Bewilligung. 17 Abs. 2: Verzeichnis der Unmündigen § 18: Änderungen der Verhältnisse § 19: Aufsicht § 20: Widerruf der Bewilligung Kreisschreiben des Obergerichts, Xxxxxx für Vormundschaftswesen des Kantons Aargau5
Bewilligung. Die Bechtle Schweiz AG ist im Besitz der eidgenössischen und kantonalen Personalverleihbewilligung. Bewilligende Behörde ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit, Amt für Wirtschaft und Arbeit Aargau, Xxxx 00, 0000 Xxxxx und das SECO, Direktion für Arbeit, Xxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxx.
Bewilligung. Allfällige behördliche Bewilligungen, die für die Aufstellung, Errichtung und/oder Nutzung des Mietobjektes notwendig sind, sind vom Mieter zu besorgen. Das Mietobjekt darf nur nach Schulung durch einen Mitarbeiter von Loacker verwendet werden. Er- folgte Xxxxxxxxxx an Mitarbeitern bestätigt Xxxxxxx schriftlich und müssen auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bewilligung. Die Entscheidung der Vergabekommission erfolgt schriftlich. Die Bewilligung eines Sti- pendiums umfasst die Höhe des Stipendiums sowie die Förderungsdauer.
Bewilligung. Die Telearbeit wird mit dem Beschäftigten schriftlich (s. Anlage) vereinbart.
Bewilligung. 1. Die Bewilligungsentscheidung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Bewilligungs- behörde und erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. In der Vorprüfung wird die grundsätzliche Förderfähigkeit anhand der Zuwendungsvoraussetzungen dieser Richtlinie festgestellt. Die Entscheidung über die Förderwürdigkeit des Antrags erfolgt auf Basis der im jeweiligen Aufruf näher geregelten Kriterien, insbesondere Förderbedarf, Projekterfolg, effizienter Mitteleinsatz und Nachhaltigkeit (sog. Scoring) als Anlage 2. Die Kriterien des jeweiligen Förderaufrufs entsprechen dem jeweiligen Scoringmodell und der Richtlinie.
2. Alle in einem Aufruf jeweils eingehenden Anträge stehen hierbei im Wettbewerb zueinander.
3. Führt die Bewertung eines Antrages trotz Nichtbefürwortung der Förderung durch die zuständige Landesbehörde zu einer Förderwürdigkeit, so wird der Antrag zwischen der Bewilligungsbehörde und der zuständigen Landesbehörde erörtert. Die Bewilligungsbehörde kann in Absprache mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Förderung versagen, falls diese den übergeordneten Zielen des Breitbandausbaus, insbesondere der Landesausbauplanung abträglich wäre.
4. Die Bewilligungsbehörde gewährt die Zuwendung auf der Grundlage eines Zuwendungsbescheides. Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (AN-Best-GK), die Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen (BN-Best-Abruf) und die NGA-RR sowie diese Förderrichtlinie werden Bestandteil des Zuwendungsbescheides. Die endgültige Bewilligung im Fall der Nr. 3.2 kann erst erfolgen, wenn der Betrieb der zu errichtenden passiven Infrastruktur durch einen privatwirtschaftlichen Betreiber öffentlicher TK-Netze gesichert ist.
Bewilligung. Auf der Grundlage dieser Dienstvereinbarung wird den Antragstellenden schriftlich durch den Fachdienst Personal und Organisation die Bewilligung der alternierenden Telearbeit mitgeteilt.
Bewilligung. Das Bewilligungsverfahren ist für die Antragsteller kostenfrei.
Bewilligung. Ihr Antrag vom
Bewilligung. Auf Ihren vg. Antrag ergeht für die Zeit vom 01. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009 gemäß Ziff. 7.2.5. der Finanzierungsrichtlinie ein Finanzierungsbescheid. Die Finanzierungsbeträge in Höhe von *€* (in Buchstaben: * *)