Verzug, Rücktritt und Kündigung Musterklauseln

Verzug, Rücktritt und Kündigung. 2.6.1 Bei Verzug mit der Leistung sowie bei vertragswidriger Leistung ist der Auftraggeber – unbeschadet weiterreichender Ansprüche – berechtigt, entweder sofort oder unter Setzung ei- ner Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder auf Vertragserfüllung zu bestehen. Die gleichen Rechte stehen dem Auftraggeber zu, wenn über das Vermögen des Auftragnehmers der Konkurs eröffnet oder der Antrag auf Eröffnung des Konkur- ses mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wurde oder wenn das Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsteilen in Folge pflichtwidrigen Verhaltens des Auftragnehmers derart tiefgreifend erschüttert ist, dass dem Auftraggeber eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zugemutet werden kann. 2.6.2 Wird mit dem Vertrag (Rahmenvertrag usw) ein Dauer- schuldverhältnis begründet, so kann der Auftraggeber das Ver- tragsverhältnis aus wichtigen, somit insbesondere aus den in 2.6.1 angeführten Gründen mit sofortiger Wirkung aufkündigen.
Verzug, Rücktritt und Kündigung. 1.7.1 Bei Verzug mit der Leistung sowie bei vertragswidriger Leistung ist der Auftraggeber – unbeschadet aller weiter reichen- den Ansprüche – berechtigt, entweder sofort oder unter Setzung einer angemessenen, jedoch 14 Tage nicht übersteigenden Nachfrist vom Vertrag - nach freier Xxxx des Auftraggebers zur Gänze oder zum Teil – zurückzutreten oder auf Vertragserfüllung zu bestehen. 1.7.2 Die gleichen Rechte stehen dem Auftraggeber zu, wenn (1) der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftragnehmers mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen, (2) das Insolvenzverfahren über dessen Vermögen aus diesem Grund aufgehoben, (3) dem Auftraggeber das Festhalten am Vertrag wegen Um- ständen aufseiten des Auftragnehmers unzumutbar oder (4) vom Auftragnehmer gegen seine Verpflichtung zu Maß- nahmen gegen Korruption und Wettbewerbsbeschränkun- gen sowie Lohn- und Sozialdumping (1.16) und/oder gegen seine Geheimhaltungspflicht (1.17) verstoßen wurde. 1.7.3 Wird mit dem Vertrag (zB Rahmenvertrag) ein Dauer- schuldverhältnis begründet, so kann es der Auftraggeber aus wichtigen, somit insbesondere aus den in 1.7.1 und 1.7.2 ange- führten Gründen nach oder auch ohne Abmahnung mit sofortiger Wirkung aufkündigen, gleichviel, ob es befristet oder unbefristet ist. 1.7.4 Ein unbefristetes Dauerschuldverhältnis kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist zum Letzten eines jeden Kalendermonats aufgekündigt werden. 1.7.5 Wurde ein Vertrag im Anschluss an ein Verfahren nach dem Bundesvergabegesetz idgF abgeschlossen, liegt ein wichti- ger Grund, der den Auftraggeber zur vorzeitigen und fristlosen Kündigung des Vertrages bzw. zum vorzeitigen Rücktritt ohne Nachfristsetzung berechtigt, auch vor, (1) wenn der Auftraggeber davon Kenntnis erlangt, dass der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung ge- mäß Bundesvergabegesetz idgF vom Vergabeverfahren auszuschließen gewesen wäre oder der Vertrag aufgrund einer schweren Verletzung der Verpflichtungen gemäß dem AEUV oder der Richtlinie 2014/25/EU, die der Gerichtshof der Europäischen Union in einem Verfahren nach Art. 258 AEUV festgestellt hat, nicht an den Auftragnehmer hätte vergeben werden dürfen; (2) wenn der Vertrag während seiner Laufzeit ohne Durchfüh- rung eines neuen Vergabeverfahrens gemäß Bundesver- gabegesetz idgF wesentlich geändert wurde. 1.7.6 Bei gänzlichem Rücktritt gemäß1.7.1, 1.7.2 oder 1.7.5 (1) steht dem Auftragnehmer keine Vergütung, bei der gänzlic...

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  • Laufzeit und Kündigung 5.1 Diese Vereinbarung tritt am in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Im Fall der Verwendung als Modul zum Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag tritt diese Vereinbarung zeitgleich mit dem Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag, jedoch frühestens zum , in Kraft. Wird der Lieferantenrahmenvertrag gekündigt, endet auch die Laufzeit des Moduls Zuordnungsvereinbarung. 5.2 Diese Vereinbarung kann ungeachtet der vorstehenden Ziffer auch von beiden Parteien gesondert schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung ist jeweils zum Ersten eines Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten möglich. 5.3 Ansprüche zwischen den Vertragsparteien, die während der Laufzeit dieses Vertrages entstanden sind, bleiben von der Beendigung dieses Vertrages unberührt.

  • Vertragslaufzeit und Kündigung 5.1 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Monat, sofern der Kunde keine längere Laufzeit beauftragt hat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Monatsende gekündigt wird. Die Wiederaufnahme eines Nutzungsverhältnisses ist unter Berechnung der Wiederanschlusskosten nach Umfang des handwerklichen Aufwands möglich. Muss das Vertragsverhältnis seitens des Kunden aus anderem wichtigem Grund vorzeitig beendet werden, ist der Telekommunikationsnetzbetreiber berechtigt den ihm daraus entstandenen Schaden dem Kunden zu berechnen (z.B. Nachberechnung von zur Verfügung gestellter Hardware für eine bestimmte Laufzeit). 5.2 Die vereinbarten Preise entsprechend der gültigen Preisliste, sind zum 3. eines Monats ohne Abzug fällig und werden vom Auftragnehmer über das genannte Bankkonto eingezogen, im Übrigen erfolgt keine gesonderte Rechnungslegung. Für jede nicht eingelöste bzw. zurück gereichte Lastschrift hat der Kunde dem Telekommunikationsnetzbetreiber die ihm entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. Alle Entgelte incl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sind ab Bereitstellung zu zahlen. Einmalige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. 5.3 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Preis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann der Netzbetreiber den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Telekommunikationsnetzbetreiber vorbehalten. Gerät der Telekommunikationsnetzbetreiber mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach den Bestimmungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Telekommunikationsnetzbetreiber eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens vier Wochen betragen muss.

  • Folgen der Vertragsbeendigung Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt das eingeräumte Nutzungsrecht an der Software. Der Lizenzschlüssel wird deaktiviert. Die Software kann somit nicht weiter genutzt werden.

  • Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.

  • Laufzeit und Beendigung 9.1 Die Services werden für den in Ihrem Auftrag festgelegten Leistungszeitraum erbracht. 9.2 Wir sind berechtigt, den Zugriff oder die Nutzung der Services für Sie oder Ihre Nutzer auszusetzen, wenn wir Grund zur Annahme haben, dass (a) eine erhebliche Bedrohung für die Funktionalität, Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Services oder von Inhalten, Daten oder Applikationen in den Services besteht; (b) Sie oder Ihre Nutzer zum Begehen rechtswidriger Handlungen auf die Services zugreifen oder diese nutzen, oder (c) gegen die Acceptable Use Policy verstoßen wird. Sofern angemessen durchführbar und rechtlich zulässig, kündigen wir Ihnen eine solche Aussetzung im Voraus an. Wir werden uns angemessen anstrengen, die Services unverzüglich wiederherzustellen, sobald wir festgestellt haben, dass das für die Aussetzung ursächliche Problem behoben wurde. Während des Aussetzungszeitraums stellen wir Ihnen Ihre Inhalte (wie zum Datum der Aussetzung vorhanden) zur Verfügung. Eine Aussetzung im Rahmen dieses Abschnitts entbindet Sie nicht von Ihrer Verpflichtung, Zahlungen im Rahmen des Rahmenvertrags zu leisten. 9.3 Sollte einer von uns gegen wesentliche Bestimmungen des Rahmenvertrags oder eines Auftrags verstoßen und diese Vertragsverletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Eingang der schriftlichen Abmahnung beheben, ist die nicht vertragsbrüchige Partei berechtigt, (a) im Fall eines Verstoßes gegen einen Auftrag, den betreffenden Auftrag zu kündigen, oder (b) im Fall eines Verstoßes gegen den Rahmenvertrag, den Rahmenvertrag und etwaige auf Grundlage des Vertrags erteilten Aufträge zu kündigen. Wenn Oracle Aufträge wie in dem vorstehenden Satz vorgesehen kündigt, sind Sie verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen alle Beträge zu bezahlen, die bis zu einer solchen Kündigung angefallen sind, sowie alle noch nicht bezahlten Beträge für die gemäß den betreffenden Aufträgen bestellten Services zuzüglich Steuern und Spesen. Außer bei der Nichtzahlung von Gebühren kann die nicht vertragsbrüchige Partei im eigenen Ermessen zustimmen, den Zeitraum von 30 Tagen so lange zu verlängern, wie die vertragsbrüchige Partei weiterhin angemessene Anstrengungen zur Abhilfe des Verstoßes unternimmt. Sie stimmen zu, dass Sie keine bestellten Services nutzen dürfen, wenn Sie vertragsbrüchig sind.

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,

  • Folgen der Kündigung 17.1 Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die Karte nicht mehr benutzt werden. Die Aufwendun- gen, die aus der weiteren Nutzung der gekündigten Karte bis zu ihrer Rückgabe an die Bank entstehen, hat der Karteninhaber – bzw. haben die gemäß den Ziffern 12.2 bis 12.3 gesamtschuldnerisch Haftenden und bei der BasicCard für Jugendliche der/die Sorge- berechtigte(n) gemäß den Ziffern 13.4 und 13.6 – zu tragen. Unabhängig davon wird die Bank zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Verfügungen mit gekün- digten Karten nach Wirksamwerden der Kündigung zu unterbinden. 17.2 Mit Wirksamwerden der Kündigung des zu- sätzlichen Vertrags über das Einlagengeschäft und/oder die Kreditgewährung mit der Bank (vgl. Ziffer 1.3) ist letztere verpflichtet, etwaiges Gutha- ben samt aufgelaufenen Zinsen auf das zu diesem Zeitpunkt gültige Abrechnungskonto der Karte zu überweisen. Im Falle einer Kreditgewährung ist der gewährte Kredit samt ausstehender Kreditzinsen mit Wirksamwerden der Kündigung des Kreditver- trags fällig gestellt und wird dem zu diesem Zeit- punkt gültigen Abrechnungskonto der Karte belas- tet.

  • Kündigung während der Probezeit Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

  • Vertragsdauer und Kündigung 1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 2. Die Vertragsparteien können den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

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