17 Abs. 2: Verzeichnis der Unmündigen § 18: Änderungen der Verhältnisse § 19: Aufsicht § 20: Widerruf der Bewilligung Kreisschreiben des Obergerichts, Xxxxxx für Vormundschaftswesen des Kantons Aargau5
Bewilligung. Die Bechtle Schweiz AG ist im Besitz der eidgenössischen und kantonalen Personalverleihbewilligung. Bewilligende Behörde ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit, Amt für Wirtschaft und Arbeit Aargau, Xxxx 00, 0000 Xxxxx und das SECO, Direktion für Arbeit, Xxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxx.
Bewilligung. Allfällige behördliche Bewilligungen, die für die Aufstellung, Errichtung und/oder Nutzung des Mietobjektes notwendig sind, sind vom Mieter zu besorgen. Das Mietobjekt darf nur nach Schulung durch einen Mitarbeiter von Loacker verwendet werden. Erfolgte Schulungen an Mitarbeitern bestätigt Xxxxxxx schriftlich und müssen auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bewilligung. (1) Die Entscheidung der Vergabekommission erfolgt schriftlich. Die Bewilligung eines Sti- pendiums umfasst die Höhe des Stipendiums sowie die Förderungsdauer.
Bewilligung. Art. 179349
Bewilligung. Bewilligungsbehörde ist der Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Zuwendungen werden durch schriftlichen Zuwendungsbescheid oder Abschluss einer Qualitätsentwicklungsvereinbarung gewährt. Über die Höhe einer Zuwendung entscheidet der Jugendhilfeausschuss aufgrund eines Vorschlags der Verwaltung und einer Empfehlung durch den Unterausschuss Jugendhilfeplanung. Die Verwaltung kann bis zu einer Förderhöhe von 1.000,00 € selbständig korrigierend über eine Förderung entscheiden, sofern eine Vorentscheidung aus dem Jugendhilfeausschuss vorliegt. Der Jugendhilfeausschuss ist darüber zu informieren. Abweichend von der unter Punkt 5.1. genannten Antragsfrist kann im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel eine Bewilligung erfolgen, wenn die Durchführung der Maßnahme / des Projektes im besonderen Interesses des Landkreises Anhalt-Bitterfeld liegt.
Bewilligung. 1 Die Bundesversammlung bestimmt durch Verordnung, in welchen Fällen ihr die Begehren für Verpflichtungskredite mit besonderer Botschaft zu unterbreiten sind.
Bewilligung. Über die Gewährung einer Zuwendung entscheidet bis zu einem Zuwendungsbetrag von 25.000 (fünfundzwanzigtausend) Euro die Geschäftsführung der Stiftung, darüberhinausgehend der Stiftungsrat. Der Antragsteller erhält einen Bescheid.
Bewilligung. Neuanschlüsse und Änderungen an der Primärseite der Hausstationen sind bewilligungs- pflichtig. Änderungen an der Sekundärseite von Haussystemen und -anlagen sind nur be- willigungspflichtig, wenn davon Bestimmungen der TAV tangiert werden. Bewilligungen sind vom Beauftragten des Kunden beim WL einzuholen. Der WL prüft das Projekt und nimmt die Anlage nach Beendigung der Installationsarbeiten ab. Dem WL ist das Prinzipschema 2-fach zur Prüfung einzureichen. Das Prinzipschema hat alle technischen Daten zu enthalten (Leistungen Wärmetauscher und Verbraucher, Auslegungstemperaturen, Fabrikat- und Typenbezeichnungen, Nennvolumenströme, Drosseleinstellung etc.). Entspricht das Prinzipschema allen Anforderungen der TAV, wird dem Beauftragten des Kunden ein vom WL unterschriebenes Exemplar zugestellt. Mit der Montage der Hauszentrale und -anlagen darf erst nach Erhalt des unterschriebenen Prinzipschemas begonnen werden und die Montage hat entsprechend dieser Planungsgrundlage zu erfolgen.
Bewilligung. Gemäß § 19 GBO ist eine Bewilligung zur Eintragung desjenigen erforder- lich, der durch die Eintragung betroffen wird, also ein Recht verliert.