Common use of Verwendung zugelassener Scheckvordrucke, Aushändigung gegen Empfangsbescheinigung Clause in Contracts

Verwendung zugelassener Scheckvordrucke, Aushändigung gegen Empfangsbescheinigung. (1) Für die Ausstellung von Schecks sind nur die vom bezogenen Institut zugelassenen Scheckvordrucke zu verwenden; anderenfalls besteht kei- ne Einlösungspflicht. Überbringerschecks dürfen nur auf Vordrucken für Überbringerschecks, Orderschecks nur auf Vordrucken für Orderschecks ausgestellt werden. Verwendet der Kunde eigene Scheckvordrucke, gel- ten ebenfalls diese Bedingungen.

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Samples: www.vbeutin.de, www.edekabank.de, www.vb3.de

Verwendung zugelassener Scheckvordrucke, Aushändigung gegen Empfangsbescheinigung. (1) Für die Ausstellung von Schecks sind nur die vom bezogenen Institut zugelassenen zugelasse- nen Scheckvordrucke zu verwenden; anderenfalls besteht kei- ne keine Einlösungspflicht. Überbringerschecks dürfen nur auf Vordrucken für Überbringerschecks, Orderschecks nur auf Vordrucken für Orderschecks ausgestellt werden. Verwendet der Kunde eigene Scheckvordrucke, gel- ten gelten ebenfalls diese Bedingungen.

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Samples: www.dz-privatbank.com, www.dz-privatbank.com

Verwendung zugelassener Scheckvordrucke, Aushändigung gegen Empfangsbescheinigung. (1) 1.1 Für die Ausstellung von Schecks sind nur die vom bezogenen Institut zugelassenen Scheckvordrucke zu verwenden; anderenfalls besteht kei- ne keine Einlösungspflicht. Überbringerschecks Überbrin- gerschecks dürfen nur auf Vordrucken für Überbringerschecks, Orderschecks nur auf Vordrucken für Orderschecks ausgestellt werden. Verwendet der Kunde eigene Scheckvordrucke, gel- ten gelten ebenfalls diese Bedingungen.

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Samples: www.apobank.de

Verwendung zugelassener Scheckvordrucke, Aushändigung gegen Empfangsbescheinigung. (1) Für die Ausstellung von Schecks sind nur die vom bezogenen Institut zugelassenen Scheckvordrucke zu verwenden; anderenfalls besteht kei- ne keine Einlösungspflicht. Überbringerschecks dürfen nur auf Vordrucken für Überbringerschecks, Orderschecks nur auf Vordrucken für Orderschecks ausgestellt werden. Verwendet der Kunde eigene Scheckvordrucke, gel- ten gelten ebenfalls diese Bedingungen.

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Samples: www.psd-kiel.de

Verwendung zugelassener Scheckvordrucke, Aushändigung gegen Empfangsbescheinigung. (1) Für die Ausstellung von Schecks sind nur die vom bezogenen Institut Insti- tut zugelassenen Scheckvordrucke zu verwenden; anderenfalls besteht kei- ne keine Einlösungspflicht. Überbringerschecks dürfen nur auf Vordrucken für Überbringerschecks, Orderschecks nur auf Vordrucken für Orderschecks ausgestellt werden. Verwendet der Kunde eigene Scheckvordrucke, gel- ten gelten ebenfalls diese BedingungenBe- dingungen.

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Samples: www.psd-berlin-brandenburg.de

Verwendung zugelassener Scheckvordrucke, Aushändigung gegen Empfangsbescheinigung. (1) Für die Ausstellung von Schecks sind nur die vom bezogenen Institut zugelassenen Scheckvordrucke zu verwenden; anderenfalls besteht kei- ne Einlösungspflichtkeine Einlösungsverpflichtung. Überbringerschecks dürfen nur auf Vordrucken für Überbringerschecks, Orderschecks nur auf Vordrucken für Orderschecks ausgestellt werden. Verwendet der Kunde eigene Scheckvordrucke, gel- ten gelten ebenfalls diese Bedingungen.

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Samples: www.psd-westfalen-lippe.de