Common use of Verzug des Bestellers Clause in Contracts

Verzug des Bestellers. Forderungen, die nicht vereinbarungsgemäss bezahlt werden, werden ohne weiteres fällig, und es wird vom Fälligkeitstag an, ohne vorherige Verzugsmeldung, ein Verzugszins in Rechnung gestellt, der normalerweise 1% über dem üblichen Kontokorrentzins der Banken liegt. Werden vereinbarte Teilzahlungen nicht bis spätestens 30 Tage nach deren Fälligkeit geleistet, so wird ohne weiteres der ganze Restbetrag fällig. Bei Falschlieferungen oder massiven Defekten, die der Lieferant zu vertreten hat und die eine Inbetriebnahme nicht erlauben, steht dem Besteller das Recht zu, Verlängerung der fälligen Zahlungstermine zu verlangen. Die Lieferfirma behält sich ausdrücklich das Recht vor, bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferten Gegenstände zurückzufordern. Bei Teil- und Abzahlungsgeschäften ist sie berechtigt, den Rest des Kaufpreises in einer einmaligen Zahlung einzufordern oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferfirma kann sogar vom Vertrag zurücktreten und die gelieferten Gegenstände zurückfordern, wenn der Käufer mit der letzten Teilzahlung in Verzug ist.

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Samples: www.hydremag.ch, www.vsbm.ch

Verzug des Bestellers. Forderungen, die nicht vereinbarungsgemäss bezahlt werden, werden ohne weiteres fällig, und es wird vom Fälligkeitstag an, ohne vorherige Verzugsmeldung, ein Verzugszins in Rechnung gestellt, der normalerweise 1norma- lerweise 1 % über dem üblichen Kontokorrentzins der Banken liegt. Werden vereinbarte Teilzahlungen nicht bis spätestens 30 Tage nach deren Fälligkeit geleistet, so wird ohne weiteres der ganze Restbetrag fällig. Bei Falschlieferungen oder massiven Defekten, die der Lieferant zu vertreten hat und die eine Inbetriebnahme Inbetrieb- nahme nicht erlauben, steht dem Besteller das Recht zu, Verlängerung Verlängerungen der fälligen Zahlungstermine zu verlangen. Die Lieferfirma behält sich ausdrücklich das Recht vor, bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferten Gegenstände zurückzufordern. Bei Teil- und Abzahlungsgeschäften ist sie berechtigt, den Rest des Kaufpreises in einer einmaligen Zahlung Zah- lung einzufordern oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferfirma kann sogar vom Vertrag zurücktreten und die gelieferten Gegenstände zurückfordern, wenn der Käufer mit der letzten Teilzahlung in Verzug ist.

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Samples: www.rubag.ch

Verzug des Bestellers. Forderungen, die nicht vereinbarungsgemäss bezahlt werden, werden ohne weiteres fällig, und es wird vom Fälligkeitstag an, ohne vorherige Verzugsmeldung, ein Verzugszins in Rechnung gestellt, der normalerweise 1% über dem üblichen Kontokorrentzins der Banken liegt. Werden vereinbarte Teilzahlungen Zahlungen nicht bis spätestens 30 Tage nach deren Fälligkeit geleistet, so wird automatisch und ohne weiteres Mahnung der ganze Restbetrag fällig. Bei Falschlieferungen oder massiven DefektenFür Forderungen, die nicht vereinbarungsgemäss bezahlt werden, wird vom Fälligkeitstag an, ohne vorherige Mahnung, ein Verzugszins von 1 % über dem üblichen Kontokorrentzins der Lieferant zu vertreten hat Banken in Rechnung gestellt. Beanstandungen irgendwelcher Art und die eine Inbetriebnahme nicht erlauben, steht Verzögerungen in der Ablieferung geben dem Besteller das Recht zukein Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder Verlängerung der fälligen Zahlungstermine Termine zu verlangen. Die Lieferfirma RBS behält sich ausdrücklich das Recht vor, bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferten allfällig bereits gelieferte Gegenstände auf Kosten des Bestellers zurückzufordern. Bei Ausbleiben einer Rate im Rahmen von Teil- und Abzahlungsgeschäften ist sie berechtigt, den Rest des Kaufpreises in einer einmaligen Zahlung einzufordern oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferfirma kann sogar vom Vertrag zurücktreten und die gelieferten Gegenstände zurückfordern, wenn der Käufer mit der letzten Teilzahlung in Verzug ist.

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Samples: www.rosenbauer.com

Verzug des Bestellers. Forderungen, die nicht vereinbarungsgemäss bezahlt werden, werden ohne weiteres fällig, und es wird vom Fälligkeitstag an, ohne vorherige Verzugsmeldung, ein Verzugszins in Rechnung gestellt, der normalerweise 1% über dem üblichen Kontokorrentzins Kontokor- rentzins der Banken liegt. Werden vereinbarte Teilzahlungen nicht bis spätestens 30 Tage nach deren Fälligkeit geleistet, so wird ohne weiteres der ganze gan- ze Restbetrag fällig. Bei Falschlieferungen oder massiven Defekten, die der Lieferant zu vertreten hat und die eine Inbetriebnahme nicht erlauben, steht dem Besteller das Recht zu, Verlängerung der fälligen Zahlungstermine zu verlangen. Die Lieferfirma behält sich ausdrücklich das Recht vor, bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferten Gegenstände zurückzufordern. Bei Teil- und Abzahlungsgeschäften ist sie berechtigt, den Rest des Kaufpreises in einer einmaligen Zahlung einzufordern oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferfirma kann sogar vom Vertrag zurücktreten und die gelieferten Gegenstände zurückfordernzurückfor- dern, wenn der Käufer mit der letzten Teilzahlung in Verzug ist.

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Samples: www.skyworkertrade.ch