Common use of Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise Clause in Contracts

Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden bewertungstäglich im Internet auf der Website xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx veröffentlicht. Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile Werden Anteile über Dritte ausgegeben oder zurückgenommen, so wird der Dritte hierfür ggf. weitere eigene Kosten berechnen. Verwaltungs- und sonstige Kosten Die tägliche Vergütung für die Verwaltung des Sondervermögens beträgt für die Anteilklasse A (EUR) 1,50 % p.a. des anteiligen Wertes des Sondervermögens, errechnet auf Basis des börsentäglich ermittelten Inventarwertes. Es steht der Gesellschaft frei, eine niedrigere Vergütung zu berechnen. Daneben erhält die Gesellschaft eine tägliche Administrationsgebühr in Höhe von 0,50 % p.a. des Wertes des Sondervermögens, errechnet auf Basis des börsentäglich ermittelten Inventarwertes. Es steht der Gesellschaft frei, eine niedrigere Administrationsgebühr zu berechnen. Mit dieser Administrationsgebühr sind folgende Vergütungen und Aufwendungen abgedeckt und werden dem Sondervermögen nicht separat belastet: · Vergütung der Depotbank, · bankübliche Depotgebühren, ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Wertpapiere im Ausland, · Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten Jahres- und Halbjahresberichte, · Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte sowie des Auflösungsberichts, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und der Ausschüttungen bzw. der thesaurierten Erträge, · Kosten für die Prüfung des Sondervermögens durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft, einschließlich der Kosten der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden, · ggf. Kosten zur Analyse des Anlageerfolgs durch Dritte, · ggf. Kosten für die Einlösung der Ertragsscheine, · ggf. Kosten für die Ertragsschein-Bogenerneuerung. Neben den oben genannten Vergütungen erhält die Gesellschaft eine weitere tägliche Vergütung. Die Vergütung beträgt 0,75 % p.a. des anteiligen Wertes des Sondervermögens, errechnet auf Basis des börsentäglich ermittelten Inventarwertes. Die Gesellschaft kann diese Vergütung als Vertriebsprovision an die Vertriebsstellen weiterleiten. Es steht der Gesellschaft frei, eine niedrigere Vergütung zu berechnen. Die oben genannten Vergütungen können dem Sondervermögen jederzeit entnommen werden. Die Gesellschaft schöpft diese Gebührenrahmen derzeit nicht voll aus, sondern erhebt bis auf weiteres lediglich die in der Tabelle Kapital Plus im Überblick angegebenen Sätze. In den vergangenen drei Jahren hat die Gesellschaft ohne Bindung für die Zukunft jeweils auf die Belastung eines Teils der ihr zustehenden Vergütung verzichtet, sodass sich folgende effektive Belastungen ergeben: Im Jahre 2009 · effektiv belastete Verwaltungsvergütung für die Anteilklasse A (EUR): 0,90 % p.a. Im Jahre 20010 · effektiv belastete Verwaltungsvergütung für die Anteilklasse A (EUR): 0,90 % p.a. Im Jahre 2011 · effektiv belastete Verwaltungsvergütung für die Anteilklasse A (EUR): 0,90 % p.a. Darüber hinaus gehen weitere Aufwendungen zulasten des Sondervermögens: · im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen (einschließlich der daran nach Marktusancen ggf. gekoppelten Zurverfügungstellung von Research- und Analyseleistungen) und der Inanspruchnahme bankenüblicher Wertpapierdarlehensprogramme entstehende Kosten, · im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung eventuell entstehende Steuern, · Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung berechtigt erscheinender, dem Sondervermögen zuzuordnender Rechtsansprüche sowie für die Abwehr unberechtigt erscheinender, auf das Sondervermögen bezogener Forderungen, · Kosten für die Prüfung, Geltendmachung und Durchsetzung eventueller Ansprüche auf Reduzierung, Anrechnung bzw. Erstattung von Quellensteuern oder anderer Steuern bzw. fiskalischer Abgaben. Die Gesellschaft kann im Zusammenhang mit Handelsgeschäften Research- und Analyseleistungen von Brokern erhalten, die im Interesse der Anleger bei den Anlageentscheidungen verwendet werden. Ferner kann die Gesellschaft mit ausgewählten Brokern Vereinbarungen abschließen, gemäß denen der jeweilige Broker Teile der Vergütungen, die die Gesellschaft für den Erwerb oder die Veräußerung von Vermögensgegenständen aufwendet, unmittelbar oder zeitversetzt an Dritte weiterleitet, die der Gesellschaft Research- oder Analyseleistungen zur Verfügung stellen, die von der Gesellschaft im Interesse der Anleger bei ihren Anlageentscheidungen verwendet werden (sog. Commission Sharing Agreements). Die Gesellschaft gibt im Regelfall Teile ihrer Verwaltungsvergütung als Provision an vermittelnde Stellen weiter; solche Leistungen können auch in nicht in Geldform angebotenen Zuwendungen bestehen. Dies erfolgt zur Abgeltung und Qualitätserhöhung von Vertriebs- und Beratungsleistungen auf der Grundlage vermittelter Bestände. Dabei kann es sich auch um wesentliche Teile der Verwaltungsvergütung handeln. Zugleich kann die Gesellschaft auch Vergütungen oder nicht in Geldform angebotene Zuwendungen von Dritten erhalten. Dem Anleger werden auf Nachfrage bei der Gesellschaft Einzelheiten über die gewährten oder erhaltenen Vergütungen und Zuwendungen offengelegt. Der Gesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Depotbank und an Dritte zu leistenden Vergütungen und Aufwendungserstattungen zu. Im Jahresbericht werden die im Geschäftsjahr zulasten des Sondervermögens angefallenen Kosten offengelegt und als Quote des durchschnittlichen Volumens des Sondervermögens ausgewiesen (Gesamtkostenquote – TER). Berücksichtigt werden die Verwaltungsvergütung, die Administrationsgebühr sowie gegebenenfalls darüber hinaus anfallende Kosten mit Ausnahme der im Sondervermögen angefallenen Transaktionskosten, Zinsen aus Kreditaufnahme und etwaiger erfolgsabhängiger Vergütungen. Der Aufwandsausgleich für die angefallenen Kosten wird nicht berücksichtigt. Weiterhin werden Kosten, die eventuell auf Zielfondsebene anfallen, nicht berücksichtigt. Die Summe der im angegebenen Zeitraum berücksichtigten Kosten wird zum durchschnittlichen Vermögen des Sondervermögens ins Verhältnis gesetzt. Der sich daraus ergebende Prozentsatz ist die TER. Die Berechnungsweise entspricht der gemäß der CESR Guideline 10-674 in Verbindung mit der EU-Verordnung 583/2010 empfohlenen Methode. Obgleich die Gesellschaft derzeit nicht davon ausgeht, dass sich die Gesamtkostenquote kurzfristig nachhaltig ändern wird, kann es doch in zukünftigen Perioden zu abweichenden Gesamtkostenquoten kommen, beispielsweise weil von der Gesellschaft nicht zu beeinflussende externe Kosten ansteigen.

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Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden bewertungstäglich im Internet bei jeder Ausgabe und Rücknahme in einer hinrei- chend verbreiteten Tages- und Wirtschaftszeitung oder/und auf der Website xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx veröffentlichtInternetseite xxx.xxx.xx veröf- fentlicht. Kosten bei Die Ausgabe und Rücknahme der Anteile durch die Gesellschaft bzw. durch die Depotbank erfolgt zum Ausgabepreis (Anteilwert zuzüglich Ausgabe- aufschlag) bzw. Rücknahmepreis (Anteilwert, ge- gebenenfalls abzüglich Rücknahmeabschlag) ohne Berechnung zusätzlicher Kosten. Werden Anteile über Dritte ausgegeben oder zurückgenommenzurückgegeben, so wird können Kosten bei der Rücknahme der Anteile anfallen. Bei Vertrieb von Anteilen über Dritte hierfür ggfkönnen auch höhere Kos- ten als der Ausgabepreis berechnet werden. weitere eigene Kosten berechnen. Verwaltungs- und sonstige Kosten Die tägliche Vergütung für die Verwaltung des Sondervermögens beträgt für die Anteilklasse A (EUR) 1,50 % p.a. des anteiligen Wertes des Sondervermögens, errechnet auf Basis des börsentäglich ermittelten Inventarwertes. Es steht der Gesellschaft frei, eine niedrigere Vergütung zu berechnen. Daneben erhält die Gesellschaft eine tägliche Administrationsgebühr in Höhe von 0,50 % p.a. des Wertes des Sondervermögens, errechnet auf Basis des börsentäglich ermittelten Inventarwertes. Es steht der Gesellschaft frei, eine niedrigere Administrationsgebühr zu berechnen. Mit dieser Administrationsgebühr sind folgende Vergütungen und Aufwendungen abgedeckt und werden Aufwendungserstattungen aus dem Sondervermögen an die Gesellschaft, die Depotbank und Dritte unterliegen nicht separat belastet: · Vergütung der DepotbankGe- nehmigungspflicht der BaFin. Einzelheiten zu die- sen Vergütungen und Aufwendungserstattungen, · bankübliche Depotgebührenmit denen das Sondervermögen belastet werden kann, ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Wertpapiere sind im Ausland, · Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten Jahres- und Halbjahresberichte, · Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte sowie Besonderen Teil des Auflösungsberichts, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und der Ausschüttungen bzw. der thesaurierten Erträge, · Kosten für die Prüfung des Sondervermögens durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft, einschließlich der Kosten der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden, · ggf. Kosten zur Analyse des Anlageerfolgs durch Dritte, · ggf. Kosten für die Einlösung der Ertragsscheine, · ggf. Kosten für die Ertragsschein-Bogenerneuerung. Neben den oben genannten Vergütungen erhält die Gesellschaft eine weitere tägliche Vergütung. Die Vergütung beträgt 0,75 % p.a. des anteiligen Wertes des Sondervermögens, errechnet auf Basis des börsentäglich ermittelten Inventarwertes. Die Gesellschaft kann diese Vergütung als Vertriebsprovision an die Vertriebsstellen weiterleiten. Es steht der Gesellschaft frei, eine niedrigere Vergütung zu berechnen. Die oben genannten Vergütungen können dem Sondervermögen jederzeit entnommen werden. Die Gesellschaft schöpft diese Gebührenrahmen derzeit nicht voll aus, sondern erhebt bis auf weiteres lediglich die in der Tabelle Kapital Plus im Überblick angegebenen Sätze. In den vergangenen drei Jahren hat die Gesellschaft ohne Bindung für die Zukunft jeweils auf die Belastung eines Teils der ihr zustehenden Vergütung verzichtet, sodass sich folgende effektive Belastungen ergeben: Im Jahre 2009 · effektiv belastete Verwaltungsvergütung für die Anteilklasse A (EUR): 0,90 % p.a. Im Jahre 20010 · effektiv belastete Verwaltungsvergütung für die Anteilklasse A (EUR): 0,90 % p.a. Im Jahre 2011 · effektiv belastete Verwaltungsvergütung für die Anteilklasse A (EUR): 0,90 % p.a. Darüber hinaus gehen weitere Aufwendungen zulasten des Sondervermögens: · im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen (einschließlich der daran nach Marktusancen ggf. gekoppelten Zurverfügungstellung von Research- und Analyseleistungen) und der Inanspruchnahme bankenüblicher Wertpapierdarlehensprogramme entstehende Kosten, · im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung eventuell entstehende Steuern, · Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung berechtigt erscheinender, dem Sondervermögen zuzuordnender Rechtsansprüche sowie für die Abwehr unberechtigt erscheinender, auf das Sondervermögen bezogener Forderungen, · Kosten für die Prüfung, Geltendmachung und Durchsetzung eventueller Ansprüche auf Reduzierung, Anrechnung bzw. Erstattung von Quellensteuern oder anderer Steuern bzw. fiskalischer Abgaben. Die Gesellschaft kann im Zusammenhang mit Handelsgeschäften Research- und Analyseleistungen von Brokern erhalten, die im Interesse der Anleger bei den Anlageentscheidungen verwendet werden. Ferner kann die Gesellschaft mit ausgewählten Brokern Vereinbarungen abschließen, gemäß denen der jeweilige Broker Teile der Vergütungen, die die Gesellschaft für den Erwerb oder die Veräußerung von Vermögensgegenständen aufwendet, unmittelbar oder zeitversetzt an Dritte weiterleitet, die der Gesellschaft Research- oder Analyseleistungen zur Verfügung stellen, die von der Gesellschaft im Interesse der Anleger bei ihren Anlageentscheidungen verwendet werden (sog. Commission Sharing Agreements). Die Gesellschaft gibt im Regelfall Teile ihrer Verwaltungsvergütung als Provision an vermittelnde Stellen weiter; solche Leistungen können auch in nicht in Geldform angebotenen Zuwendungen bestehen. Dies erfolgt zur Abgeltung und Qualitätserhöhung von Vertriebs- und Beratungsleistungen auf der Grundlage vermittelter Bestände. Dabei kann es sich auch um wesentliche Teile der Verwaltungsvergütung handeln. Zugleich kann die Gesellschaft auch Vergütungen oder nicht in Geldform angebotene Zuwendungen von Dritten erhalten. Dem Anleger werden auf Nachfrage bei der Gesellschaft Einzelheiten über die gewährten oder erhaltenen Vergütungen und Zuwendungen offengelegtVerkaufspros- pektes detailliert aufgeführt. Der Gesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Depotbank und an Dritte zu leistenden geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen Auf- wendungserstattungen zu. IGeldwerte Vorteile von Brokern und Händlern, welche die Gesellschaft im Interesse der Anleger nutzt, bleiben unberührt (sie- he Abschnitte „Kauf- und Verkaufsorders für Wert- papiere und Finanzinstrumente“ und „Provisions- teilung“). Neben den im Besonderen Teil des Verkaufs- prospektes genannten Vergütungen und Aufwen- dungserstattungen kann die Gesellschaft bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von Wertpa- pierdarlehensgeschäften für Rechnung des Son- dervermögens als pauschale Vergütung erhalten. Die Gesellschaft weist im Jahresbericht werden die im Geschäftsjahr zulasten eine Ge- samtkostenquote aus. Die Gesamtkostenquote umfasst alle bei der Verwaltung des zu Lasten des Sondervermögens angefallenen Kosten offengelegt mit Aus- nahme der Nebenkosten des Erwerbs und als Quote des der Kos- ten der Veräußerung von Vermögensgegenständen (im Folgenden „Transaktionskosten“). Die Gesamt- kostenquote stellt das Verhältnis der vorgenannten Kosten zu dem durchschnittlichen Volumens Nettoinventar- wert des Sondervermögens ausgewiesen (Gesamtkostenquote – TER)innerhalb des vorange- gangenen Geschäftsjahres dar. Berücksichtigt werden die Verwaltungsvergütung, die Administrationsgebühr sowie gegebenenfalls darüber hinaus anfallende Kosten mit Ausnahme der im Sondervermögen angefallenen Transaktionskosten, Zinsen aus Kreditaufnahme und etwaiger erfolgsabhängiger Vergütungen. Der Aufwandsausgleich für die angefallenen Kosten wird nicht berücksichtigt. Weiterhin werden Kosten, die eventuell auf Zielfondsebene anfallen, nicht berücksichtigt. Die Summe der im angegebenen Zeitraum berücksichtigten Kosten wird zum durchschnittlichen Vermögen des Sondervermögens ins Verhältnis gesetzt. Der sich daraus ergebende Prozentsatz ist die TER. Die Berechnungsweise entspricht der gemäß der CESR Guideline 10-674 in Verbindung mit der EU-Verordnung 583/2010 empfohlenen Methode. Obgleich die Gesellschaft derzeit nicht davon ausgeht, dass sich die Gesamtkostenquote kurzfristig nachhaltig ändern wird, kann es doch in zukünftigen Perioden zu abweichenden Gesamtkostenquoten kommen, beispielsweise weil von der Gesellschaft nicht zu beeinflussende externe Kosten ansteigenreich „Institutional Sales”.

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Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise. dws Die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden bewertungstäglich im Internet bei jeder Ausgabe und Rücknahme in einer hinrei- chend verbreiteten Tages- und Wirtschaftszeitung oder/und auf der Website xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx veröffentlichtInternetseite www. Kosten bei .de ver- öffentlicht. Die Ausgabe und Rücknahme der Anteile durch die Gesellschaft bzw. durch die Depotbank erfolgt zum Ausgabepreis (Anteilwert zuzüglich Ausgabeaufschlag) bzw. Rücknahmepreis (An- teilwert, gegebenenfalls abzüglich Rücknahme- abschlag) ohne Berechnung zusätzlicher Kosten. Werden Anteile über Dritte ausgegeben oder zurückgenommenzurückgegeben, so wird können Kosten bei der Rücknahme der Anteile anfallen. Bei Vertrieb von Anteilen über Dritte hierfür ggfkönnen auch höhere Kosten als der Ausgabe- preis berechnet werden. weitere eigene Kosten berechnen. Verwaltungs- und sonstige Kosten Die tägliche Vergütung für die Verwaltung des Sondervermögens beträgt für die Anteilklasse A (EUR) 1,50 % p.a. des anteiligen Wertes des Sondervermögens, errechnet auf Basis des börsentäglich ermittelten Inventarwertes. Es steht der Gesellschaft frei, eine niedrigere Vergütung zu berechnen. Daneben erhält die Gesellschaft eine tägliche Administrationsgebühr in Höhe von 0,50 % p.a. des Wertes des Sondervermögens, errechnet auf Basis des börsentäglich ermittelten Inventarwertes. Es steht der Gesellschaft frei, eine niedrigere Administrationsgebühr zu berechnen. Mit dieser Administrationsgebühr sind folgende Vergütungen und Aufwendungen abgedeckt und werden Aufwendungserstattungen aus dem Sondervermögen an die Gesellschaft, die Depotbank und Dritte unterliegen nicht separat belastet: · Vergütung der DepotbankGenehmigungspflicht der BaFin. Einzelheiten zu diesen Vergütungen und Aufwendungserstattun- gen, · bankübliche Depotgebührenmit denen das Sondervermögen belastet werden kann, ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Wertpapiere sind im Ausland, · Kosten für den Druck und Versand Besonderen Teil des Ver- kaufsprospektes detailliert aufgeführt. Der Gesellschaft fließen keine Rückvergütun- gen der für die Anleger bestimmten Jahres- und Halbjahresberichte, · Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte sowie des Auflösungsberichts, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und der Ausschüttungen bzw. der thesaurierten Erträge, · Kosten für die Prüfung des Sondervermögens durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft, einschließlich der Kosten der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden, · ggf. Kosten zur Analyse des Anlageerfolgs durch Dritte, · ggf. Kosten für die Einlösung der Ertragsscheine, · ggf. Kosten für die Ertragsschein-Bogenerneuerung. Neben den oben genannten Vergütungen erhält die Gesellschaft eine weitere tägliche Vergütung. Die Vergütung beträgt 0,75 % p.a. des anteiligen Wertes des Sondervermögens, errechnet auf Basis des börsentäglich ermittelten Inventarwertes. Die Gesellschaft kann diese Vergütung als Vertriebsprovision aus dem Sondervermögen an die Vertriebsstellen weiterleitenDe- potbank und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen zu. Es steht der Gesellschaft frei, eine niedrigere Vergütung zu berechnen. Die oben genannten Vergütungen können dem Sondervermögen jederzeit entnommen werden. Die Gesellschaft schöpft diese Gebührenrahmen derzeit nicht voll aus, sondern erhebt bis auf weiteres lediglich die in der Tabelle Kapital Plus im Überblick angegebenen Sätze. In den vergangenen drei Jahren hat die Gesellschaft ohne Bindung für die Zukunft jeweils auf die Belastung eines Teils der ihr zustehenden Vergütung verzichtet, sodass sich folgende effektive Belastungen ergeben: Im Jahre 2009 · effektiv belastete Verwaltungsvergütung für die Anteilklasse A (EUR): 0,90 % p.a. Im Jahre 20010 · effektiv belastete Verwaltungsvergütung für die Anteilklasse A (EUR): 0,90 % p.a. Im Jahre 2011 · effektiv belastete Verwaltungsvergütung für die Anteilklasse A (EUR): 0,90 % p.a. Darüber hinaus gehen weitere Aufwendungen zulasten des Sondervermögens: · im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen (einschließlich der daran nach Marktusancen ggf. gekoppelten Zurverfügungstellung von Research- und Analyseleistungen) und der Inanspruchnahme bankenüblicher Wertpapierdarlehensprogramme entstehende Kosten, · im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung eventuell entstehende Steuern, · Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung berechtigt erscheinender, dem Sondervermögen zuzuordnender Rechtsansprüche sowie für die Abwehr unberechtigt erscheinender, auf das Sondervermögen bezogener Forderungen, · Kosten für die Prüfung, Geltendmachung und Durchsetzung eventueller Ansprüche auf Reduzierung, Anrechnung bzw. Erstattung von Quellensteuern oder anderer Steuern bzw. fiskalischer Abgaben. Die Gesellschaft kann im Zusammenhang mit Handelsgeschäften Research- und Analyseleistungen Geldwerte Vorteile von Brokern erhaltenund Händlern, welche die im Interesse der Anleger bei den Anlageentscheidungen verwendet werden. Ferner kann die Gesellschaft mit ausgewählten Brokern Vereinbarungen abschließen, gemäß denen der jeweilige Broker Teile der Vergütungen, die die Gesellschaft für den Erwerb oder die Veräußerung von Vermögensgegenständen aufwendet, unmittelbar oder zeitversetzt an Dritte weiterleitet, die der Gesellschaft Research- oder Analyseleistungen zur Verfügung stellen, die von der Gesellschaft im Interesse der Anleger nutzt, bleiben unberührt (siehe Abschnitte „Kauf- und Verkaufsorders für Wertpapiere und Finanzinstru- mente“ und „Provisionsteilung“). Neben den im Besonderen Teil des Verkaufs- prospektes genannten Vergütungen und Auf- wendungserstattungen kann die Gesellschaft bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von Wertpapierdarlehensgeschäften für Rech- nung des Sondervermögens als pauschale Ver- gütung erhalten. Die Gesellschaft weist im Jahresbericht eine Gesamtkostenquote aus. Die Gesamtkosten- quote umfasst alle bei ihren Anlageentscheidungen verwendet werden der Verwaltung zu Las- ten des Sondervermögens im Geschäftsjahr angefallenen Kosten mit Ausnahme der Ne- benkosten des Erwerbs und der Kosten der Veräußerung von Vermögensgegenständen (sogim Folgenden „Transaktionskosten“). Commission Sharing Agreements)Die Gesamt- kostenquote stellt das Verhältnis der vorgenann- ten Kosten zu dem durchschnittlichen Nettoin- ventarwert des Sondervermögens innerhalb des vorangegangenen Geschäftsjahres dar. Die Gesellschaft gibt im Regelfall Teile ihrer Verwaltungsvergütung als Provision an vermittelnde Stellen weiter; solche Leistungen können auch in nicht in Geldform angebotenen Zuwendungen bestehen. Dies erfolgt zur Abgeltung und Qualitätserhöhung von Vertriebs- und Beratungsleistungen auf der Grundlage vermittelter Bestände. Dabei kann es sich auch um wesentliche Teile der Verwaltungsvergütung handeln. Zugleich Dies erfolgt zur Abgeltung von Vertriebsleistungen auf der Grundlage vermittel- ter Bestände. Der Jahresbericht enthält hierzu nähere Angaben. Die Gesellschaft kann nach ihrem freien Er- messen mit einzelnen Anlegern die Gesellschaft auch Vergütungen oder nicht teilweise Rückzahlung von vereinnahmter Verwaltungsver- gütung vereinbaren. Dies kommt insbesondere dann in Geldform angebotene Zuwendungen von Dritten erhaltenBetracht, wenn institutionelle Anleger direkt Großbeträge nachhaltig investieren. Dem Anleger werden auf Nachfrage An- sprechpartner bei der Gesellschaft Einzelheiten über die gewährten oder erhaltenen Vergütungen und Zuwendungen offengelegt. Der Gesellschaft fließen keine Rückvergütungen für diese Fragen ist der aus dem Sondervermögen an die Depotbank und an Dritte zu leistenden Vergütungen und Aufwendungserstattungen zu. Im Jahresbericht werden die im Geschäftsjahr zulasten des Sondervermögens angefallenen Kosten offengelegt und als Quote des durchschnittlichen Volumens des Sondervermögens ausgewiesen (Gesamtkostenquote – TER). Berücksichtigt werden die Verwaltungsvergütung, die Administrationsgebühr sowie gegebenenfalls darüber hinaus anfallende Kosten mit Ausnahme der im Sondervermögen angefallenen Transaktionskosten, Zinsen aus Kreditaufnahme und etwaiger erfolgsabhängiger Vergütungen. Der Aufwandsausgleich für die angefallenen Kosten wird nicht berücksichtigt. Weiterhin werden Kosten, die eventuell auf Zielfondsebene anfallen, nicht berücksichtigt. Die Summe der im angegebenen Zeitraum berücksichtigten Kosten wird zum durchschnittlichen Vermögen des Sondervermögens ins Verhältnis gesetzt. Der sich daraus ergebende Prozentsatz ist die TER. Die Berechnungsweise entspricht der gemäß der CESR Guideline 10-674 in Verbindung mit der EU-Verordnung 583/2010 empfohlenen Methode. Obgleich die Gesellschaft derzeit nicht davon ausgeht, dass sich die Gesamtkostenquote kurzfristig nachhaltig ändern wird, kann es doch in zukünftigen Perioden zu abweichenden Gesamtkostenquoten kommen, beispielsweise weil von der Gesellschaft nicht zu beeinflussende externe Kosten ansteigenBereich „Institutional Sales“.

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Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden bewertungstäglich bewer- tungstäglich im Internet auf der Website xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx veröffentlicht. Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile Werden Anteile über Dritte ausgegeben oder zurückgenommenzurückge- nommen, so wird der Dritte hierfür ggf. weitere eigene Kosten berechnen. Verwaltungs- und sonstige Kosten Die tägliche Vergütung Gesellschaft erhält für die Verwaltung des Sondervermögens beträgt für die Anteilklasse A (EUR) 1,50 Sonder- vermögens eine jährliche Vergütung von bis zu 1,65 % p.a. des anteiligen Wertes des Sondervermögens, errechnet auf Basis des börsentäglich ermittelten Inventarwertes. Es steht der Gesellschaft frei, eine niedrigere Vergütung zu berechnen. Daneben erhält die Gesellschaft eine tägliche Administrationsgebühr in Höhe von 0,50 % p.a. des Wertes des Sondervermögens, errechnet die auf Basis des börsentäglich den börsen- täglich ermittelten Inventarwertes. Es steht der Gesellschaft frei, eine niedrigere Administrationsgebühr Inventarwert zu berechnen. Mit dieser Administrationsgebühr sind folgende Vergütungen berechnen und Aufwendungen abgedeckt und werden dem Sondervermögen nicht separat belastet: · Vergütung der Depotbank, · bankübliche Depotgebühren, ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Wertpapiere im Ausland, · Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten Jahres- und Halbjahresberichte, · Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte sowie des Auflösungsberichts, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und der Ausschüttungen bzw. der thesaurierten Erträge, · Kosten für die Prüfung des Sondervermögens durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft, einschließlich der Kosten der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden, · ggf. Kosten zur Analyse des Anlageerfolgs durch Dritte, · ggf. Kosten für die Einlösung der Ertragsscheine, · ggf. Kosten für die Ertragsschein-Bogenerneuerung. Neben den oben genannten Vergütungen erhält die Gesellschaft eine weitere tägliche Vergütung. Die Vergütung beträgt 0,75 % p.a. des anteiligen Wertes des Sondervermögens, errechnet auf Basis des börsentäglich ermittelten Inventarwertes. Die Gesellschaft kann diese Vergütung als Vertriebsprovision an die Vertriebsstellen weiterleiten. Es steht der Gesellschaft frei, eine niedrigere Vergütung zu berechnen. Die oben genannten Vergütungen können dem Sondervermögen jederzeit entnommen werden. Die Gesellschaft schöpft diese Gebührenrahmen derzeit nicht voll aus, sondern erhebt bis auf weiteres lediglich die in der Tabelle Kapital Plus im Überblick angegebenen Sätze. In den vergangenen drei Jahren hat die Gesellschaft ohne Bindung für die Zukunft jeweils auf die Belastung am Ende eines Teils der ihr zustehenden Vergütung verzichtet, sodass sich folgende effektive Belastungen ergeben: Im Jahre 2009 · effektiv belastete Verwaltungsvergütung für die Anteilklasse A (EUR): 0,90 % p.a. Im Jahre 20010 · effektiv belastete Verwaltungsvergütung für die Anteilklasse A (EUR): 0,90 % p.a. Im Jahre 2011 · effektiv belastete Verwaltungsvergütung für die Anteilklasse A (EUR): 0,90 % p.a. Darüber hinaus gehen weitere Aufwendungen zulasten des Sondervermögens: · im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen (einschließlich der daran nach Marktusancen ggf. gekoppelten Zurverfügungstellung von Research- und Analyseleistungen) und der Inanspruchnahme bankenüblicher Wertpapierdarlehensprogramme entstehende Kosten, · im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung eventuell entstehende Steuern, · Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung berechtigt erscheinender, dem Sondervermögen zuzuordnender Rechtsansprüche sowie für die Abwehr unberechtigt erscheinender, auf das Sondervermögen bezogener Forderungen, · Kosten für die Prüfung, Geltendmachung und Durchsetzung eventueller Ansprüche auf Reduzierung, Anrechnung bzw. Erstattung von Quellensteuern oder anderer Steuern bzw. fiskalischer Abgaben. Die Gesellschaft kann im Zusammenhang mit Handelsgeschäften Research- und Analyseleistungen von Brokern erhalten, die im Interesse der Anleger bei den Anlageentscheidungen verwendet werden. Ferner kann die Gesellschaft mit ausgewählten Brokern Vereinbarungen abschließen, gemäß denen der jeweilige Broker Teile der Vergütungen, die die Gesellschaft für den Erwerb oder die Veräußerung von Vermögensgegenständen aufwendet, unmittelbar oder zeitversetzt an Dritte weiterleitet, die der Gesellschaft Research- oder Analyseleistungen zur Verfügung stellen, die von der Gesellschaft im Interesse der Anleger bei ihren Anlageentscheidungen verwendet werden (sog. Commission Sharing Agreements)jeden Monats zahlbar ist. Die Gesellschaft gibt im Regelfall Teile ihrer Falle der Bildung von Anteilklassen für jede An- teilklasse im ausführlichen Verkaufsprospekt sowie im Jahres- und Halbjahresbericht die jeweils berechnete Verwaltungsvergütung als Provision an vermittelnde Stellen weiter; solche Leistungen können auch in nicht in Geldform angebotenen Zuwendungen bestehenan. Dies erfolgt zur Abgeltung und Qualitätserhöhung von Vertriebs- und Beratungsleistungen auf der Grundlage vermittelter Bestände. Dabei kann es sich auch um wesentliche Teile der Verwaltungsvergütung handeln. Zugleich Darüber hinaus kann die Gesellschaft auch Vergütungen oder nicht für die Verwal- tung des Sondervermögens am letzten Bewertungs- stichtag eines Geschäftsjahres aus dem Sondervermö- gen eine erfolgsbezogene Vergütung in Geldform angebotene Zuwendungen Höhe von Dritten bis zu 20 % der Wertentwicklung der umlaufenden Anteile zwi- schen den Bewertungsstichtagen erhalten. Dem Anleger Eine solche Vergütung wird dabei nur auf den Teil der Wertentwick- lung berechnet, die den Vergleichsindex übersteigt. Auf der Grundlage täglicher Berechnungen werden auf Nachfrage bei eine etwa anfallende erfolgsbezogene Vergütung im Sonder- vermögen zurückgestellt bzw. vorgenommene Rückstel- lungen aufgelöst. Die erfolgsbezogene Vergütung kann zum bzw. nach Ende des Geschäftsjahres entnommen werden. Ist der für die Feststellung des Vergleichsindexes nach diesen Bedingungen bestimmte Tag kein Geschäftstag, so ist der an dem vorangegangenen Geschäftstag festge- stellte Wert des Vergleichsindexes maßgeblich. Falls der Vergleichsindex entfallen sollte, wird die Gesellschaft Einzelheiten über ei- nen vergleichbaren anderen Vergleichsindex festlegen, der an die gewährten oder erhaltenen Vergütungen und Zuwendungen offengelegtStelle des genannten Vergleichsindexes tritt. Der Gesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Depotbank und an Dritte zu leistenden Vergütungen und Aufwendungserstattungen zu. Im Jahresbericht werden die im Geschäftsjahr zulasten Vergleichsindex des Sondervermögens angefallenen Kosten offengelegt und als Quote des durchschnittlichen Volumens des Sondervermögens ausgewiesen setzt sich zu- sammen aus 60 % MDAX (Gesamtkostenquote – TERSchlusskurs). Berücksichtigt werden die Verwaltungsvergütung, die Administrationsgebühr sowie gegebenenfalls darüber hinaus anfallende Kosten mit Ausnahme der im Sondervermögen angefallenen Transaktionskosten, Zinsen aus Kreditaufnahme und etwaiger erfolgsabhängiger Vergütungen. Der Aufwandsausgleich für die angefallenen Kosten wird nicht berücksichtigt. Weiterhin werden Kosten, die eventuell auf Zielfondsebene anfallen, nicht berücksichtigt. Die Summe der im angegebenen Zeitraum berücksichtigten Kosten wird zum durchschnittlichen Vermögen des Sondervermögens ins Verhältnis gesetzt. Der sich daraus ergebende Prozentsatz ist die TER. Die Berechnungsweise entspricht der gemäß der CESR Guideline 10-674 in Verbindung mit der EU-Verordnung 583/2010 empfohlenen Methode. Obgleich die Gesellschaft derzeit nicht davon ausgeht, dass sich die Gesamtkostenquote kurzfristig nachhaltig ändern wird, kann es doch in zukünftigen Perioden zu abweichenden Gesamtkostenquoten kommen, beispielsweise weil von der Gesellschaft nicht zu beeinflussende externe Kosten ansteigen.; 30 % TecDAX

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Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden bewertungstäglich im Internet bei jeder Ausgabe und Rücknahme in einer hinrei- chend verbreiteten Tages- und Wirtschaftszeitung oder/und auf der Website xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx veröffentlichtInternetseite xxx.xxx.xx ver- öffentlicht. Kosten bei Die Ausgabe und Rücknahme der Anteile durch die Gesellschaft bzw. durch die Depotbank erfolgt zum Ausgabepreis (Anteilwert zuzüglich Ausgabeaufschlag) bzw. Rücknahmepreis (An- teilwert, gegebenenfalls abzüglich Rücknahme- abschlag) ohne Berechnung zusätzlicher Kosten. Werden Anteile über Dritte ausgegeben oder zurückgenommenzurückgegeben, so wird können Kosten bei der Rücknahme der Anteile anfallen. Bei Vertrieb von Anteilen über Dritte hierfür ggfkönnen auch höhere Kosten als der Ausgabe- preis berechnet werden. weitere eigene Kosten berechnen. Verwaltungs- und sonstige Kosten Die tägliche Vergütung für die Verwaltung des Sondervermögens beträgt für die Anteilklasse A (EUR) 1,50 % p.a. des anteiligen Wertes des Sondervermögens, errechnet auf Basis des börsentäglich ermittelten Inventarwertes. Es steht der Gesellschaft frei, eine niedrigere Vergütung zu berechnen. Daneben erhält die Gesellschaft eine tägliche Administrationsgebühr in Höhe von 0,50 % p.a. des Wertes des Sondervermögens, errechnet auf Basis des börsentäglich ermittelten Inventarwertes. Es steht der Gesellschaft frei, eine niedrigere Administrationsgebühr zu berechnen. Mit dieser Administrationsgebühr sind folgende Vergütungen und Aufwendungen abgedeckt und werden Aufwendungserstattungen aus dem Sondervermögen nicht separat belastet: · Vergütung an die Gesellschaft, die Depotbank und Dritte unterliegen der DepotbankGeneh- migungspflicht der BaFin. Einzelheiten zu diesen Vergütungen und Aufwendungserstattungen, · bankübliche Depotgebührenmit denen das Sondervermögen belastet werden kann, ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Wertpapiere sind im Ausland, · Kosten für den Druck und Versand Besonderen Teil des Verkaufspros- pektes detailliert aufgeführt. Der Gesellschaft fließen keine Rückvergütun- gen der für die Anleger bestimmten Jahres- und Halbjahresberichte, · Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte sowie des Auflösungsberichts, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und der Ausschüttungen bzw. der thesaurierten Erträge, · Kosten für die Prüfung des Sondervermögens durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft, einschließlich der Kosten der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden, · ggf. Kosten zur Analyse des Anlageerfolgs durch Dritte, · ggf. Kosten für die Einlösung der Ertragsscheine, · ggf. Kosten für die Ertragsschein-Bogenerneuerung. Neben den oben genannten Vergütungen erhält die Gesellschaft eine weitere tägliche Vergütung. Die Vergütung beträgt 0,75 % p.a. des anteiligen Wertes des Sondervermögens, errechnet auf Basis des börsentäglich ermittelten Inventarwertes. Die Gesellschaft kann diese Vergütung als Vertriebsprovision aus dem Sondervermögen an die Vertriebsstellen weiterleitenDe- potbank und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen zu. Es steht der Gesellschaft frei, eine niedrigere Vergütung zu berechnen. Die oben genannten Vergütungen können dem Sondervermögen jederzeit entnommen werden. Die Gesellschaft schöpft diese Gebührenrahmen derzeit nicht voll aus, sondern erhebt bis auf weiteres lediglich die in der Tabelle Kapital Plus im Überblick angegebenen Sätze. In den vergangenen drei Jahren hat die Gesellschaft ohne Bindung für die Zukunft jeweils auf die Belastung eines Teils der ihr zustehenden Vergütung verzichtet, sodass sich folgende effektive Belastungen ergeben: Im Jahre 2009 · effektiv belastete Verwaltungsvergütung für die Anteilklasse A (EUR): 0,90 % p.a. Im Jahre 20010 · effektiv belastete Verwaltungsvergütung für die Anteilklasse A (EUR): 0,90 % p.a. Im Jahre 2011 · effektiv belastete Verwaltungsvergütung für die Anteilklasse A (EUR): 0,90 % p.a. Darüber hinaus gehen weitere Aufwendungen zulasten des Sondervermögens: · im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen (einschließlich der daran nach Marktusancen ggf. gekoppelten Zurverfügungstellung von Research- und Analyseleistungen) und der Inanspruchnahme bankenüblicher Wertpapierdarlehensprogramme entstehende Kosten, · im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung eventuell entstehende Steuern, · Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung berechtigt erscheinender, dem Sondervermögen zuzuordnender Rechtsansprüche sowie für die Abwehr unberechtigt erscheinender, auf das Sondervermögen bezogener Forderungen, · Kosten für die Prüfung, Geltendmachung und Durchsetzung eventueller Ansprüche auf Reduzierung, Anrechnung bzw. Erstattung von Quellensteuern oder anderer Steuern bzw. fiskalischer Abgaben. Die Gesellschaft kann im Zusammenhang mit Handelsgeschäften Research- und Analyseleistungen Geldwerte Vorteile von Brokern erhaltenund Händlern, welche die im Interesse der Anleger bei den Anlageentscheidungen verwendet werden. Ferner kann die Gesellschaft mit ausgewählten Brokern Vereinbarungen abschließen, gemäß denen der jeweilige Broker Teile der Vergütungen, die die Gesellschaft für den Erwerb oder die Veräußerung von Vermögensgegenständen aufwendet, unmittelbar oder zeitversetzt an Dritte weiterleitet, die der Gesellschaft Research- oder Analyseleistungen zur Verfügung stellen, die von der Gesellschaft im Interesse der Anleger nutzt, bleiben unberührt (siehe Abschnitte „Kauf- und Verkaufsorders für Wertpapiere und Finanzinstru- mente“ und „Provisionsteilung“). Neben den im Besonderen Teil des Verkaufs- prospektes genannten Vergütungen und Aufwen- dungserstattungen erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapier- pensionsgeschäften für Rechnung des Fonds eine pauschale Vergütung in Höhe von bis zu 50% der Erträge aus diesen Geschäften. Die im Zusam- menhang mit der Vorbereitung und der Durch- führung von solchen Geschäften entstandenen Kosten einschließlich der an Dritte zu zahlenden Vergütungen trägt die Gesellschaft. Die Gesellschaft weist im Jahresbericht eine Gesamtkostenquote aus. Die Gesamtkosten- quote umfasst alle bei ihren Anlageentscheidungen verwendet werden der Verwaltung zu Las- ten des Sondervermögens im Geschäftsjahr angefallenen Kosten mit Ausnahme der Ne- benkosten des Erwerbs und der Kosten der Veräußerung von Vermögensgegenständen (sogim Folgenden „Transaktionskosten“). Commission Sharing Agreements)Die Gesamt- kostenquote stellt das Verhältnis der vorgenann- ten Kosten zu dem durchschnittlichen Netto- inventarwert des Sondervermögens innerhalb des vorangegangenen Geschäftsjahres dar. Die Gesellschaft gibt im Regelfall Teile ihrer Verwaltungsvergütung als Provision an vermittelnde Stellen weiter; solche Leistungen können auch in nicht in Geldform angebotenen Zuwendungen bestehen. Dies erfolgt zur Abgeltung und Qualitätserhöhung von Vertriebs- und Beratungsleistungen auf der Grundlage vermittelter Bestände. Dabei kann es sich auch um wesentliche Teile der Verwaltungsvergütung handeln. Zugleich Dies erfolgt zur Abgeltung von Vertriebsleistungen auf der Grundlage vermittel- ter Bestände. Der Jahresbericht enthält hierzu nähere Angaben. Die Gesellschaft kann nach ihrem freien Er- messen mit einzelnen Anlegern die Gesellschaft auch Vergütungen oder nicht teilweise Rückzahlung von vereinnahmter Verwaltungsver- gütung vereinbaren. Dies kommt insbesondere dann in Geldform angebotene Zuwendungen von Dritten erhaltenBetracht, wenn institutionelle Anleger direkt Großbeträge nachhaltig investieren. Dem Anleger werden auf Nachfrage An- sprechpartner bei der Gesellschaft Einzelheiten über die gewährten oder erhaltenen Vergütungen und Zuwendungen offengelegt. Der Gesellschaft fließen keine Rückvergütungen für diese Fragen ist der aus dem Sondervermögen an die Depotbank und an Dritte zu leistenden Vergütungen und Aufwendungserstattungen zu. Im Jahresbericht werden die im Geschäftsjahr zulasten des Sondervermögens angefallenen Kosten offengelegt und als Quote des durchschnittlichen Volumens des Sondervermögens ausgewiesen (Gesamtkostenquote – TER). Berücksichtigt werden die Verwaltungsvergütung, die Administrationsgebühr sowie gegebenenfalls darüber hinaus anfallende Kosten mit Ausnahme der im Sondervermögen angefallenen Transaktionskosten, Zinsen aus Kreditaufnahme und etwaiger erfolgsabhängiger Vergütungen. Der Aufwandsausgleich für die angefallenen Kosten wird nicht berücksichtigt. Weiterhin werden Kosten, die eventuell auf Zielfondsebene anfallen, nicht berücksichtigt. Die Summe der im angegebenen Zeitraum berücksichtigten Kosten wird zum durchschnittlichen Vermögen des Sondervermögens ins Verhältnis gesetzt. Der sich daraus ergebende Prozentsatz ist die TER. Die Berechnungsweise entspricht der gemäß der CESR Guideline 10-674 in Verbindung mit der EU-Verordnung 583/2010 empfohlenen Methode. Obgleich die Gesellschaft derzeit nicht davon ausgeht, dass sich die Gesamtkostenquote kurzfristig nachhaltig ändern wird, kann es doch in zukünftigen Perioden zu abweichenden Gesamtkostenquoten kommen, beispielsweise weil von der Gesellschaft nicht zu beeinflussende externe Kosten ansteigenBereich „Institutional Sales“.

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