Leistung Musterklauseln

Leistung. Kann das versicherte Kind aufgrund des Unfalles den Schulunterricht nicht besuchen, erstatten wir für jeden Schultag ein Schulausfallgeld in Höhe von 25 EUR für maximal 20 Tage. Der Anspruch auf Zahlung des Schulausfallgeldes besteht für das versicherte Kind bis zum 18. Lebensjahr und ist mittels eines ärztlichen Attestes zu begründen.
Leistung. Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG („EnBW“) stellt dem Kunden mit EnBW DSL einen Internetzugang auf Basis der ADSL-Technologie (Asymmetrical Digital Subscriber Line) zur Verfügung. Die Dienstleistung be- steht aus der Bereitstellung der Datenanbindung inklusive IP-Dienstleistung (IPv4) zur Übermittlung von IP-Paketen vom und zum Internet (Flatrate) bzw. zur Anbindung eines IP-kompatiblen Kundennetzwerks („LAN“). EnBW DSL kann in vielen Städten und Ortschaften realisiert werden. Die Verfügbarkeit muss für jeden gewünschten Kundenstandort individuell geprüft und durch EnBW be- stätigt werden. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn EnBW dem Kunden nicht nur die geografische Ver- fügbarkeit der gewünschten Anbindung mitteilt, sondern wenn der Auftrag durch EnBW verbindlich bestätigt wurde.
Leistung. Wir übernehmen die Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen im Rahmen der Versicherungssummen und der Deckungsbausteine wie unter Punkt 1.2 ausgeführt. Die Versicherungssumme für die Privathaftpflicht ersicherung steht Ihnen je Versicherungsperiode einmal zur Verfügung. Versicherungssumme, Deckung sowie Sublimits für einzelne Deckungsbausteine entnehmen Sie bitte diesen Be- sonderen Bedingungen für die Privathaftpflicht ersicherung.
Leistung. Bei einem versicherten Schaden erhalten Sie von uns Neuwertersatz, vorausgesetzt die Reparatur, der Austausch oder die Wiederbeschaffung der versicherten Sache wird tatsächlich durchgeführt; andernfalls wird der Zeitwert ersetzt. Nicht ersetzt werden Kosten für die quantitative und qualitative Erweiterung beziehungsweise Ver- besserung. Sofern nicht anders in der Polizze vorgesehen, gelten für unsere Leistungen nachfolgende Sublimits je Versiche- rungsperiode. Diese sind in der Versicherungssumme beinhaltet und erhöhen diese nicht. Schmuck gesamt EUR 5.000 Schusswaffen gesamt EUR 5.000 Ruder- und Segelboote mit einer maximalen Länge von 3,5m gesamt EUR 5.000 Anhänger und nichtmotorisierte Pferdetransportboxen mit einer EUR 5.000 je Anhänger / maximalen Länge von 3,5m Pferdetransportbox Quad Bikes, motorisierte Kinderfahrzeuge und Miniaturfahrzeuge EUR 5.000 je Fahrzeug Versicherungssumme, Deckung sowie Sublimits für einzelne Deckungsbausteine entnehmen Sie bitte Ihrer Polizze. Vor Auszahlung von Ersatzleistungen bringen wir den vereinbarten Selbstbehalt in Abzug. Wir behalten uns das Recht vor, dass versicherte Gegenstände in unser Eigentum übergehen, nachdem wir die volle Ersatzleistung unter Abzug des Selbstbehaltes erbracht haben.
Leistung. Abgehende Gespräche in Fest- und Mobilfunknetze € 3,99 / Minute
Leistung. Versterben beide versicherte Elternteile innerhalb von zwei Jahren aufgrund desselben Unfallereignisses und hat mindestens ein bezugsberechtigtes Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet, so verdoppeln sich in Ergänzung zu Ziffer 2.6.2 AUB die Versicherungssummen der Eltern bei einer vereinbarten Todesfallleistung.
Leistung. Das vereinbarte Krankenhaustagegeld wird innerhalb von fünf Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, gemäß Ziffer 2.5 AUB gezahlt, längstens jedoch für 1.250 Tage insgesamt. Das Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl an Kalendertagen gezahlt, für die wir Krankenhaustagegeld leisten, längstens für 250 Tage.
Leistung. Die folgenden, innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall entstehenden Kosten übernehmen wir bis zur Höhe von 10.000 EUR, sofern die Maßnahmen ausschließlich aufgrund der durch den Unfall verursachten Invalidität erforderlich sind und ein Invaliditätsgrad gemäß Ziffer 2.1 und Ziffer 3 der AUB ohne Berücksichtigung der Progression in Höhe von mindestens 50% entstanden ist: • behindertengerechter Umbau des Pkw der versicherten Person, • behindertengerechter Umbau der Wohnung oder Umzug in eine behindertengerechte Wohnung, • Prothesen und Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl), künstliche Organe und Organtransplantationen. Die Erstattung der Kosten für künstliche Organe und Organtransplantationen erfolgt unter der Voraussetzung, dass wir eine Neufeststellung der Invalidität in Verlängerung der Frist nach Ziffer 9.4 AUB noch bis zu einem Jahr nach der Operation verlangen können. • Schulungs- und Prüfungsgebühren für staatlich anerkannte Umschulungsmaßnahmen, • Blindenhund.
Leistung. Wir zahlen nach einem unter den Vertrag fallenden Unfall im Sinne von Ziffer 1 AUB eine Kurkostenbeihilfe bis zur Höhe von 5.000 EUR, wenn die versicherte Person innerhalb von drei Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, • wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen, • eine medizinisch notwendige Kur von mindestens drei Wochen Dauer durchgeführt hat.
Leistung. 1 Welche Leistungen erbringen wir? § 2 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? § 3 Wer erhält die Leistung? § 4 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? § 5 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet? § 6 Welche Möglichkeiten bestehen bei Zahlungsschwierigkeiten, wann können Sie Ihren Vertrag kündigen oder beitragsfrei stellen? § 7 Wie verwenden wir Ihre Beiträge? § 8 Wie können Sie den Wert Ihres Vertrages erfahren? § 9 Wie können Sie den Fonds wechseln? § 10 Welche Besonderheiten gelten für die Fondsanlage und was geschieht bei unplanmäßigen Veränderungen der Fonds? § 1 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? § 2 Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Einsatz bzw. dem Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen? § 3 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person? § 4 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre Verletzung? § 5 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? § 6 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? § 7 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? § 8 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versicherungsverhältnis beziehen? § 9 Welche Auskunftspflichten haben Sie? § 10 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung? § 11 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung und wie ist die Vertragssprache? § 12 Wo ist der Gerichtsstand? § 13 Wann können die Beiträge und Bedingungen geändert werden? § 14 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sein sollten?