Common use of Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise Clause in Contracts

Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise. Der Wert eines Anteiles, der Ausgabe- und Rücknahmepreis wird an jedem österreichischen Börsentag mit Ausnahme von Bankfeiertagen von der Depotbank ermittelt und in einer hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder Tageszeitung mit Erscheinungsort im Inland und/oder in elektronischer Form auf der Internet-Seite der emittierenden Verwaltungsgesellschaft veröffentlicht. Die Ausgabe und Rücknahme der Anteile durch die Depotbank oder der Erwerb der Anteile erfolgt ohne Berechnung zusätzlicher Kosten mit Ausnahme der Berechnung eines Ausgabeaufschlags bzw. Rücknahmeabschlages gemäß den Fondsbestimmungen.

Appears in 4 contracts

Samples: data.erste-am.com, dl.avl-investmentfonds.de, data.erste-am.com