Common use of Verzug des Bestellers Clause in Contracts

Verzug des Bestellers. Tilgt der Besteller fällige Forderungen nicht, gerät er ohne weiteres in Verzug. Werden vereinbarte Teil- zahlungen nicht bis spätestens 30 Tage nach deren Fälligkeit geleistet, so wird der ganze Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Die Lieferfirma ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Bestellers vom Vertrag zurückzutreten und die ge- lieferten Gegenstände zurückzufordern. Bei Teil- und Abzahlungsgeschäften ist sie überdies berechtigt, den Rest des Kaufpreises in einer einmaligen Zahlung einzufordern. Sind andere Käufe bzw. Bestellungen des Bestellers bei der Lieferfirma pendent, kann diese weitere Ablieferungen zurückstellen, solange der Besteller sich im Zahlungsverzug befindet. a) Spricht die Lieferfirma den Rücktritt vom Vertrag aus, so ist der Besteller nebst der unverzüglichen Rückgabe der bereits gelieferten Gegenstände zu den folgenden Leistungen verpflichtet: – Entrichtung eines Mietzinses von 5% des vereinbarten Kaufpreises für jeden vollen oder angebro- chenen Monat ab Lieferung bis zur Rückgabe der gelieferten Sachen; – Leistung von Schadenersatz für allfällige ausserordentliche Abnützung und für Beschädigungen der gelieferten Sachen; – Bezahlung der Demontage-, Transport- und Versicherungskosten für die Rücksendung der gelie- ferten Sachen und allfälliger weiterer damit verbundener Spesen. Der Besteller schuldet diese Leistungen auch dann, wenn ihm kein Verschulden zur Last fällt. b) Übersteigt der Schaden, den die Lieferfirma erlitten hat, die unter a) festgelegten Leistungen, so hat ihr der Besteller den Mehrbetrag zu ersetzen. c) Auf andere Fälle der Nicht- oder Schlechterfüllung des Vertrages durch den Besteller (beispielsweise Nichtabnahme bestellter Objekte) finden die vorstehenden Bestimmungen sinngemäss Anwendung; dies falls stellt die Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und dem Preis, zu dem die Lieferfirma das vertragsgegenständliche Objekt anderweitig absetzen kann, eine ersatzpflichtige Schadenposition dar. d) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Verzug.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verzug des Bestellers. Tilgt der Besteller fällige Forderungen nichtForderungen, gerät er die nicht vereinbarungsgemäss bezahlt werden, werden ohne weiteres fällig, und es wird vom Fälligkeitstag an, ohne vorherige Verzugsmeldung, ein Verzugszins in VerzugRechnung gestellt, der normalerweise 1% über dem üblichen Kontokorrentzins der Banken liegt. Werden vereinbarte Teil- zahlungen Teilzahlungen nicht bis spätestens 30 Tage nach deren Fälligkeit geleistet, so wird ohne weiteres der ganze Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Falschlieferungen oder massiven Defekten, die der Lieferant zu vertreten hat und die eine Inbetriebnahme nicht erlauben, steht dem Besteller das Recht zu, Verlängerung der fälligen Zahlungstermine zu verlangen. Die Lieferfirma ist berechtigtbehält sich ausdrücklich das Recht vor, bei Zahlungsverzug des Bestellers vom Vertrag zurückzutreten und die ge- lieferten gelieferten Gegenstände zurückzufordern. Bei Teil- und Abzahlungsgeschäften ist sie überdies berechtigt, den Rest des Kaufpreises in einer einmaligen Zahlung einzuforderneinzufordern oder vom Vertrag zurückzutreten. Sind andere Käufe bzw. Bestellungen des Bestellers bei Die Lieferfirma kann sogar vom Vertrag zurücktreten und die gelieferten Gegenstände zurückfordern, wenn der Lieferfirma pendent, kann diese weitere Ablieferungen zurückstellen, solange Käufer mit der Besteller sich im Zahlungsverzug befindetletzten Teilzahlung in Verzug ist. a) Spricht die Lieferfirma den Rücktritt vom Vertrag aus, so ist der Besteller nebst der – ausser zur unverzüglichen Rückgabe der bereits gelieferten Gegenstände zu den folgenden Leistungen verpflichtet: – zur Entrichtung eines Mietzinses von 5% des vereinbarten Kaufpreises für jeden vollen oder angebro- chenen Monat ab Lieferung bis zur Rückgabe der gelieferten Sachen; – zur Leistung von Schadenersatz Xxxxxxxxxxxxx für allfällige ausserordentliche Abnützung und für Beschädigungen der gelieferten Sachen; – zur Bezahlung der Demontage-, Transport- und Versicherungskosten für die Rücksendung der gelie- ferten Sachen und allfälliger weiterer damit verbundener Spesen. Der Besteller schuldet diese Leistungen Leis- tungen auch dann, wenn ihm kein Verschulden zur Last fällt. b) Übersteigt der Schaden, den die Lieferfirma erlitten hat, die unter a) festgelegten Leistungen, so hat ihr der Besteller den Mehrbetrag zu ersetzen, sofern er nicht beweist, dass ihn kein Verschulden trifft. c) Auf andere Fälle der Nicht- oder Schlechterfüllung Nichterfüllung des Vertrages durch den Besteller (beispielsweise Besteller, wie z.B. Nichtabnahme bestellter Objekte) Objekte finden die vorstehenden Bestimmungen sinngemäss Anwendung; dies falls stellt die Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und dem Preis, zu dem die Lieferfirma das vertragsgegenständliche Objekt anderweitig absetzen kann, eine ersatzpflichtige Schadenposition dar. d) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Verzug.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Baumaschinen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Baumaschinen

Verzug des Bestellers. Tilgt der Besteller fällige Forderungen der Lieferfirma nicht, gerät er ohne weiteres in Verzug. Werden vereinbarte Teil- zahlungen Teilzahlungen nicht bis spätestens 30 Tage nach deren Fälligkeit geleistetgeleis- tet, so wird der ganze Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Die Lieferfirma ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Bestellers vom Vertrag zurückzutreten und die ge- lieferten gelieferten Gegenstände zurückzufordern. Bei Teil- und Abzahlungsgeschäften ist sie überdies berechtigtdie Lieferfirma bei Zahlungsverzug des Bestellers be- rechtigt, den Rest des Kaufpreises in einer einmaligen Zahlung einzuforderneinzufordern oder vom Vertrag zurückzutreten. Sind andere Käufe bzw. Bestellungen des Bestellers bei der Lieferfirma pendentpen- dent, kann diese weitere Ablieferungen zurückstellen, solange sich der Besteller sich im Zahlungsverzug Zahlungs- verzug befindet. a) Spricht Xxxxx die Lieferfirma den Rücktritt vom Vertrag auszurück, so ist der Besteller unabhängig seines Ver- schuldens nebst der unverzüglichen Rückgabe der bereits gelieferten Gegenstände zu den folgenden Leistungen verpflichtet: − zur Entrichtung eines Mietzinses von 55 % des vereinbarten Kaufpreises für jeden vollen oder angebro- chenen angebrochenen Monat ab Lieferung bis zur Rückgabe der gelieferten Sachen; − zur Leistung von Schadenersatz für allfällige ausserordentliche Abnützung und für Beschädigungen der gelieferten Sachen; − zur Bezahlung der Demontage-, Transport- und Versicherungskosten für die Rücksendung Rück- sendung der gelie- ferten gelieferten Sachen und allfälliger weiterer damit verbundener Spesen. Der Besteller schuldet diese Leistungen auch dann, wenn ihm kein Verschulden zur Last fällt. b) Übersteigt der Schaden, den die Lieferfirma erlitten hat, die unter a) festgelegten Leistungenaufgeführten Leis- tungen, so hat ihr der Besteller den Mehrbetrag zu ersetzen, sofern er nicht beweist, dass ihn kein Verschulden trifft. c) Auf andere Fälle der Nicht- oder Schlechterfüllung des Vertrages durch den Besteller (beispielsweise wie z.B. Nichtabnahme bestellter Objekte) finden die vorstehenden Bestimmungen sinngemäss Anwendung; dies falls stellt die Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und dem Preis, zu dem die Lieferfirma das vertragsgegenständliche Objekt anderweitig absetzen kann, eine ersatzpflichtige Schadenposition dar. d) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Verzug.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verzug des Bestellers. Tilgt der Besteller fällige Forderungen nichtForderungen, gerät er die nicht vereinbarungsgemäss bezahlt werden, werden ohne weiteres fällig, und es wird vom Fälligkeitstag an, ohne vorherige Verzugsmeldung, ein Verzugszins in VerzugRechnung gestellt, der norma- lerweise 1 % über dem üblichen Kontokorrentzins der Banken liegt. Werden vereinbarte Teil- zahlungen Teilzahlungen nicht bis spätestens 30 Tage nach deren Fälligkeit geleistet, so wird ohne weiteres der ganze Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Falschlieferungen oder massiven Defekten, die der Lieferant zu vertreten hat und die eine Inbetrieb- nahme nicht erlauben, steht dem Besteller das Recht zu, Verlängerungen der fälligen Zahlungstermine zu verlangen. Die Lieferfirma ist berechtigtbehält sich ausdrücklich das Recht vor, bei Zahlungsverzug des Bestellers vom Vertrag zurückzutreten und die ge- lieferten gelieferten Gegenstände zurückzufordern. Bei Teil- und Abzahlungsgeschäften ist sie überdies berechtigt, den Rest des Kaufpreises in einer einmaligen Zahlung einzufordernZah- lung einzufordern oder vom Vertrag zurückzutreten. Sind andere Käufe bzw. Bestellungen des Bestellers bei Die Lieferfirma kann sogar vom Vertrag zurücktreten und die gelieferten Gegenstände zurückfordern, wenn der Lieferfirma pendent, kann diese weitere Ablieferungen zurückstellen, solange Käufer mit der Besteller sich im Zahlungsverzug befindetletzten Teilzahlung in Verzug ist. a) Spricht die Lieferfirma den Rücktritt vom Vertrag aus, so ist der Besteller nebst der — ausser zur unverzüglichen Rückgabe der bereits gelieferten Gegenstände zu den folgenden Leistungen verpflichtet: - zur Entrichtung eines Mietzinses von 55 % des vereinbarten Kaufpreises für jeden vollen oder angebro- chenen an- gebrochenen Monat ab Lieferung bis zur Rückgabe der gelieferten Sachen; - zur Leistung von Schadenersatz für allfällige ausserordentliche Abnützung und für Beschädigungen Beschädigun- gen der gelieferten Sachen; - zur Bezahlung der Demontage-, Transport- und Versicherungskosten für die Rücksendung der gelie- ferten ge- lieferten Sachen und allfälliger weiterer damit verbundener Spesen. Der Besteller schuldet diese Leistungen auch dann, wenn ihm kein Verschulden zur Last fällt. b) Übersteigt der Schaden, den die Lieferfirma erlitten hat, die unter a) festgelegten Leistungen, so hat ihr der Besteller den Mehrbetrag zu ersetzen, sofern er nicht beweist, dass ihn kein Verschulden trifft. c) Auf andere Fälle der Nicht- oder Schlechterfüllung Nichterfüllung des Vertrages durch den Besteller (beispielsweise Besteller, wie z.B. Nichtabnahme bestellter Objekte) bestell- ter Objekte finden die vorstehenden Bestimmungen sinngemäss Anwendung; dies falls stellt die Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und dem Preis, zu dem die Lieferfirma das vertragsgegenständliche Objekt anderweitig absetzen kann, eine ersatzpflichtige Schadenposition dar. d) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Verzug.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Baumaschinen

Verzug des Bestellers. Tilgt der Besteller fällige Forderungen nicht, gerät er ohne weiteres in Verzug. Werden vereinbarte Teil- Teil-zahlungen nicht bis spätestens 30 Tage nach deren Fälligkeit geleistet, so wird der ganze Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Die Lieferfirma ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Bestellers vom Vertrag zurückzutreten und die ge- lieferten gelieferten Gegenstände zurückzufordern. Bei Teil- und Abzahlungsgeschäften ist sie überdies berechtigt, den Rest des Kaufpreises in einer einmaligen Zahlung einzufordern. Sind andere Käufe bzw. Bestellungen des Bestellers bei der Lieferfirma pendent, kann diese weitere Ablieferungen zurückstellen, solange der Besteller sich im Zahlungsverzug befindet. a) Spricht die Lieferfirma den Rücktritt vom Vertrag aus, so ist der Besteller nebst der unverzüglichen Rückgabe der bereits gelieferten Gegenstände zu den folgenden Leistungen verpflichtet: – Entrichtung eines Mietzinses von 5% des vereinbarten Kaufpreises für jeden vollen oder angebro- chenen angebrochenen Monat ab Lieferung bis zur Rückgabe der gelieferten Sachen; – Leistung von Schadenersatz für allfällige ausserordentliche Abnützung und für Beschädigungen der gelieferten Sachen; – Bezahlung der Demontage-, Transport- und Versicherungskosten für die Rücksendung der gelie- ferten gelieferten Sachen und allfälliger weiterer damit verbundener Spesen. Der Besteller schuldet diese Leistungen auch dann, wenn ihm kein Verschulden zur Last fällt. b) Übersteigt der Schaden, den die Lieferfirma erlitten hat, die unter a) festgelegten Leistungen, so hat ihr der Besteller den Mehrbetrag zu ersetzen. c) Auf andere Fälle der Nicht- oder Schlechterfüllung des Vertrages durch den Besteller (beispielsweise Nichtabnahme bestellter Objekte) finden die vorstehenden Bestimmungen sinngemäss Anwendung; dies falls stellt die Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und dem Preis, zu dem die Lieferfirma das vertragsgegenständliche Objekt anderweitig absetzen kann, eine ersatzpflichtige Schadenposition dar. d) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Verzug.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verzug des Bestellers. Tilgt der Besteller fällige Forderungen nichtForderungen, gerät er die nicht vereinbarungsgemäss bezahlt werden, werden ohne weiteres fällig, und es wird vom Fälligkeitstag an, ohne vorherige Verzugsmeldung, ein Verzugszins in VerzugRechnung gestellt, der normalerweise 1% über dem üblichen Kontokor- rentzins der Banken liegt. Werden vereinbarte Teil- zahlungen Teilzahlungen nicht bis spätestens 30 Tage nach deren Fälligkeit geleistet, so wird ohne weiteres der ganze gan- ze Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Falschlieferungen oder massiven Defekten, die der Lieferant zu vertreten hat und die eine Inbetriebnahme nicht erlauben, steht dem Besteller das Recht zu, Verlängerung der fälligen Zahlungstermine zu verlangen. Die Lieferfirma ist berechtigtbehält sich ausdrücklich das Recht vor, bei Zahlungsverzug des Bestellers vom Vertrag zurückzutreten und die ge- lieferten gelieferten Gegenstände zurückzufordern. Bei Teil- und Abzahlungsgeschäften ist sie überdies berechtigt, den Rest des Kaufpreises in einer einmaligen Zahlung einzuforderneinzufordern oder vom Vertrag zurückzutreten. Sind andere Käufe bzw. Bestellungen des Bestellers bei Die Lieferfirma kann sogar vom Vertrag zurücktreten und die gelieferten Gegenstände zurückfor- dern, wenn der Lieferfirma pendent, kann diese weitere Ablieferungen zurückstellen, solange Käufer mit der Besteller sich im Zahlungsverzug befindetletzten Teilzahlung in Verzug ist. a) Spricht die Lieferfirma den Rücktritt vom Vertrag aus, so ist der Besteller nebst der – ausser zur unverzüglichen Rückgabe der bereits gelieferten Gegenstände zu den folgenden Leistungen verpflichtet: – zur Entrichtung eines Mietzinses von 5% des vereinbarten Kaufpreises für jeden vollen oder angebro- chenen angebrochenen Monat ab Lieferung bis zur Rückgabe der gelieferten Sachen; – zur Leistung von Schadenersatz Xxxxxxxxxxxxx für allfällige ausserordentliche Abnützung und für Beschädigungen der gelieferten SachenSa- chen; – zur Bezahlung der Demontage-, Transport- und Versicherungskosten für die Rücksendung der gelie- ferten gelieferten Sachen und allfälliger all- fälliger weiterer damit verbundener verbundenen Spesen. Der Besteller schuldet diese Leistungen auch dann, wenn ihm kein Verschulden Verschul- den zur Last fällt. b) Übersteigt der Schaden, den die Lieferfirma erlitten hat, die unter a) festgelegten Leistungen, so hat ihr der Besteller den Mehrbetrag zu ersetzen, sofern er nicht beweist, dass ihn kein Verschulden trifft. c) Auf andere Fälle der Nicht- oder Schlechterfüllung Nichterfüllung des Vertrages durch den Besteller (beispielsweise Besteller, wie z.B. Nichtabnahme bestellter Objekte) Objekte finden die vorstehenden Bestimmungen sinngemäss Anwendung; dies falls stellt die Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und dem Preis, zu dem die Lieferfirma das vertragsgegenständliche Objekt anderweitig absetzen kann, eine ersatzpflichtige Schadenposition dar. d) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Verzug.

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Samples: Agb Für Den Verkauf Von Arbeitsbühnen

Verzug des Bestellers. Tilgt der Besteller fällige Forderungen nichtForderungen, gerät er die nicht vereinbarungsgemäss bezahlt werden, werden ohne weiteres fällig, und es wird vom Fälligkeitstag an, ohne vorherige Verzugsmeldung, ein Verzugszins in VerzugRechnung gestellt, der 5% beträgt. Werden vereinbarte Teil- zahlungen Teilzahlungen nicht bis spätestens 30 Tage nach deren Fälligkeit geleistet, so wird ohne weiteres der ganze Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Die Lieferfirma ist berechtigtBei Falschlieferungen oder massiven Defekten, die GBM zu vertreten hat und die eine Inbetriebnahme nicht erlauben, steht dem Besteller das Recht zu, Verlängerung der fälligen Zahlungstermine zu verlangen. GBM behält sich ausdrücklich das Recht vor, bei Zahlungsverzug des Bestellers vom Vertrag zurückzutreten und die ge- lieferten gelieferten Gegenstände zurückzufordern. Bei Teil- und Abzahlungsgeschäften ist sie überdies GBM berechtigt, den Rest des Kaufpreises in einer einmaligen Zahlung einzuforderneinzufordern oder vom Vertrag zurückzutreten. Sind andere Käufe bzwGBM kann sogar vom Vertrag zurücktreten und die gelieferten Gegenstände zurückfordern, wenn der Käufer mit der letzten Teilzahlung in Verzug ist. Bestellungen des Bestellers bei der Lieferfirma pendent, kann diese weitere Ablieferungen zurückstellen, solange der Besteller sich im Zahlungsverzug befindet. a) Spricht die Lieferfirma GBM den Rücktritt vom Vertrag aus, so ist der Besteller nebst der – ausser zur unverzüglichen Rückgabe der bereits gelieferten Gegenstände zu den folgenden Leistungen verpflichtet: - zur Entrichtung eines Mietzinses von 5% des vereinbarten Kaufpreises für jeden vollen oder angebro- chenen angebrochenen Monat ab Lieferung bis zur Rückgabe der gelieferten Sachen; - zur Leistung von Schadenersatz für allfällige ausserordentliche Abnützung und für Beschädigungen der gelieferten Sachen; - zur Bezahlung der Demontage-, Transport- und Versicherungskosten für die Rücksendung der gelie- ferten gelieferten Sachen und allfälliger weiterer damit verbundener Spesen. Der Besteller schuldet diese Leistungen auch dann, wenn ihm kein Verschulden zur Last fällt. b) . Übersteigt der Schaden, den die Lieferfirma GBM erlitten hat, die unter a) festgelegten Leistungen, so hat ihr der Besteller den Mehrbetrag zu ersetzen. c) , sofern er nicht beweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Auf andere Fälle der Nicht- oder Schlechterfüllung Nichterfüllung des Vertrages durch den Besteller (beispielsweise Besteller, wie z.B. Nichtabnahme bestellter Objekte) Objekte finden die vorstehenden Bestimmungen sinngemäss Anwendung; dies falls stellt die Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und dem Preis, zu dem die Lieferfirma das vertragsgegenständliche Objekt anderweitig absetzen kann, eine ersatzpflichtige Schadenposition dar. d) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Verzug.

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