Virtual Server Musterklauseln

Virtual Server. Mit Virtual Server stellt der Anbieter dem Kunden auf einer nicht für den Kunden zugänglichen Rechenzent- rumsfläche eine virtuelle Server-Instanz bereit und betreibt diese für den Kunden. Hierbei verantwortet der Anbieter den Betrieb der technischen, physikalischen Infrastruktur bestehend aus Netzwerk, Speicherme- dium, Server-Cluster und Virtualisierungsumgebung. Die Betriebsverantwortung im Übrigen, insbesondere im Hinblick auf das Betriebssystem auf der virtuellen Server-Instanz sowie die Applikationen, obliegt dem Kun- den. Die technische, physikalische Infrastruktur ist so ausgelegt, dass alle virtuellen Server-Instanzen automatisch als hochverfügbare Einheiten bereitstehen. Sollten einzelne Komponenten der Infrastruktur ausfallen, so werden die virtuellen Server-Instanzen automatisch auf anderen (sogenannten Failover-Nodes) gestartet. Der Kunde erhält die vollen Administrationsrechte auf seine virtuelle Server-Instanz. Die Administration die- ser Server-Instanz liegt im Verantwortungsbereich des Kunden und erfolgt über Remote-Zugriff per Secure Shell (SSH) bei dem Betriebssystem Linux bzw. Remote Desktop Protocol (RDP) bei dem Betriebssystem Windows sowie über das durch den Anbieter bereitgestellte Kundenadministrationsinterface, das dem Kun- den ermöglicht, seine virtuelle Server-Instanz eigenständig zu starten, herunterzufahren sowie auszuschal- ten und generelle Informationen zur virtuellen Server-Instanz einzusehen. Die nötigen Zugangsdaten für den Remote-Zugriff werden dem Kunden bei Bereitstellung der virtuellen Server-Instanz postalisch mitgeteilt. Der Anbieter liefert dem Kunden eine virtuelle Server-Instanz mit dem durch den Kunden beauftragten Be- triebssystem mit einer festen Partitionsgröße auf der virtuellen Festplatte. Die Zuweisung bzw. Partitionie- rung von hinzu gebuchtem virtuellem Festplattenspeicher liegt im Verantwortungsbereich des Kunden und kann über den Remote-Zugriff vorgenommen werden. Sofern auf der virtuellen Server-Instanz ein Linux-Be- triebssystem installiert ist, ist die Zuweisung bzw. Partitionierung durch den Kunden nur in vorheriger Ab- sprache mit dem Anbieter möglich. Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass der Kunde den Anbieter mit einem Ethernetport sowie einen Internet- bzw. VPN-Connect für den Virtual Server beauftragt.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.